Unterhalt für Schule?

  • So, das erste mal das ich in einem Forum schreibe:
    Aktuell lebe ich mit meiner Freundin zusammen und bin letztes Jahr ausgezogen. Wir beide sind 21, sie wird zum Sommer anfangen zu arbeiten und ist dann fertig mit der Schule.
    August 2017 habe ich angefangen, eine Ausbildung zu machen, zu dem Zeitpunkt habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt. Allerdings kam es zu streitigkeiten zwischen meinem Chef und mir, da er mich loswerden wollte, die dann gerichtlich geklärt werden mussten, wobei ich gewonnen habe und meine Forderungen durchsetzen konnte. Allerdings kam das Fortsetzen der Ausbildung in diesem Betrieb für mich nicht mehr in Frage. Im Herbst 2018 bin ich dann zu meiner Freundin in eine neue Stadt gezogen und war bis jetzt auf der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle, damit ich meine angefangene Ausbildung fertigmachen kann. Soweit lief es allerdings nicht gut mit der Suche, trotz mehrerer Bewerbungsgespräche habe ich bis jetzt nichts gefunden.

    Doch seit zwei Jahren überlege ich mir, das Gymnasium nachzuholen, was ich damals nicht geschafft habe, und erneut eine Fachhochschule zu besuchen. Wegen meinem Hintergrund (ich war in der Schule sehr Faul und bin öfters sitzen geblieben, danach haben mich meine Eltern in eine Fachhochschule gesteckt, mit einem Thema, das ich absolut nicht wollte, weswegen ich es nach einem Jahr abgebrochen habe und mir die Ausbildung gesucht habe) wollen meine Eltern nicht, das ich jetzt wieder in die Schule gehe.
    Sie meinen, ich solle lieber eine neue Ausbildung anfangen, egal was, und dann die Abendschule machen. Weiterhin meinen sie, ich würde kein Unterhalt bekommen, oder auch das sie die Fachhochschulen-Gebühren bezahlen müssten.

    Einerseits kann ich es zwar verstehen, warum sie nicht denken das ich es schaffe, und ich lieber eine Ausbildung suchen soll. Meinen Vorschlag, das ich die Schule dann mit einem Nebenjob selbst finanzieren könnte, und sie dann meinetwegen vom Unterhalt das Geld zurückhalten können, wurde ignoriert.
    Aber andererseits habe ich in meiner ersten Ausbildung einen Beruf gefunden, den ich wirklich machen möchte, und das ganze Jahr war ich mit voller Kraft dabei, bis es leider zu diesem Streit kam. Gerne würde ich es fortsetzen, aber da ich nichts finde, würde ich gern einen anderen Weg einschlagen, um in das Berufsfeld zurück zu finden. Dieser Weg führt mich über ein Fachabi, nach dem ich sogar evt. Studieren möchte.

    Jetzt weiß ich aber nicht wie ich das ganze regeln soll. Darf ich trotzdem auf die Fachhochschule gehen, wenn meine Eltern dagegen sind? Wie sähe es mit Unterhalt aus? Und gibt es evt. einen nicht gerichtlichen Weg? Denn auch wenn ich mit meinen Eltern einigen Streit hatte, möchte ich nicht irgendwie gerichtlich gegen sie vorgehen. Aber ich möchte auch nicht nur weil sie denken das ich zu Faul dafür bin nicht meine Zukunft ruinieren. Und über die Jahre habe ich echt gemerkt, das ich das Fachabi doch machen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen,
    A. M.

  • Hi,


    du kannst machen, was du willst. Du bist volljährig. Die einzige Frage ist, wer das finanzieren muss. Ich sehe da bei deinen Eltern mehrere Probleme:


    1. Eltern haben letztlich auch bei Volljährigen das Wahlrecht, ob sie den Unterhaltsanspruch durch Zahlung einer Unterhaltsrente oder aber durch Leistung von Naturalien, also das Anbieten vom "Hotel Mama."


