Elternunterhalt - Unterlassungsklage?

  • Hallo Forenmitglieder,


    folgender Sachverhalt:


    - meine Eltern haben meine Ausbildung (schulische Weiterbildung/ Lehre) durchgehend mit minimalen finanziellen Mittel unterstützt (200€/Kindergeld + Eigenanteil) im Monat ca. 3 Jahre lang

    - im Studium habe ich mich mit Jobs und Bafög finanziert (wobei ich eine Strafe zahlen musste vom Bafög Amt, da der Antrag seitens der Einkunftsnachweise meiner Familie "falsch ausgefüllt" wurde)

    - ich bin aktuell nicht in der Lage einen Kredit zu beziehen (Schufa Sperrung bis die Sachlage geklärt ist), da ein Familienmitglied meine Identität genutzt hat um über Teleshopping einzukaufen

    - beide sind unsportlich und rauchen stark


    Ich bin nun soweit mich rechtlich zu informieren, welche Möglichkeiten mir bleiben um mich akut gegen die Nutzung meiner Identität und langfristig gegen Forderungen zu schützen. Aktuell verschärft sich die Situation durch Krankheiten einer der beiden und anstehenden Kosten für die ganztägige medizinische Versorgung und Pflege.



    Für Rückfragen meldet euch gern

  • Hallo ???,


    willkommen im Forum.


    da ein Familienmitglied meine Identität genutzt hat um über Teleshopping einzukaufen

    Bist du sicher, dass es ein Familienmitglied war?

    Wenn ja, warum bist du sicher?


    welche Möglichkeiten mir bleiben um mich akut gegen die Nutzung meiner Identität und langfristig gegen Forderungen zu schützen.

    Welche Forderungen genau meinst du?

    Ich würde Anzeige bei der Polizei erstatten.

    Aktuell verschärft sich die Situation durch Krankheiten einer der beiden und anstehenden Kosten für die ganztägige medizinische Versorgung und Pflege.

    Was ist eigentlich deine Frage bezüglich des Elternunterhalts?



    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen