Elternunterhalt - Zugriff der Behörden auf Immobilien im Ausland

  • Hallo zusammen,


    unser Vater hat sich vor 2 Jahren ein Haus in den USA gekauft und hat auch ein Girokonto dort, lebt aber ganz überwiegend weiter in Deutschland.


    Für uns stellt sich die praktische Frage, ob die deutschen Behörden im Pflegefall (in Deutschland) überhaupt Zugriff auf diese Immobilie und das Konto in den USA haben und was passiert, wenn sie die Immobilie aus verschiedenen Gründen nicht verwerten können (z.B. kein Zugriff möglich, Vater wirkt bei der Verwertung nicht mit oder für das Haus findet sich kein Käufer). Müssen wir als Kinder dann in eine Art Vorleistung treten?


    Kann da jemand vielleicht von seinen Erfahrungen berichten?

  • Hallo Gerd,


    willkommen im Forum. :)


    Vorleistung? Warum?


    Pflegefall heißt ja noch nicht automatisch, dass ein SA überhaupt involviert ist. Wenn der Vater Vermögen hat, dann hat er das einzusetzen.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke für die Willkommensgrüße!


    Mich interessiert der Fall, wenn es Probleme gibt, das vorhandene Vermögen des Vaters zu verwerten.


    Schon klar, dass er das einzusetzen hat. Theoretisch. Aber was ist, wenn er es trotzdem nicht tut oder wenn die Behörden keinen Zugriff auf Haus und Konto in den USA erhalten? Das dürfte nämlich grundsätzlich nicht ganz einfach sein.

  • Hallo, warum hat denn euer Vater die Immobilie erworben?

    Wer wird nach seinem Tod von dieser Immobilie profitieren (erben)?

    Müssen wir als Kinder dann in eine Art Vorleistung treten?

    Wenn man das von euch verlangt, solltet ihr auf die Vermögenswerte des Vaters hinweisen.

    Kann schon sein, dass dann später von dem Erbe der Regress gefordert wird.


    LG frase

  • Wenn man das von euch verlangt, solltet ihr auf die Vermögenswerte des Vaters hinweisen.

    Richtig.

    Dann könnte man Auskunft verweigern. Der Vater ist ja nicht bedürftig.

    Dann wird aber das SA die Sozialhilfe ablehnen.


    Gut wäre, wenn man diese Vermögenswerte beweisen könnte.


    Was heißt: "Wenn er es trotzdem nicht tut" genau?

    Die genauen Umstände wären zur besseren Beurteilung hilfreich.

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke, Frase.


    Uns beschäftigt die Frage, wie das technisch abläuft. Also, welche Hebel von den Behörden in Bewegung gesetzt werden und wie erfolgreich solche Versuche sind, auf Vermögen in den USA zuzugreifen.


    Und natürlich, welche Folgen es für uns hat, wenn das nicht gelingt. Ob wir überhaupt zu Leistungen herangezogen werden können und zu welchem Zeitpunkt. Für unsere Lebenssituation spielt es halt eine große Rolle, zu welchem Zeitpunkt wir Geld für die Pflegekosten aufwenden müssen.


    Die Theorie ist ja recht klar, aber wie würde das Verfahren in Wirklichkeit ablaufen? Hat das schon mal jemand mitgemacht?

  • aber wie würde das Verfahren in Wirklichkeit ablaufen?

    Diese Frage kann man so nicht beantworten.


    Warum kommt der Vater ins Heim?

    Wer unterschreibt den Heimvertrag?

    Welche Angaben werden gemacht wie das Heim bezahlt werden soll?


    Warum wird überhaupt ein Sozialhilfeantrag gestellt wenn Vermögen vorhanden ist?


    Da sind viele Konstellationen möglich und je nach Konstellation dürften sich unterschiedliche Abläufe ergeben.

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  • Der SHT verlangt Auskunft von deinem Vater, wenn er einen Antrag auf (Sozialhilfe) Hilfe zur Pflege stellt.

    Dann muss er alles, auch rückwirkend bis zu 10 Jahren angeben.

    Wenn er das nicht tut, handelt es sich dann genau genommen um Sozialhilfebetrug deines Vaters.

    Wenn Vermögenswerte zu Lebzeiten nicht zu verwerten sind, kann ja später auf das Erbe zurückgeriffen werden.


    LG frase

  • Erst einmal vielen Dank für die ganzen weiterführenden Fragen und Anregungen. Wir fühlen uns in der Angelegenheit aber leider weiter unsicher.


    Für uns geht es momentan in erster Linie darum, wann die deutschen Behörden uns zu Leistungen heranziehen (können). Dafür wäre ein Kenntnis der Verwaltungsabläufe hilfreich. Wahrscheinlich kommt die ganze Konstellation nicht ganz so häufig vor. Vielleicht findet sich jemand, der da schon Erfahrung hat.


