Scheidung mit großem Verlust

  • Liebe Forenmitglieder,

    mein Patenkind, weiblich, 36 Jahre, verheiratet , ges. Güterstand, 2 Kinder, ist zu 50% Miteigentümer einer Penthousewohnung, die vor ca. 10 Jahren vor der Heirat gekauft wurde. Der Wert lt. Schätzung der Bank liegt bei ca. 300.000,-- Euro, Bankkredite bestehen in Höhe von ca. 220.000,--Euro.Die Schwiegereltern haben zur Hochzeit einige wertvolle Möbel geschenkt und einen Zweitwagen spendiert.

    Jetzt ist ihr Ehemann plötzlich aus der Wohnung gezogen und wohnt bei seiner Freundin. Mein Patenkind soll mit den Kindern aus der Penthousewohnung ausziehen, er möchte in Zukunft diese Wohnung behalten, weil beim Verkauf hohe Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen. Ferner fordern die Schwiegereltern die Möbel und das Auto zurück, sodaß nichts mehr übrig bleibt und sie alles verliert. Sie sucht schon seit einiger Zeit eine Wohnung, ist aber sehr schwierig. Ein gemeinsamer Anwalt hat die Fakten aufgenommen, es soll jetzt Trennungsunterhalt ( 1.000,--E plus Kindergeld) gezahlt werden, dabei wird die Nutzung der Wohnung in Rechnung gestellt. Mit ihrer Halbtagsbeschäftigung hat sie ein Einkommen von ca. 3000,--Euro

    Meine Frage: Der Ehemann hätte ca. 1.500,-- Euro incl.Nebenkosten für die Wohnung zu zahlen plus Trennungsunterhalt 1000,--Euro. Das Nettoeinkommen ist ca. 3.800,--Euro. Zahlt er wegen der Schulden den Mindestunterhalt-(Kinder sind 7 und 3 Jahre)

    Sollte man auf den Verkauf der Wohnung bestehen, da aufgrund der derzeitigen Immobiliennachfrage ein guter Verkaufspreis zu erzielen wäre.

    Vielleicht habt ihr einige Tipps.

  • Giesela1951

    Hat den Titel des Themas von „Scheidung mit großen Verlust“ zu „Scheidung mit großem Verlust“ geändert.
  • Hallo,


    die Wohnung ist nun ca. 80000€ wert (da noch hoher Restkredit).


    Sie soll sich von ihm 40 000€ auszahlen lassen.


    Die Kredit-Rate des Hauses kann er im ersten Jahr anrechnen,nachher max. die Kreditzinsen.


    edy

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  • Hi,


    das kann man so nicht abschätzen. Deshalb ist mein Einstieg auch eher schwammig. Zunächst einmal, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Der Anwalt ist von einem der Eheleute mandatiert worden, der zahlt ihn auch, er hat lediglich eine Berechnung vorgenommen, wobei wir nach den Angaben hier nicht mal im Ansatz nachvollziehen können, ob diese Berechnung richtig ist. So schreibst du von Unterhalt für die Ehefrau, dann wieder von Kindesunterhalt. Alles etwas wirr.


    Bei dem Gehalt der Kindsmutter wird persönlicher Unterhalt für sie nach der SCheidung wohl wegfallen, sie kann sich allein versorgen. Natürlich muss der Ehepartner, bei dem die Kids nicht leben, Unterhalt für die Kids zahlen. evtl. fällt auch noch Trennungsunterhalt an. Das Hauptproblem ist ja wohl, wie es mit der Wohnung weitergehen soll. Der Verkauf kann eine Nullnummer sein, das kann die Bank ausrechnen, nicht wir. Die Alternative ist eben, dass einer der Partner aus der Wohnung auszieht, und man dann mal rechnet. Beide sind vermutlich Kreditschuldner, allerdings muss derjenige, der in der Wohnung bleibt, natürlich auch dem anderen Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen. Die kann sich natürlich mit dem Kredit verrechnen, so dass insoweit eine Null-Nummer draus wird. Wichtig ist da eine Einigkeit zwischen den Ehepartnern. Jetzt überstürzt irgend etwas machen, das wäre falsch. Denn auch deine Nichte kann die Wohnung doch halten. Sie verdient nicht schlecht, bekommt dann noch Kindesunterhalt dazu, Kindergeld, davon kann sie doch auch gut leben. Hier ist also Einvernehmen gefragt.


    Was die Möbel angeht, meine Güte, man kann sich um alles streiten. Was ist ein gebrauchter PKW wert, was gebrauchte Möbel? Ich würde unabhängig von der juristischen Lage diese Dinge einvernehmlich lösen. Möglicherweise stehen dem Mann die Sachen zu, aber was solls? Ein paar Möbelstücke, Da würde ich keinen Zoff machen, sind genug andere Baustellen da, die einfach wichtiger sind.


