Neuling hat diverse Fragen

  • Guten Morgen!


    Ich freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe und nachdem ich schon länger Beiträge lese, habe ich mich nun auch endlich registriert.

    Vor 2 Wochen habe ich einen Brief vom Sozialamt erhalten und wurde aufgefordert, meine "Vermögensverhältnisse" darzulegen. Hierzu war ich auch bei einem Anwalt, in der Hoffnung, dort Hilfe zu erhalten. Dieser hat sich allerdings nur das Formular angesehen, ein paar Fragen gestellt und meinte dann, ich solle das Formular ruhig ausfüllen. Wenn ich Glück hätte, wäre wenig bis gar nichts bei mir zu holen. Naja, das hab ich mir etwas anders vorgestellt, diese Beratung.

    Hier meine Situation:


    Ich habe vor einigen Jahren ein Haus gebaut, dieses läuft zu 100% auf mich

    Mein derzeitiges Nettoeinkommen beträgt 2.600 EUR.

    Davon muss ich meine Krankenversicherung bezahlen, da ich im EU-Ausland arbeite. Verbleiben 2.500,- EUR.


    Ich weiß, dass es den Selbstbehalt von 1.800,- EUR gibt. Wenn ich aber alle meine Ausgaben addiere, komme ich bereits auf 1.900,- EUR und dann habe ich weder Lebensmittel eingekauft, noch Bekleidung oder mein Auto betankt. Geschweige denn vielleicht Urlaub gemacht.


    Die Informationen, die man so findet rund um das Thema anzuerkennende Ausgaben schwanken recht stark. So hab ich z.B. einen Autokredit, den ich 2017 abgeschlossen habe. Ich habe gelesen, dass ich entweder die Kilometer zu Arbeit absetzen kann ODER den Autokredit. Einfache Strecke Arbeitsweg beträgt 31 km.


    Als Hausbesitzer sind natürlich die Nebenkosten schon etwas höher, als wenn ich sie anteilig für eine Mietwohnung bezahlen würde. Welche Kosten z.B. für die Gebäudeversicherung o.ä. werden denn vom Sozialamt zu 100% anerkannt? Und was steckt überhaupt in diesen 1.800,- EUR drin?


    Auch lese ich hier im Forum, man solle sein Erspartes nicht als Sparguthaben angeben, sondern als Altersvorsorge. Aber steht mir als Alleinstehende nicht ein angemessener Betrag zu? Ich habe 9.000,- EUR Notgroschen, für den Fall von Arbeitslosigkeit oder größere Reparaturen etc.


    Gibt es nicht so eine Art kleine Liste, welche Kosten zusätzlich zu den 1.800,- EUR anrechenbar sind?

    Gerne kann ich auch meine gesamten Kosten einmal aufstellen, falls das für die Beantwortung der Frage nützlich ist.


    Für den Hausbau habe ich 200.000 aufgenommen, von denen noch nicht viel zurückbezahlt ist, da ich eine kleine Abzahlungsrate habe. Das Grundstück habe ich selbst gekauft, finanziert aus einer Abfindung, die ich in 2012 erhalten habe. Wenn ich den Wert meines Haus angebe in dem Auskunftsersuchen, dann habe ich z.B. Sorge, dass mir das Grundstück irgendwie nachteilig ausgelegt wird. Aber es ist doch normal, dass man bei einer Finanzierung auch einen Eigenanteil einbringt..


    Im Pflegeheim ist übrigens meine Mutter (seit August 2014). Nachdem "ihr" Erspartes für die Heimkosten aufgebraucht ist, geht es nun um einen ungedeckten Heimkostenbetrag iHv. 588,- EUR monatlich, für den das Sozialamt noch "Zahlungswillige" sucht. Ich bin die einzige Tochter, habe von meiner Mutter nie größere Schenkungen o.ä. erhalten. Das Geld, welches für ihre Heimkosten bisher benutzt wurde, stammt aus Schenkungen, die sie von ihrer Mutter erhalten hat.


    Danke vielmals für´s Lesen, der Text ist länger als gedacht und wenig strukturiert - sorry dafür..


    Freundliche Grüße

    NY-Shopgirl

  • Hallo NY-Shopgirl,


    willkommen im Forum. :)


    Ich gehe davon aus, dass du nicht verheiratet bist. Richtig?

    Nur 100 EUR Krankenversicherung?

    So hab ich z.B. einen Autokredit, den ich 2017 abgeschlossen habe.

    Kredite, die vor der RWA abgeschlossen wurden, sind in voller Höhe anzuerkennen. Dazu kämen die Fahrtkosten und evtl. weitere beruflich veranlasste Kosten.


    Als Hausbesitzer wird ein Wohnvorteil zu deinem Einkommen fiktiv hinzu gerechnet. Wieviel das sein könnte hängt von vielen Faktoren ab. Abzuzahlende Kredite vermindern den Wohnvorteil.


    Auch lese ich hier im Forum, man solle sein Erspartes nicht als Sparguthaben angeben, sondern als Altersvorsorge.

    Im Prinzip egal, da auch ein Sparguthaben Altersvorsorge sein kann. Bei 9000 EUR ist das sowieso völlig unproblematisch.

    Schau mal hier: https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html



    Gibt es nicht so eine Art kleine Liste, welche Kosten zusätzlich zu den 1.800,- EUR anrechenbar sind?

    Gerne kann ich auch meine gesamten Kosten einmal aufstellen, falls das für die Beantwortung der Frage nützlich ist.

    Schau mal hier:


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Wenn ich den Wert meines Haus angebe in dem Auskunftsersuchen, dann habe ich z.B. Sorge, dass mir das Grundstück irgendwie nachteilig ausgelegt wird.


    Der Wert des Hauses ist unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung, wenn es nicht gerade eine Luxusvilla ist.


    geht es nun um einen ungedeckten Heimkostenbetrag iHv. 588,- EUR monatlich, für den das Sozialamt noch "Zahlungswillige" sucht

    Bloss nicht unterschreiben, dass du freiwillig einen bestimmten Betrag bezahlen willst.


    Liste mal Deine Ausgaben auf.




    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • Hallo awi,


    hier meine monatlichen Ausgaben:


    Krankenkassenbeitrag 94,52

    Abtragung Haus 715,67

    private Rente 50,00

    Rahmenkredit 113,87

    Autokredit 208,38

    Grundbesitzabgaben 84,40


    Div. Versicherungen

    (Hausrat, Tier, Privathaft...) 37,42


    Unfallversicherung 10,68

    Gebäudehaftpflicht 21,97

    Gas, Strom, Wasser 137,00

    Kfz Versicherung 47,07

    Kfz-Steuer 8,50

    GEZ 17,50

    Telefon u. Handy 39,90

    ADAC 7,50


    Arbeitsweg einfache Strecke 31 km

    Fahrt zum Heim 5 km


    Schornsteinfeger kommt nur alle 2 Jahre. Heizungswartung jährlich 120,- EUR.


    Die Krankenkasse ist wirklich so günstig, ist nur ein Basistarif..


    Nein, ich bin nicht verheiratet, geschieden seit 2003..



    VIele Grüße

    NY-Shopgirl

  • Dieser hat sich allerdings nur das Formular angesehen, ein paar Fragen gestellt und meinte dann, ich solle das Formular ruhig ausfüllen.

    Als Anwalt hätte ich dir geraten, das Formular nicht zu benutzen. Siehe mein Link zur Auskunftserteilung.


    Zunächst noch einige Fragen:


    Welche Wohnfläche hat dein Haus?

    Welche Miete müsstest du pro qm bezahlen, wenn du eine Wohnung in gleicher Wohnlage und mit gleicher Ausstattung anmieten müsstest?


    Abtragung Haus:

    Wie hoch ist der Tilgungsanteil?

    Was ist der Hintergrund des Rahmenkredits?


    Wie hoch ist dein Bruttoeinkommen?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Vorab schon mal


    Krankenkassenbeitrag 94,52 >> muss anerkannt werden

    Abtragung Haus 715,67 >> muss anerkannt werden

    private Rente 50,00 >> muss anerkannt werden

    Rahmenkredit 113,87 >> muss anerkannt werden, wenn die Kreditverpflichtung vor der RWA bestand

    Autokredit 208,38 >> muss anerkannt werden, wenn die Kreditverpflichtung vor der RWA bestand

