Trennungsunterhalt gegen Kindesunterhalt

  • Hallo,

    ich bin ganz neu hier. Habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich Unterstützung in Unterhaltsfragen brauche, und mir diese hier erhoffe.

    Meine Frau und ich haben uns vor kurzem getrennt, leben jetzt in zwei Wohnungen, und das einzige Kind (14) lebt bei mir.

    Wir sind im Guten auseinandergegangen, es kratzt keiner dem andern die Augen aus, es gibt keinerlei Vermögenswerte und keinen Streit ums Kind oder sowas.

    Schonmal sehr viel wert!

    Jetzt zum finanziellen:

    Wir bekommen beide Alg2, das Kindergeld wird an mich gezahlt.

    Demnächst werde ich eine neue Arbeit als Kraftfahrer aufnehmen, dann wird die Situation so aussehen:

    Brutto: 2100,-

    Netto: 1670,-

    Spesen: ca. 220,-

    Kindergeld: 194,-

    Meine Frau wird weiterhin Alg2 beziehen, aus gesundheitlichen Gründen wohl auch noch sehr lange.

    Jetzt meine Frage:

    Es sollte ja nun so sein, daß meine Frau mir Kindesunterhalt zahlen müßte, was sie aber natürlich nicht kann, da sie ausschließlich Alg2 bekommt.

    Ich hingegen müßte ihr Trennungsunterhalt zahlen, der ihr natürlich sofort vom Jobcenter wieder abgezogen werden würde.

    Wie sieht das dann in der Praxis aus?

    Kann ich vom Trennungsunterhalt den Kindesunterhalt abziehen, den sie ja eh nicht zahlen kann?

    Oder wie läuft das?

    Sie selbst möchte ja eigentlich gar keinen Unterhalt, aber spätestens das Jobcenter wird sich da einmischen.

    Wieviel (falls überhaupt) müßte ich denn monatlich an meine Frau zahlen?

    Es wär super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!

  • Hi,


    zunächst einmal ist dein Einkommen zu bereinigen. Dann solltest du zur Unterhaltsvorschußkasse marschieren, dann ist der Unterhalt für das Kind sichergestellt. Ob noch zusätzlich Betreuungsunterhalt in die Berechnung einbezogen wird, das ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Hinzu kommt dann noch dein Selbstbehalt von 1300 €. Du siehst schon, viel wirst du nicht zahlen müssen, und das nach meiner Erfahrung auch nur bis zur Scheidung. Ich würde mein primäre Augenmerk auf eine ganz schnelle Scheidung richten. Also ein Jahr nach der Trennung.


    Und ansonsten mal einen örtlichen Anwalt alles durchrechnen lassen. Und eine schnelle und problemlose Scheidung vorbereiten lassen. Wenn ihr euch einig seid, dann ist der Drops in einem guten Jahr gelutscht. Und danach wird kaum noch Unterhalt gezahlt werden.


    Herzlichst


    TK

  • Danke, aber das wird so leider nichts.

    Betreuungsunterhalt (mußte mich da erstmal schlaulesen) gibts wohl nur für Kinder bis 3 Jahren.

    Unterhaltsvorschuß würde bedeuten, daß sich für meine Frau jede Menge Schulden anhäufen, denn aus gesundheitlichen Gründen kann sie keine Arbeit mehr aufnehmen, und zwar wirklich keine mehr. Das kann ich ihr beim besten Willen nicht antun.

    Aber mal einen Anwalt einen Blick auf die Zahlen werfen lassen, das ist eine gute Idee, das werd ich machen!

  • Hi,


    nicht alles, was im www steht, ist auch wahr oder kann vom Laien richtig eingeschätzt werden.


    Betreuungsunterhalt finanziell kann in der Regel nur in den ersten drei Jahren gefordert werden, aber darüber hatte ich doch gar nicht geschrieben. Es geht bei dir um eine mögliche Anrechnung einer Betreuungsleistung bei dem Kind. Ist ganz was anderes. Und - wenn die Frau wirklich nicht arbeiten kann - dann wird die Unterhaltsvorschußkasse auch keine Forderungen gegen sie stellen. Nur, mal ganz klar: der Steuerzahler springt ein, dafür zahlen wir Steuern. Aber zunächst muss jeder mal selbst seine Angelegenheiten regeln. Es kann nicht sein, dass jemand aus Gründen der Solidarität auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet und dafür der Steuerzahler einspringen muss.