    Und - eine Trennung ist bei uns Normalsterblichen immer, ausnahmslos immer mit finanziellen Verlusten verbunden. Eine sehr gut funktionierende wirtschaftliche Einheit mutiert bei Aufteilung nicht automatisch zu zwei sehr gut funktionierenden wirtschaftlichen Einheiten.


    Herzlichst


    TK

  • hallo timekeeper, danke für Deine Meinung hierzu. Der Ehemann braucht auch nur für die Kinder zahlen. Ich kenne den Ehemann auch seit vielen Jahren als liebenswerten Menschen und erlebe jetzt, wie eine Frau mit 2 kleinen Kindern plötzlich ihre Familie verliert, die Wohnung , die das Zuhause ihrer Kinder ist. Sie wird weder die Wohnung, noch 40 T Euro bekommen (Gründe möchte ich nicht nennen) Der Mann kann weiter an seiner beruflichen Karriere arbeiten, hat die Kinder nur alle 2 Wochen, sie kann nur halbtags arbeiten, bleibt Zuhause wenn ein Kind krank ist, einen anderen Job kann sie vorerst nicht annehmen. Als alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern eine Wohnung zu finden ist dazu ein reiner Glücksfall. Aber so ist das Leben.

  • . Sie wird weder die Wohnung, noch 40 T Euro bekommen (Gründe möchte ich nicht nennen)

    Rechtlich wird sie diese 40 T bekommen. Ob man die dann wiederum irgend wie anrechnet, ist eine andere Sache.


    edy

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  • Hi,


    Edy nicht so ganz, einfach, weil man nicht weiß, ob und wie die Wohnung verkauft wird, evtl. werden Vorfälligkeitszinsen zu zahlen sein.


    Mensch Gisela, die Frau ist doch finanziell hervorragend aufgestellt, mit insgesamt 4000 € im Monat. Da könnte auch sie die Wohnung halten. Ich sehe da überhaupt keinen Grund zum Jammern. Wir haben es hier teilweise mit wirklich dramatischen Fällen zu tun. DEm Himmel sei Dank hat sie ein gutes Einkommen, es kommt kein Absturz in die Armut.


    Ansonsten ist eine Trennung doch ein Lebensrisiko, welches man immer zu gewärtigen muss. Da ist nicht nur die Trennung, da kann der Partner ja auch mal vor ein Auto rennen, es gibt schwere Erkrankungen ..... Ich weiß nicht, wie du Familie definierst, also ich wäre schon beleidigt gewesen, wenn man mich als alleinerziehende Mutter mit zwei Kids nicht als Familie definiert hätte. Natürlich ist es immer traurig, wenn eine Beziehung auseinander geht. Aber deshalb geht doch die Welt nicht unter. Ist vielleicht auch eine Chance für die Tochter? Sieh es einfach mal so, das macht vieles einfacher.


    Und man kann doch auch ganz andere Umgangsregelungen treffen, auch werden die Kinderkranktage in der Regel zwischen den Eltern aufgeteilt. Hier muss eben sehr genau auf die Bedürfnisse und beruflichen Belange der Eltern geschaut werden. Und, ich wiederhole meine Frage: warum übernimmt sie nicht die Wohnung?


    Herzlichst


    TK

  • hallo timekeeper, die Penthousewohnung möchte ihr Ehemann haben und dort mit seiner Freundin wohnen.Beim Verkauf würden hohe Vorfälligkeitszinsen entstehen, deshalb übt er auch Druck auf seine Frau aus. Außerdem profitiert man bei den heutigen Immobilienpreisen von zusätzlichen Wertsteigerungen.

    Die" Nochehefrau" hat ca.3000,--Euro mtl. zur Verfügung, aber aufgrund der hohen Kreditraten stimmt die Bank hier nicht zu.

    LG Giesela

  • Hi,


    sie verdient 3000,- € im Monat, bekommt 1000,- € Kindesunterhalt. Davon lassen sich doch 1500 € im Monat abzahlen. Mich beschleicht mehr und mehr das Gefühl, dass wir hier nicht alles wissen. Dann kann man nicht helfen. Denn nach den Unterhaltszahlungen hat der Mann ja weniger als die Frau, irgendwas passt da nicht.


    Wie wärs mit eigenem Anwalt?


    Herzlichst


    TK

  • Hi, sie verdient 1.600,--Euro halbtags, bekommt 1.000,-- Euro Unterhalt für die Kinder und 400,--Euro Kindergeld. Der Mann hat weniger, das stimmt, aber seine Eltern können die Kreditraten teilweise übernehmen. "Bankentechnisch" ist schon alles geklärt.

    Ich werde ihr auch empfehlen, einen Anwalt zu nehmen.

    Danke für die Hilfe!!

    LG Giesela

  • Hi,


    du hattest von 3000,- € geschrieben. aber trotzdem, sie ist doch kein Notfall. Nicht mal im Ansatz. Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist ob sie für die Zeit der Trennung bis zur SCheidung auch noch Tennungsunterhalt bekommt. Also, ab zum eigenen Anwalt.


    Herzlichst


    TK