    Ich schildere noch einmal mit Ergänzungen die Situation, ergänzt um Annahmen, da eine Pflegebedürftigkeit momentan nicht vorliegt:


    Unser Vater ist 82 Jahre alt und momentan zum Glück gesund


    Der Großteil seines Vermögens (ein Haus und ein Girokonto) befinden sich aus persönlichen Gründen in den USA


    Er lebt aber sehr überwiegend in Deutschland zur Miete und bezieht eine eher mittlere Rente



    Sollte er in die Situation kommen, Pflegeleistungen beziehen zu müssen, würden die Behörden zunächst versuchen, auf sein Vermögen zuzugreifen. Das könnte aus unterschiedlichen Gründen schwierig werden, weil z.B. im Falle einer Demenz eine Mitwirkung meines Vaters schwierig wäre und mein Bruder uns ich von ihm weder eine Vollmacht haben noch bekommen werden. Zum anderen könnte sich auch die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden nicht ganz einfach gestalten. Möglicherweise machen amerikanische Rechtsvorschriften eine Verwertung schwierig.


    Daraus resultieren folgende Fragen:


    Sind die deutschen Behörden verpflichtet, sich zunächst ausschließlich aus dem Vermögen und den Einkünften unseres Vaters zu bedienen?


    Können Sie, falls nicht oder nicht ausreichend gelingt, ihre Forderungen SOFORT an uns richten?


    Oder müssen sie damit warten, bis wir erben oder sonstwie Zugang zum Vermögen unseres Vaters haben?



    Vielleicht kennt jemand einen ähnlichen Fall.

  • Der Fall ist nicht so schwer und wurde größtenteils oben schon beantwortet.

    Du musst schon auf die gestellten Fragen eingehen, sonst läuft jede Antwort ins Leere.


    Warum kommt der Vater ins Heim?

    Wer unterschreibt den Heimvertrag?

    Welche Angaben werden gemacht wie das Heim bezahlt werden soll?


    Warum wird überhaupt ein Sozialhilfeantrag gestellt wenn Vermögen vorhanden ist?


    Der Großteil seines Vermögens (ein Haus und ein Girokonto) befinden sich aus persönlichen Gründen in den USA


    Wen interessiert wo das Vermögen ist. Tatsache ist, dass der Vater Vermögen hat.


    Sollte er in die Situation kommen, Pflegeleistungen beziehen zu müssen, würden die Behörden zunächst versuchen, auf sein Vermögen zuzugreifen.


    Ich habe das oben schon mal geschrieben. Wenn der Vater pflegebedürftig wird heißt das ja nicht automatisch dass er bedürftig wird. Es gibt viele Pflegebedürftigen, die ein Heim aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen bezahlen können.


    Sind die deutschen Behörden verpflichtet, sich zunächst ausschließlich aus dem Vermögen und den Einkünften unseres Vaters zu bedienen?

    Mögliche Konstellationen:


    Der Vater beantragt Sozialhilfe und gibt sein Vermögen in den USA an.

    Das Sozialamt verweigert Sozialhilfe und verweist auf dieses Vermögen. Es ist nicht die Aufgabe des SA, hinter dem Vermögen einer nicht bedürftigen Person her zu laufen.


    Der Vater beantragt Sozialhilfe und verschweigt sein Vermögen in den USA, sei es wissentlich oder unwissentlich, wegen Altersdemenz.

    Das Sozialamt wendet sich an die Kinder.


    Die Kinder wissen nichts von diesem Vermögen und zahlen gemäß ihrer Leistungsfähigkeit.


    Die Kinder wissen von diesem Vermögen und teilen das dem SA mit.

    Sie verweigern Auskunft. Der Grund ist klar. Der Vater ist nicht bedürftig.

    Sie verweigern die Zahlung von Unterhalt.


    Dann haben wir wieder Fall 1. Das SA zahlt nicht.


    Wenn das Pflegeheim den Vater aufgenommen hat ohne zu überprüfen, ob dieser zahlungsfähig ist, dann dürfte es nun das Problem des Pflegeheimes sein, es sei denn eines der Kinder hat den Heimvertrag unterschrieben. Dann kann sich das Heim direkt an das Kind wenden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Noch ein Hinweis.,


    Wenn auf Grund der zunehmenden Demenz eine Pflegesituation entritt, muss diese ja erstmal durch den MDK bestätigt werden.

    Sollte es dann keine Vorsorgevollmacht geben, wird vom Gericht ein Betreuer amtlich bestellt und regelt alles weitere.

    Wenn Ihr das nicht wollt, dann müsst ihr jetzt mit dem Vater darüber reden.

    Es soll ja auch Leute geben, die ihre Vermögenswerte in die "noch Steueroase" USA verschieben.

    Diese Handlungen werden dann schnell aufgedeckt und führen zu weiteren Problemen.


    LG frase

  • Haager Übereinkommen über Unterhalt


    Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen ist für die Vereinigten Staaten von Amerika am 1.1.2017 in Kraft getreten.


    https://www.bergmann-aktuell.de/taxonomy/term/168,331,314

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