    Grundbesitzabgaben 84,40 >> ?? Wird unterschiedlich gehandhabt


    Div. Versicherungen

    (Hausrat, Tier, Privathaft...) 37,42 >> aus dem Selbstbehalt zu bestreiten


    Unfallversicherung 10,68 >> muss anerkannt werden

    Gebäudehaftpflicht 21,97 >> ?? Wird unterschiedlich gehandhabt

    Gas, Strom, Wasser 137,00 >> aus dem Selbstbehalt zu bestreiten

    Kfz Versicherung 47,07 >> ist in den Fahrtkosten enthalten

    Kfz-Steuer 8,50 >> ist in den Fahrtkosten enthalten

    GEZ 17,50 >> aus dem Selbstbehalt zu bestreiten

    Telefon u. Handy 39,90 >> aus dem Selbstbehalt zu bestreiten

    ADAC 7,50 >> aus dem Selbstbehalt zu bestreiten


    Arbeitsweg einfache Strecke 31 km Berechnung 31 * 2 * 0,30 *220/12 = 341EUR

    Fahrt zum Heim 5 km Berechnung 5 * 2 * 0,30 *52/12 = 13EUR


    Schornsteinfeger kommt nur alle 2 Jahre. Heizungswartung jährlich 120,- EUR. >> ?? Wird unterschiedlich gehandhabt

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo NY-Shopgirl,


    wenn du noch keine Auskunft erteilt hast, mach es unbedingt, wie es awi mit seiner formlosen Auskunftserteilung vorschlägt.

    Knackpunkt in deiner Situation wird die Berechnung des Wohnvorteils werden. Der wird leider zu deinen Einkünften dazugerechnet.

    Auch Steuererstattungen erhöhen das anrechnbare Einkommen.

    Ob du aktuell EU zahlen musst ist wirklich offen, denke aber auch an die Zukunft.

    Dein Einkommen wird steigen, deine Auto- und Rahmenkredit wird abgezahlt werden.

    Daher schon jetzt eine Strategie überlegen.

    Rücklagen für Reparaturen an Immoibilien sind dabei ein heißes Thema und werden oft vom SHT abgelehnt.

    Du darfst bis zu 5% deines Jahresbruttos für die Altersvorsorge anlegen.

    Bei dir könnte der SHT aber schon das Haus als solche Maßnahme anrechnen.

    Gibt es eine vertrauenswürdige Person in deinem Umfeld, mit der du einen Privatkredit abschließen würdest?


    LG frase

  • Hallo awi,


    danke Dir schon mal.


    Zum Thema Haus: Mir wurde von dem Anwalt gesagt, dass der Wohnvorteil nur aufgeschlagen wird, wenn das Haus schon bezahlt ist. Dies ist aber bei weitem nicht der Fall. Falls dem doch so ist, ist das eine gnadenlose Unverschämtheit! Wie kann man denn bitteschön ein fiktives Einkommen anrechnen, von etwas, was a) noch nicht bezahlt ist und b) eines Tages ja eventuell auch für mich verwertet wird, falls ich pflegebdürft werde. Das ist ja doppelte Bestrafung!!! Naja, müßig..


    - Mein Haus hat 119 qm und wurde erst Ende 2013 errichtet.

    - Tilgungsanteil muss ich nachsehen, habe ich gerade nicht zur Hand..

    - Welche Miete ich zahlen müsste, weiß ich nicht, das muss ich erst recherchieren..

    - Mein Bruttoeinkommen beträgt 3.400,- EUR. Die Lohnnebenkosten sind in dort wo ich arbeite, viel viel niedriger als in Deutschland.


    - Der Rahmenkredit hat folgenden Hintergrund: Ich habe vor über 10 Jahren schon bei der Ing-Diba ein Überziehungskonto eingerichtet, das von den Zinsen her günstiger ist, als die Überziehung bspw. des Girokontos. Letztes Jahr im September habe ich dann den Kredit umgeschuldet, da mittlerweile die Zinsen bei der IngDiba höher sind, als ein normaler Rahmenkredit bei meiner Hausbank.

    Ich habe hiervon immer mal diverse Anschaffungen getätigt, u.a. für mein Haus (Garten).