    Herzlichst


    TK

  • Ach so, ich hatte das so aufgefaßt, daß Du diesen Betreuungsunterhalt meintest. Kenne mich da eben kein bißchen aus. Aber wie Du schon sagtest, ein Anwalt wird mir da weiterhelfen können, und mir den richtigen Weg aufzeigen.

    Was die Unterhaltsvorschußkasse betrifft - da werd ich mich erstmal vorsichtig informieren. Wenn das so ist, wie Du sagst, daß die sich mit Forderungen zurückhalten werden, seh ich darin auch kein Problem. Dann könnte das weiterhelfen.

    Doch was die Steuerzahlersache angeht - das ist Unsinn. Jeder zahlt seine Steuern, auch Alg2-Empfänger.

    Ob ich nun Unterhaltsvorschuß beantrage, bei dem ich vorher schon genau weiß, daß das Geld von meiner Frau an den Staat nie zurückgezahlt werden kann, oder ob ich stattdessen versuche das Alg 2 meiner Frau unangetastet zu lassen - das kommt doch für den "Steuerzahler" nun wirklich aufs gleiche raus.

    Und um ehrlich zu sein: Natürlich ist mein Gewissen wesentlich reiner, wenn ich Staatsgelder inanspruch nehme, als wenn ich meiner Frau Schulden verpasse, die sie im Leben nicht zurückzahlen kann.

    Das ist ja eben mein Anliegen (und das meiner Frau): Wie können wir möglichst sauber auseinandergehen.

    Ich hatte gedacht, es wäre damit getan, wenn jeder seine eigene Wohnung hat, und alles andere würde sich dann schon ergeben.

    Nun merk ich aber immer mehr, daß da doch noch einiges mehr dranhängt. Bin manchmal zu blauäugig.

  • Timekeeper, ich muß das ganze ein wenig relativieren.

    Meine Meinung, den Steuerzahler betreffend, ist eben die oben beschriebene, das ist schon in Ordnung so.

    Aber ich glaube, im Nachhinein, ich habe es ein bißchen zu harsch geschrieben.

    In keinster Weise möchte ich Dich damit angreifen, ich möchte nicht, daß das ganze schlecht rüberkommt.

  • Hi,


    du ich hab mich gar nicht angegriffen gefühlt. Ist schon okay. Nur, wir müssen eines ganz klar sehen: alle Subventionen vom Staat greifen erst, wenn es keine anderen möglichen Finanzierer gibt. Und, zu sagen, man suche einen Weg, eben dieses zu umgehen, das geht doch gar nicht. Im Rahmen des Unterhaltsverfahrens wird geprüft werden, ob die Mutter wirklich keinen Unterhalt zahlen kann. Wenn nicht, dann muss sie auch nicht zahlen. Wenn ihr eine teilzeitige Arbeit zuzumuten ist, dann muss sie sich darum bemühen. Aber hier Schlupflöcher zu suchen um das System zu unterlaufen, das geht gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Was mir gerade Sorgen macht:

    Ich habe gestern gelesen, daß es bei Bedürftigkeit des Ex-Partners auch nach der Scheidung keine Rolle spielt, wie lange die Ehe schon geschieden ist. Wenn der Ex-Partner (wie im Beispiel meiner Frau) nicht arbeiten kann (!), daß man dann auch zum Beispiel 20 Jahre nach der Scheidung noch zu Geschiedenenunterhalt verpflichtet ist.

    Das kann ich mir so gar nicht vorstellen?

    Ich dachte, es gibt da irgendwann einen Schlußstrich, der gezogen wird?

    Also, es geht jetzt ausdrücklich nicht darum, daß der Expartner sich keine Arbeit suchen will, sondern daß es einfach nicht geht.

    Im Falle meiner Frau ist es wirklich so, daß sie keine Arbeiten mehr ausüben kann, und sich das in Zukunft auch keinesfalls bessern wird.

    Ich bitte, diesen Punkt des nicht-arbeiten-könnens einfach als gegeben hinzunehmen.