    2. Du bist in der "Unterhaltskette" ganz hinten. Dies bedeutet hoher Selbstbehalt für die Eltern, mögliche priviligierte Berechtigte gehen vor.


    3. Du hast deine Ausbildung nicht zügig an die schulische Ausbildlung angeschlossen. Und da sehe ich das Hauptproblem. Das ist nämlich die Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antwort, timekeeper

    Zu erstem: Hotel Mama ist für mich ja nicht mehr, ich bin ja jetzt in einer Wohnung mit meiner Freundin, wo wir auch Miete zahlen, und das mehrere Hunderte Kilometer entfernt von meinen Eltern. Wie genau meinst du es dann jetzt mit dem Wahlrecht, also müsste ich mich dann der Entscheidung meiner Eltern beugen und so das tun, was sie für richtig halten, um Unterhalt zu bekommen?

    2: Ja gut, das ist an sich nicht so schlimm. An sich bräuchte ich nur etwa 400 Euro pro Monat um dann die Schule als auch die Miete zu zahlen, und sonst noch etwas über für nötigste Nahrung. Auch kann ich dann noch einen Nebenjob annehmen, nur würde ich es alleine mit einem Nebenjob nicht schaffen, die vollen 450€ zu bekommen, die ich bräuchte

    3: Das ist an sich nicht ganz so richtig. Direkt nach der Realschule kam ich zur Berufsschule, was ich eigentlich nicht wollte, und direkt nach dem ersten Jahr dann wieder die Ausbildung, beide direkt ineinander übergehend. Die erste und einzige Pause ist die seit Sommer 2018, die ich nicht wirklich freiwillig habe.


    Es kann durchaus sein, das ich etwas nicht ganz richtig verstanden habe, ich bin also offen für Vorschläge und Kritik

  • Hallo A.M.,


    Der Unterhaltsverpflichtete bestimmt, wie er den Unterhalt gewährt. Deine Eltern können also entscheiden in welcher Form sie dir Unterhalt gewähren.

    Da hast du keine guten Karten, wenn Sie mit deinem Auszug nicht einverstanden waren. Ein eigener Haushalt ist wesentlich teurer als das "Hotel Mama".

    Was sagt denn deine Freundin zu deinen Plänen?


    LG frase

  • Die Beziehung mit meinen Eltern ist ziemlich schwierig, einerseits hatten wir oft streit und ein Zusammenleben war nicht möglich, aber andererseits waren sie dann dagegen, dass ich ausziehe.
    Und mir war tatsächlich nicht bewusst, das sie das entscheiden können, mit in welcher Form sie es gewähren. Könnt ihr mir evt. mehr Infos dazu schreiben?
    Zurück zu meinen Eltern möchte ich auch definitiv nicht, und es würde meiner Freundin das Herz brechen. Diese steht außerdem hinter mir und unterstützt mich.

    Kurzer Nachtrag: nach kurzer Recherche habe ich diesen Link gefunden:
    https://www.haufe.de/recht/fam…unterhalt_220_221930.html
    Zitat:

    "Liegt der Ausbildungsort oder der zugewiesene Studienplatz so weit vom Elternhaus entfernt, dass die Fahrzeit nicht zumutbar sind, geht das Recht des Kindes auf eine selbst gewählte Ausbildung dem Bestimmungsrecht der Eltern vor. Die Eltern können z.B. nicht verhindern, dass das Kind einen entfernten Studienplatz annimmt und dort wohnt, wenn dieses Studium am Wohnort der Eltern nicht möglich ist. Dann besteht Anspruch auf Geldunterhalt."

    Wenn die Aussage noch gültig ist, wäre die Wahl meiner Berufsschule gültig, da der Schwerpunkt den ich belegen möchte nicht in der Nähe von meinen Eltern verfügbar ist.

  • Wenn die Aussage noch gültig ist, wäre die Wahl meiner Berufsschule gültig, da der Schwerpunkt den ich belegen möchte nicht in der Nähe von meinen Eltern verfügbar ist.