    Warum hinterfragst Du dies so explizit? Ich dachte, wenn der Kredit vor der RWA gemacht wurde (und selbst die Umschuldung ist mit September 2018 vorher als die RWA), ist er anzuerkennen? Ich kann gar nicht mehr so genau alles nachweisen, was ich davon bezahlt habe, da ich nicht wusste, dass ich eines Tages jemandem dafür Rechenschaft abzulegen habe..



    frase : Bis jetzt habe ich die Formulare ja noch nicht ausgefüllt zurückgeschickt, von daher könnte ich ja durchaus noch einen Brief senden. GENAU dafür war ich ja beim Anwalt. Ich hatte alles dabei und wollte eigentlich, dass er direkt einen Brief an das Sozialamt verfasst, in dem er meine aktuelle Situation darlegt und auch gleich angibt, wie viel aus seiner Sicht überhaupt zu zahlen wäre..

    Ich möchte ehrlich gesagt auch keine weiteren Schulden machen, denn man muss ja auch in der Lage sein, dies alles zurück zu bezahlen im Falle von Arbeitslosigkeit oder Änderung der Einkommensverhältnisse. Und ich habe ja außerdem bereits zwei Kredite laufen..


    DANKE euch schon mal für eure Antworten und Zeit!!!



    Liebe Grüße

    NY-Shopgirl

  • Mir wurde von dem Anwalt gesagt, dass der Wohnvorteil nur aufgeschlagen wird, wenn das Haus schon bezahlt ist.

    Der Anwalt hat durchaus Recht, wenn er vom Wohnvorteil aus geht.

    Wohnvorteil = Wohnwert abzgl. Schulden.

    Wenn der Wohnwert höher als die Tilgungsrate ist ergibt sich ein positiver Wohnwert und umgekehrt.

    Deshalb braucht man zu Ermittlung eines Wohnvorteils beide Werte.


    Ich gehe davon aus, dass sich bei dir dann kein positiver Wohnvorteil ergibt, wenn die ortsübliche Miete pro qm nicht mehr als 9 EUR/qm ist .


    Der Wohnwert berechnet sich nach dem. was man bei Anmietung einer angemessenen Wohnung als Miete zahlen müsste.

    Deshalb habe ich nach dem qm-Preis einer vergleichbaren Wohnung gefragt.


    Warum hinterfragst Du dies so explizit?

    Weil ich mir unter Rahmenkredit nichts vorstellen konnte. Du musst damit rechnen, dass das SA das auch sehr kleinlich hinterfragt und wahrscheinlich die Kreditverträge sehen möchte.


    Ich kann gar nicht mehr so genau alles nachweisen, was ich davon bezahlt habe, da ich nicht wusste, dass ich eines Tages jemandem dafür Rechenschaft abzulegen habe..

    Das ist auch nicht nötig. Es reicht der NAchweis, dass der Kreditvertrag schon vor der RWA bestand.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi!

    Ich gehe davon aus, dass sich bei dir dann kein positiver Wohnvorteil ergibt, wenn die ortsübliche Miete pro qm nicht mehr als 9 EUR/qm ist .


    Der Wohnwert berechnet sich nach dem. was man bei Anmietung einer angemessenen Wohnung als Miete zahlen müsste.

    Deshalb habe ich nach dem qm-Preis einer vergleichbaren Wohnung gefragt.

    Das bedeutet, ich muss jetzt nicht für das Sozialamt den Mietspiegel raussuchen? Unser Ort ist sooo klein, da gibt es keinen eigenen. Ich habe eben mal gegoogelt, eine ortsübliche Miete läge kalt bei uns zwischen 7,- und 8,- EUR/qm.


    Nochmals ganz herzlichen Dank für Deine Informationen. Ich glaube, ich werde es nun so machen, dass ich ein freies Schreiben aufsetzen werde analog zu dem Tipp von Dir. Ich hoffe nur, dass sich das Sozialamt nicht darüber aufregt und darauf besteht, dass ich ausschließlich die Formulare benutzen darf.


    Herzliche Grüße

    NY-Shopgirl

  • Ich hoffe nur, dass sich das Sozialamt nicht darüber aufregt und darauf besteht, dass ich ausschließlich die Formulare benutzen darf.


    Herzliche Grüße

    Das Amt möchte nur eine Auskunft, das Formular soll eine Hilfe für dich sein (ist es aber nicht).

    Ich habe es so gemacht und in Berlin hatte mein kein Problem damit.

    Die erste Berechnung war leider niederschmetternd, einige Posten wie Autokredit und Immobilienrücklagen wurden nicht anerkannt.

    Ich habe über meinen Anwalt mit awi´s Argumenten dann eine Gegenrechnung aufgestellt und warte nun schon eine geraume Zeit auf deren Antwort.