    Also, ums nochmal auf den Punkt zu bringen:

    Gibt es in Bezug auf Unterhalt wirklich nie Ruhe, auch wenn man dann vielleicht schon lange Zeit geschieden ist, solange der Ex-Partner auf staatliche Hilfe angewiesen ist? Selbst wenn der Ex-Partner das gar nicht möchte?

  • Hi,


    ich kann dich beruhigen. Ein Unterhaltsanspruch kann zwar wieder aufleben, aber das doch nur in sehr speziellen Fällen. In der Regel nicht.


    Ich kenne eine Ausnahme: aufgrund von Verletzungen des Ex kamen später eben Folgen dazu, die nicht absehbar waren. Ansonsten kann man niemanden zwingen, jemanden nicht zu verklagen , aber wenn ein Verfahren nicht gewonnen ist, kostenträchtig, dann lässt das schon nach. Man kann sich auch nicht dagegen wehren, dass der Nachbar einen ständig verklagt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Aufstock,


    Aus so manchem könnte sonst ein Modell entstehen.


    Ich musste meiner EX Trennungsunterhalt zahlen obwohl es bei ihr beim ALGII angerechnet wurde.


    Gerne hätte ich ihr einen Deal vorgeschlagen; "ich müsste dir 500€ Trennungsunterhalt zahlen, zahl dir aber nur 250€. Du bekommst zusätzlich ALGII,


    so hat jeder 250€ zusätzlich".


    Das geht aber aus gutem Grunde nicht. Verstehst du ? Aufstock?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    natürlich interessiert, was bei der anwaltlichen Beratung raus kam. Nur, die rechtliche Einschätzung von mir dürfte eigentlich jeder Anwalt, der einigermaßen erfahren und seriös ist, teilen. Den Steuerzahler belasten, um der Ex Lauferei zur Unterhaltsvorschußkasse zu ersparen, das geht doch gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    eine Frage speziell an Dich:


    Und - wenn die Frau wirklich nicht arbeiten kann - dann wird die Unterhaltsvorschußkasse auch keine Forderungen gegen sie stellen.


    Ich hatte diesen Satz von Dir anscheinend gar nicht richtig wahrgenommen, lag wohl an meiner Aufregung, dieses für mich neue und schwierige Thema betreffend.

    Nun hab ich aber im Netz gelesen, daß durch den Unterhaltsvorschuß des Jugendamts für meine Frau nur dann Schulden auflaufen können, wenn sie

    leistungsfähig ist, und außerdem ein Titel existiert.

    Stimmt das soweit?

    Und falls ja:

    Leistungsfähig ist sie nicht, da sie ausschließlich Alg2 bezieht.

    Was ist aber mit dem Titel? Kann sie, solange sie nicht leistungsfähig ist, irgendwer dazu zwingen, so einen Titel zu unterschreiben oder sowas?

    Meine Hauptsorge gilt eben einer möglichen Verschuldung meiner Frau. Ich weiß, daß sie mit Schulden nicht umgehen kann. Sie hat ja schon ein riesen Problem mit Ratenkäufen.

  • Hi,


    wie immer, all das, was man im www findet, das muss nicht den Gegebenheiten entsprechen. Nicht vergessen,häufig schreiben da Laien, die sich woraus auch immer ihre Erkenntnisse herholen, vieles ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen, deshalb mißverständlich. Außerdem wird in der Regel vieles durcheinander gemischt, ohne das System zu verstehen.


    Ich versuche es nochmal:


    1. Die Vorschußkasse überprüft, ob der Verpflichtete leistungsfähig ist oder leistungsfähig sein könnte. Unterhaltsverweigerern soll hier aus gutem Grund nicht auf Kosten der STeuerzahler Tür und Tor geöffnet werden.


    2. Es muss für die Forderung der Kasse ein Anspruch nach den Regeln des BGB bestehen. Zwar hat das Kind einen Anspruch auf eine Austitulierung, sie ist aber nicht Voraussetzung für Zahlungen aus der Vorschußkasse.


    Aber, ich verstehe deine Probleme nun wirklich nicht. Ob und inwieweit die Kindsmutter ihren Verpflichtungen nachkommen kann, das überprüft die Kasse. Das ist nicht deine Angelegenheit. Da muss sich die Verpflichtete mit der Kasse auseinander setzen. Kann dir doch wirklich einerlei sein.


