Berechnung Elternunterhalt wenn Tochter getrenntlebend ist

  • Hallo Leute,

    super Forum hier.

    Leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.

    Habe folgendes Problem:

    Die Mutter meiner Ehefrau ist ins Pflegeheim gekommen. Zu der Mutter (meine Schwiegermutter) besteht seid ca. 20 Jahren null Kontakt.

    Nun befürchten wir, dass das Sozialamt irgendwann mit einer forderung bezüglich Elternunterhalt kommt.

    Seit fast 5 Jahren lebe ich von meiner Ehefrau getrennt (verschiedene Adressen, finanzielle Sachen getrennt, trotzdem verstehen wir uns Super).

    Noch ist ja keine Anfrage vom Sozialamt gekommen, zwecks Elternunterhalt.

    Aber, wie wird dann der selbstbehalt berechnet.

    Nur das Einkommen der Ehefrau, oder das Familieneinkommen (familie gibt es eigentlich nicht mehr).

    Beim Einkommen der Ehefrau sollte es eventuell auf null ausgehen.

    Wenn ich, als Ehemann, doch noch in die berechnung einbezogen werden sollte, könnte es aufgrund von Mieteinnahmen teuer werden.


    Aber ich lebe seit fast 5 jahren von meiner Frau getrennt, sollte es sich hier nun rächen, das keine Scheidung vollzogen wurde.

    Aufgrund des trotz Trennung guten Verhätlnisses wurde nie über eine scheidung nachgedacht.

    Achja, Meine Frau ist mittlerweile Mieterin in einer meiner Wohnungen (aber erst nach ca. 3 Jahren Trennung).

    Nun habe ich also Sorge, noch für meine Schwiegermutter (hab ich nie gemocht) aufkommen zu müssen.

    Nun meine Frage:

    Zählt hier nur das Einkommen der Ehefrau, oder wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt?

    Freue mich schon auch Eure Antworten.

    Gruss BIO

  • Hallo bio,


    willkommen im Forum. :)

    Zählt hier nur das Einkommen der Ehefrau, oder wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt?

    Das Familieneinkommen ist dem SA nicht bekannt. Deine Frau wird angeschrieben und gibt nur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen.


    siehe § 1605 BGB Auskunftspflicht

    (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.


    Hier kommt der Ehegatte gar nicht vor.


    Um Auskunft über das Einkommen des Ehegatten zu erhalten greifen Sozialämter gerne auf das SGB zurück. Hier ohne Ergebnis.


    § 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft

    (1) Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert.



    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Du lebst getrennt, deine "noch " Ehefrau" hat eine andere Anschrift?

    Wenn ja, keinerlei Angaben zu ihr machen.

    Meine Frau hat mir sogar verboten irgend etwas von ihren persönlichen Daten dem Amt mitzuteilen.

    Ich musste alle Angaben zu ihr auf meinen Unterlagen schwärzen.

    Problem war die Steuererklärung, hier sollte man getrennt veranlagt sein und auf das Ehegattensplitting verzichten.


    LG frase

  • Hallo,

    Habe nun noch eine Frage:

    Wir haben alles mal durchgerechnet, und haben festgestellt, dass meine Frau vermutlich doch bezahlen muss.

    Noch ist nichts vom Sozialamt gekommen.

    Nun möchte meine Frau ein neues KFZ finanzieren, da der alte wagen sowieso bald fällig wäre.

    Wie verhält es sich, wenn der Finanzierungsvertrag (Kaufvertrag) mit dem Autohaus abgeschlossen wurde, aber der neue Wagen erst nach der RWA des Sozialamts geliefert wird.

    Kann man dann die Finanzierungskosten trotzdem angeben?

    Kann trotz Fahrzeugfinanzierung auch die Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit angesetzt werden?

    Danke schonmal für Eure Antworten.

    Gruß Bio

  • Noch ist nichts vom Sozialamt gekommen.


    Nun möchte meine Frau ein neues KFZ finanzieren, da der alte wagen sowieso bald fällig wäre.

    Möglichst schnell den Vertrag abschließen, bevor die RWA kommt.



    Noch ist nichts vom Sozialamt gekommen.


    Nun möchte meine Frau ein neues KFZ finanzieren, da der alte wagen sowieso bald fällig wäre.


    Wie verhält es sich, wenn der Finanzierungsvertrag (Kaufvertrag) mit dem Autohaus abgeschlossen wurde, aber der neue Wagen erst nach der RWA des Sozialamts geliefert wird.

    Nicht die Auslieferung des Wagen ist das Kriterium, sondern das Datum des Vertragsabschlusses. Mit dem Vertragsabschluss entstehen Verpflichtungen und diese sind vorrangig zu bedienen.


    Kann man dann die Finanzierungskosten trotzdem angeben?

    Alles angeben und dann abwarten wie das SA reagiert.


    Kann trotz Fahrzeugfinanzierung auch die Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit angesetzt werden?

    M.E. ja, aber deine Frau setzt von sich aus keine Pauschale an sondern gibt die Entfernung zum Arbeitsplatz an. Die Berechnung ist Sache des SA. Man sollte nur in der Lage sein eine solche Berechnung auf Richtigkeit zu überprüfen. Zur Auskunftserteilung siehe hier: https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen