Unterhalt in Sachsen am höchsten!

  • Seit Ende Januar gibt es eine neue Sächsische Unterhaltstabelle.


    Wir haben den Unterhalt für das Kind aus erster Ehe nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet und hier zahlen wir 228 EUR weniger im Jahr!


    Der Grund: die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, die Sächsische Tabelle von 3, somit erfolgt in unserem Fall, wir haben ein weiteres Kind aus einer neun Beziehung keine Herabstufung.


    Angeblich handelt es sich hierbei lediglich um eine Schlamperei beim OLG, von der nicht sicher ist ob sie noch behoben wird. Die Sächsische Tabelle orientiert sich ausdrücklich an der Düsseldorfer Tabelle.


    Wir sind auf das Geld angewiesen. Haben wir irgendeine Möglichkeit uns dagegen zu wehren?


    lg Larun2710

  • Ich habe 3 Unterhaltsberechtigte:


    2 Kinder und die Mutter des jüngeren Kindes (unter 3 Jahre)
    die Exfrau bekommt keinen Unterhalt mehr.


    Die Tabelle gilt ab 01.01.210 kam glaub ich am 26.01.heraus.


    siehe:


    Oberlandesgericht Dresden - Unterhaltsleitlinien 2010


    Ich finde es eine ziemliche Ungerechtigkeit, dass im restlichen Land die Väter weniger zahlen, zumal ich auf das Geld in meiner jetzigen Lebenssituation dringend angewiesen bin.


    Ich habe die Mutter meines Babies, die nicht arbeiten geht und das Baby zu finanzieren. Bald werden auch noch kosten für eine KInderkrippe auf mich zukommen, damit meine Partnerin einen Job finden kann.
    Meine Exfrau hat seit vielen Jahren einen neuen Partner der sie unterstützt.

  • Zum 01.04.2010 hat das OLG Dresden die Unterhaltsrichtlinien novelliert!


    Es werden der Tabelle nunmehr analog zur Düsseldorfer Tabelle ZWEI Versorgungsberechtigte zu Grunde gelegt.


    Ein kleines Wort, hinter dem im Einzelfall viel Geld steht.


    Gruß Larun