    Diese Wahl bezieht sich aber auf eine vorher von dir abgebrochene Fachschulausbildung, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Wie alt warst du zu diesem Zeitpunkt?

    Danach haben deine Eltern noch eine von dir begonnene Ausbildung unterstütz, die ein juristisches Ende fand, welches hier nicht näher erklärt wurde (z.B. warum dein Chef dich loswerden wollte!?!). Dann bist du in eine andere Stadt gezogen, ohne Zustimmung deiner Eltern.

    Es gibt also trifftige Argumente, warum ein Gericht deine Unterhaltsklage abweisen könnte.


    LG frase

  • frase,


    ich vermute, dass der Fragesteller nach der mittleren Reife noch eingeschränkt schulpflichtig war. Deshalb musste er nach dem Realschulabschluß noch eine Berufsschule besuchen, eben weil sich die Suche nach einer Lehrstelle bei dem Fragesteller wohl etwas problematisch gestaltet hatte.


    Jetzt zum nächsten Problem: wenn er denn wirklich das Arbeitsgerichtsverfahren gewonnen hat, es keinen Vergleich gab (was eigentlich in so Verfahren eher wahrscheinlich ist, aber was solls), dann hat er ohne Not seinen Ausbildungsplatz aufgegeben. Da volljährig besteht ein Anspruch auf Unterhalt nur, wenn man auch in einer Ausbildung ist und diese Ausbildung sich zügig an die Schule anschließt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Betroffene keinen ihm genehmen Ausbildungsplatz findet, er kann ja jobben.


    Hier kommt noch dazu, dass der FRagesteller ja ohne Not zu Hause ausgezogen ist. Er wollte mit seiner Freundin zusammen leben, ist ja nicht etwa weggezogen, weil er in einer anderen Stadt einen Ausbildungsplatz gefunden hat. Insofern ist das Zitat, welches der Fragesteller hier anführt, doch auf einen völlig anderen Fall gemünzt. Das ist der Fall, dass jemand in einer anderen Stadt einen Ausbildungsplatz gefunden hat oder aber ihm ein Studienplatz dort ZUGEWIESEN worden ist, was ja durch den NC durchaus sein kann. Das hier ist doch eine ganz andere Geschichte.


    Er ist ohne finanzielle Persprektive zu Hause ausgezogen. Das hat er zu vertreten, nicht die Eltern. Die Ausbildungskette ist unterbrochen, Zügigkeit vermag ich nicht zu erkennen. Natürlich muss er nicht nach Hause umziehen, das hab ich auch nicht geschrieben. Nur die Eltern müssen jetzt eben nicht für den Fragesteller aufkommen. Und ihn auch nicht wieder zu Hause aufnehmen. Eigentlich haben wir doch im Augenblick einen Überschuß an Lehrstellen. Da sollte doch was zu finden sein. Und, immer meine Empfehlung in so Fällen, man kann sein Abi auch auf der Abendschule nachholen. Da steht man dann tagsüber für einen Job ober eine Ausbildungsstelle zur Verfügung. Womit man dann auch ein ALG II Fall sein könnte.


    Herzlichst


    TK

  • Zu Frase: Ja, von mir abgebrochen, und da war ich 19.
    Und zu der Ausbildung, Chef hat mir ungerechte Abmahnungen gegeben, z.T. mit abstrusen Anschuldigen wie das ich zu viel Frage, und wollte mir dann einen Aufhebungsvertrag unterjubeln (scheinbar hat er das schon bei einigen Azubis vorher gemacht, da in mehreren Jahren keiner Fertig geworden ist in dem Betrieb).