    LG frase

  • Ich hoffe nur, dass sich das Sozialamt nicht darüber aufregt und darauf besteht, dass ich ausschließlich die Formulare benutzen darf.

    Ob sich ein Sozialamt aufregt oder nicht kann dir egal sein. Eine Auskunft ist dann richtig gegeben, wenn sie vollständig und systematisch geordnet ist. Betrachte das SA nicht als Behörde, die uneingeschränkt machen kann was sie will.


    ich muss jetzt nicht für das Sozialamt den Mietspiegel raussuchen?

    Du musst für das SA nichts heraus suchen. Du solltest aber in der Lage sein, die Berechnung des SA zu kontrollieren zu können, um dann entsprechend reagieren zu können. Du kannst ja mal recherchieren, welcher qm-Preis für vermieteten Wohnraum verlangt wird.


    Das SA sollte nicht mehr als 60 qm - 70 qm Wohnungsgröße ansetzen. Das wäre eine angemessene Wohnungsgröße für eine Alleinstehende. Das ergäbe bei einem qm-Preis von 7,50 EUR einen Wohnwert von 525 EUR. Ich gehe mal von einem Wohnwert von maximal 600 EUR aus. Die 600 EUR ließen sich auch damit begründen, dass im Durchschnitt ca. 30% des Nettoeinkommens für Miete ausgegeben wird. Hier lassen sich entsprechende Statistiken finden.


    Meine Berechnung


    Erwerbseinkommen (netto) 2.600,00 €
    + Wohnwert 600,00 €
    Summe der Einkünfte 3.200,00 €
    ./. Krankenversicherung -94,50 €
    ./. Fahrtkosten -341,00 €
    ./. Unfallversicherung -10,60 €
    ./. Autokredit -208,00 €
    ./.Rahmenkredit -113,00 €
    ./. Tilgung Haus -715,00 €
    ./. Rentenversicherung -50,00 €
    Bereinigtes Einkommen 1.667,90 €


    =>> Kein Elternunterhalt möglich


    Auch wenn ich in dieser Berechnung nicht alle die von dir oben angegebenen Ausgaben berücksichtigt habe, gib sie alle an. Die Sachbearbeiter von Behörden freuen sich immer, wenn sie was streichen können.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    Das SA sollte nicht mehr als 60 qm - 70 qm Wohnungsgröße ansetzen. Das wäre eine angemessene Wohnungsgröße für eine Alleinstehende. Das ergäbe bei einem qm-Preis von 7,50 EUR einen Wohnwert von 525 EUR. Ich gehe mal von einem Wohnwert von maximal 600 EUR aus. Die 600 EUR ließen sich auch damit begründen, dass im Durchschnitt ca. 30% des Nettoeinkommens für Miete ausgegeben wird. Hier lassen sich entsprechende Statistiken finden.

    Ich habe mal gelesen, dass der Wohnwert gedeckelt ist? Dann scheint dass ja falsch zu sein. Ich werde genau so vorgehen, wie Du schreibst und werde gnadenlos alle Ausgaben angeben. Streichen können (und werden) sie dann immer noch.


    Danke vielmals für die Aufstellung und die Mühe - das macht mir doch ein wenig Mut. Ich werde wieder berichten. Habe gehört, es dauert ja auch schon mal gut und gerne etwas Zeit, bis die sich melden. Und dass man auf gar keinen Fall nachfragen sollte - werde ich bestimmt nicht machen :-).


    Liebe Grüße

    NY-Shopgirl

  • da ich im EU-Ausland arbeite. Verbleiben 2.500

    Arbeitest du nur im Ausland oder wohnst du da auch?

    Wenn du auch im Ausland wohnst, wie sind denn dort die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland?


    Erhälst du deine Rente mal von der deutschen Rentenversicherung?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Arbeitest du nur im Ausland oder wohnst du da auch?

    Wenn du auch im Ausland wohnst, wie sind denn dort die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland?


    Erhälst du deine Rente mal von der deutschen Rentenversicherung?

    Guten Morgen awi,


    ich arbeite nur im Ausland und wohne in Deutschland.

    Da ich erst seit kurzem hier arbeite, erhalte ich einen Hauptteil meiner Rente aus Deutschland. Und für die Jahre, die ich hier im Ausland arbeite, erhalte ich dann anteilig später zusätzlich zu meiner deutschen Rente.