    Nur nochmals ganz klar formuliert: auf Kosten des Steuerzahlers hier etwas zu vermengen, was nun wirklich nicht zusammen gehört, das geht gar nicht.


    Mich stimmt allerdings immer sehr nachdenklich, wenn Trennungen just in dem Augenblick kommen, wo die Bedürftigkeit ein Ende haben könnte und dann anstatt der Freude über die gewonnene finanzielle Selbständigkeit nach Wegen gesucht wird, weiterhin nach Möglichkeiten zu suchen, das staatliche System unter Umgehung der eigentlich selbstverständlichen Regelungen auszutrixen. Und so viel Fürsorge für die Ex bringt mich auch ins Grübeln.


    Herzlichst


    TK

  • Gut, das hab ich soweit verstanden. Vielen Dank erstmal für Deine Hilfe!

    Es könnte mir egal sein, wenn wir im bösen auseinandergegangen wären. Das sind wir aber eben nicht. Wir sind uns einfach darin einig, daß es dem jeweils anderen gutgehen soll, auch wenn wir getrennte Wege gehen. Ich sehe das (bei einer Trennung) als nicht unbedingt selbstverständlich und sehr wertvoll an.

    Das ist der Grund, warum es mir eben nicht egal ist, was aus meiner Frau wird.

    Aber ich bin mal wieder zu ungeduldig, in 8 Tagen weiß ich mehr.

  • Hinweis: Wenn die Ex-Frau nicht leistungsfähig ist, dann sollte sie auch keinen Titel (außer wenn Zahlbetrag "0" ist) unterschreiben und auch kein Schuldanerkenntnis für Rückstände aus der Zeit der Leistungsunfähigkeit leisten. Solche Papiere werden den Schuldnern schon mal ohne große Auflärung über die Folgen untergeschoben. Über die Pflichten wird man immer belehrt, über die Rechte, naja...

    Habe neulich mit einem Vater gesprochen, der in Arbeitslosigkeit beim Jugendamt einen Titel über rund 1000 Euro für eine Mehrkindfamilie

    unterschrieben hat. Ich bin echt entsetzt, daß die Leute vom Jugendamt dem nicht mal in den Arm gefallen sind, um ihn davon abzuhalten. Interessiert halt keinen, ist nur Fallbearbeitung. Damit ist der Schreibttisch frei für den nächsten armen Tropf.

  • Hallo miteinander,

    bin wieder zurück vom Anwalt, und bin erleichtert. Theoretisch müßte ich zwar den Kindesunterhalt von meiner Frau einfordern, und wenn nötig, Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen; aber praktisch kann mich dazu keiner zwingen, sofern ich kein Alg2 mehr beziehe. Damit ist der Kindesunterhalt schonmal aus dem Rennen, das hat sich erledigt.

    Die andere Sache, die mir Sorgen machte, war der Trennungsunterhalt, den ich bei Arbeitsaufnahme meiner Frau zahlen müßte. Auch der hat sich erledigt, denn zum Selbstbehalt von mindestens 1200 Euro kommen noch 379 Euro hinzu, weil meine Tochter bei mir lebt, dazu noch etwa 200 Euro, die ich für alte Kreditschulden noch monatlich zu zahlen habe, plus 100-150 Euro für die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, und so weiter.

    Fazit: Ich brauch mir keine Sorgen mehr machen, und meine Frau auch nicht. Es braucht keiner dem anderen was zahlen; jeder kann sein Leben leben.

    Mir fällt ein Stein vom Herzen!

    Vielen Dank nochmal für Eure Ratschläge! Besonders der, das ganze mal von einem Anwalt durchrechnen zu lassen, war Gold wert!

  • Ach ja, und es ist soweit richtig, daß meine Frau einen Unterhaltsvorschuß des Jugendamts nicht zurückzahlen muß, sofern sie nicht leistungsfähig ist. Sie darf nur eben keinen Titel haben, das ist alles.

    Vielleicht hilft das ja jemandem?

    Ich kann nur raten, falls jemand in ähnlicher Situation ist: auf jeden Fall erstmal vom Anwalt beraten lassen, bevor man was unternimmt.