    Zu Timekeeper: Wie schon erwähnt war ich schon über 18 zu dem Zeitpunkt. Und es gab einen Vergleich, der aber mit einschloss, dass ich dort nicht mehr weiter arbeite, was auch nach einem solchen Streit in einem Betrieb mit weniger als 6 Leuten auch nicht zumutbar war. Auch habe ich noch Nachweise, das ich direkt im Anschluss Bewerbungen geschickt habe und versucht habe, die Ausbildung fortzusetzen. Einer meiner Gründe umzuziehen war auch, dass ich jegliche Firmen in meinem Heimatort schon angeschrieben hatte, wo ich hätte meine Ausbildung fertig machen können, aber von allen eine Absage bekommen habe. Weiterhin war der Streit zu einem der doofsten Zeitpunkte, nämlich zum 1.8.18, was eigentlich der Ausbildungsbeginn ist, also ein kompletter Umstieg im Juni war nicht wirklich möglich.

  • Hallo A.M.,


    du hast dich hier angemeldet um Meinungen und Antworten zu deinen Fragen zu bekommen.

    Dein Lebenslauf ist nicht ungewöhnlich, es kommt oft vor, das im Prozess des Lebens auch Einsichten gewonnen werden und neue Perspektiven entstehen.

    Das was ich hier von dir erfahren habe zeigt aber auch, dass du in der Verganheit eher wenig zielführende Strategien entwickelt hast um deine finanzielle Unabhängigkeit zu begründen. Selbst deine Eltern scheinen ja nicht mehr hinter dir zu stehen und die kennen dich besser als wir.

    Ich bin kein Jurist, habe aber seit über 30 Jahren mit vielen jungen Menschen zu tun, die einen Bildungsabschluss erwerben wollen.

    Du hast dich für den "harten" Weg entschieden, deine freie Entscheidung gegen den Komfort und Schutz des Elternhauses.

    Sei dann auch Konsequent was deine Unabhängigkeit angeht.

    Nun komme ich auf deine Eingangsfragen zurück und teile dir meine Meinung dazu mit.

    Darf ich trotzdem auf die Fachhochschule gehen, wenn meine Eltern dagegen sind?

    Ja, du solltest aber dringend deine Vergangenheit hinsichtlich Schule hinterfragen und deine Eltern mit guten Zwischenzeugnissen von deinem Sinneswandel überzeugen.


    Wie sähe es mit Unterhalt aus?

    Aus meiner Sicht eher schlecht.


    Und gibt es evt. einen nicht gerichtlichen Weg?

    Den gibt es immer, wenn beide Seiten es als Gewinn ansehen. Du könntest ja erstmal Arbeiten gehen und Geld sparen für den Beginn der Fachhochschulausbildung. Überzeuge deine Eltern mit Leistung, das ist ein sehr gutes Argument. Möglicherweise beteiligen sie sich dann doch an den laufenden Kosten.

    möchte ich nicht irgendwie gerichtlich gegen sie vorgehen

    Dann lass es auch bleiben, es bringt noch mehr Unfriede in die Familie.




    LG frase

  • Hi,


    du bist erwachsen, du darfst machen, was du willst. Nur, nicht auf Kosten der Eltern. Und hier stimmt doch die Reihenfolge nicht. Hätte er sich von zu Hause aus bundesweit beworben, wärd dann wo auch immer genommen worden, dann hätte man ganz sicherlich über eine Kostenbeteiligung der Eltern diskutieren können. Aber mal ins Blaue hinein umziehen, da auch nichts finden, diese Abfolge ist unterhaltstechnisch gesehen immer brandgefährlich.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen dank für eure schnelle Antworten :D

    Dann hab ich wohl erstmal keine große Wahl, außer eine Ausbildung zu suchen. Schade eigentlich, gerne hätte ich das Abitur nachgeholt und dann darüber zurück.

    Und joar, das mit meinen Eltern ist so ne Sache. Häusliche Gewalt hat an sich stattgefunden, und wie schon einmal erwähnt war ein Zusammenleben nicht wirklich möglich. Spätestens als ich in der Ausbildung ne Woche nicht da sein konnte weil ich zwei blaue Augen hatte, war mir das endgültig klar, das ich so bald wie möglich ausziehen werde. Aber (leider) ist es nichts, was ich jetzt noch nachweisen kann noch als Grund vorsetzen möchte.

    Mit freundlichen Grüßen,
    A.M.