Elternunterhalt: möglicher Widerspruchsbescheid und Chance zur Anhörung

  • Mal ein paar grundsätzliche Ausführungen zu Telefonkontakten zu Behörden wie Sozialamt oder Job-Center. Das kann weiter helfen, aber ist immer, ausnahmslos immer mit äußerster Vorsicht zu genießen. Einmal haben wir Datenschutzregelungen. Kann ja jeder anrufen und erklären, er sei die Liesel Müller aus der Schloßstraße. Zum anderen kommt man ja in den seltensten Fällen zum Sachbearbeiter durch, und wenn ja, dann hat der im Zweifel die Akte nicht auf dem Tisch. In vielen Ämtern kommt man ja nicht einmal zum Sachbearbeiter durch, sondern landet in der allgemeinen telefonischen Auskunftszentrale. Die Mitarbeiter dort sehen wirklich nur das, was im Rechner gespeichert ist, kennen den Fall nicht, können sich auch jetzt nicht alles durchlesen und dann auch noch die richtigen Schlüsse draus ziehen.


    Alles, was in irgendeiner Form relevant ist, sollte man schriftlich erledigen, und zwar auch nicht per email. Sondern ganz altmodisch auf einem Stück Papier.


    Herzlichst


    TK

  • Liebe Kollegen,


    wie besprochen stelle ich euch die Auskunft mit ein paar Zahlen zur Verfügung.


    Über Anregungen und Anmerkungen bin ich euch dankbar und für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung. Auch, wenn ihr Ergänzungen zu einem Thema habt oder Tips, welche Unterlagen ich bereits bei der Auskunft zur Verfügung stelle (s. Anlagen). Gedacht hatte ich mir alle Belastungen, Verbindlichkeiten und das Einkommen zu belegen - "Vermögen vorab außen vor bzw. auf Nachfrage". Lasst euch von den Verbindlichkeiten nicht abschrecken, das ist bedingt durch Liquiditätsmanagement mit den Assets verknüpft.


    Reicht das darüber hinaus, wenn das Amt nur diesen Ausdruck (mit Anlagen) erhält. Den Fragebogen würde ich entsorgen bzw. verwahren.


    E&V-Verhältnisse V2.pdf


    viele Grüße

  • Hallo,


    Bezüglich deines pdf Dokuments ergeben sich zunächst folgende Fragen:


    Du hast offensichtlich zur Zeit kein Einkommen.

    Wie bestreitest du deinen Lebensunterhalt?

    Wie kann man ohne Einkommen 495 EUR für Altersvorsorge sparen und 45 EUR für einen Bausparvertrag?



    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich gehe aus einer Anstellung in das Studium über und konnte mit dem Gehalt seither alle lfd. Kosten decken. Die laufenden 2 letzten Semester müssen zunächst aus dem Vermögen bestritten werden.

  • Wenn du kein Einkommen hast kann nichts bereinigt werden und du kannst auch keine Altersvorsorge bilden. Wovon denn?

    Ergo: Keine Leistungsfähigkeit aus Einkommen.

    Die Zinsen aus dem Vermögen musst du angeben. Das wird aber nicht reichen, um dich leistungsfähig zu machen.


    Vermögen:

    An die 45.000 EUR kann man nicht ran, da du die in der nächsten Zeit für deinen Lebensunterhalt benötigst.



    Ich würde so Auskunft geben:


    1. – persönliche Daten


    Name, Vorname, Geburtsname

    Geboren am: tt.mm.jjjj in: Geburtsort

    Adresse

    Telefonnummer:

    Familienstand:



    2. Einkommen

    Kein Einkommen. Zur Zeit Student.


    3. Vermögen


    45.000 EUR


    angelegt bei

    1. Bank 1

    2. Bank 2

    3. usw


    Dieses Vermögen wurde angespart, um meinen Lebensunterhalt während meines Studiums zu bestreiten.


    Ich habe folgende laufende Ausgaben


    Warmmiete laut Mietvertrag: 855 EUR

    usw.

    hier kannst du weitere Ausgaben aufführen, das bringt aber hier nicht viel, da du außer den Zinsen kein Einkommen hast, das zu bereinigen ist


    5. Schuldverpflichtungen


    - Dispo

    - Möbel


    6. Anlagen:

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Würdest du dann auch keinen Satz zur Thesaurierung der Zinsen schreiben?


    Altersvorsorge ging teils aus Dividenden, aus bisherigen Einkommen und teils Dispo hervor. Also AV gar nicht angeben?


    Befürchte eben, dass die eine Kalkulation der letzten 12 Monate d. Einkommens bzw aus dem Steuerbescheid bemessen über Nachweise - so oder so würde ich kein Einkommen angeben.

  • Würdest du dann auch keinen Satz zur Thesaurierung der Zinsen schreiben?

    Noch mal zur Klarstellung:

    Woher stammen die Zinsen?

    Verbleiben sie tatsächlich auf dem Vermögenskonto?

    Wenn du kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast, musst du dein Vermögen in den nächsten Jahren doch verbrauchen.

    Bei der o.a. Miete und den normalen Lebenshaltungskosten bleibt doch nichts mehr übrig.

    Wenn du kein anderes Einkommen als diese Zinsen hast, bist du aus Einkommen nicht leistungsfähig.


    Altersvorsorge ging teils aus Dividenden, aus bisherigen Einkommen und teils Dispo hervor. Also AV gar nicht angeben?

    Wenn du kein Einkommen hast kannst du keine Altersvorsorge betreiben.

    Von was denn?

    Normalerweise kann ein UHP 5% seines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge sparen.

    5% von 0 ist 0.


    Befürchte eben, dass die eine Kalkulation der letzten 12 Monate d. Einkommens bzw aus dem Steuerbescheid bemessen über Nachweise - so oder so würde ich kein Einkommen angeben.

    Ein wichtiger Grundsatz beim EU ist, dass Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit zeitgleich sein müssen.

    Gib gleich bei Auskunftserteilung an, dass du kein Einkommen hast.

    Dann können sie kein Einkommen der Vergangenheit ansetzen.


    Doppelpost.

    ???

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Die Zinsen entstehen aus Dividenden, die teilweise zur Lebensführung und teilweise zur Thesaurierung bzw. Investition genutzt werden. Von daher werden diese in Zukunft durchaus für den Lebensunterhalt dienen müssen.


    Wenn du kein Einkommen hast kannst du keine Altersvorsorge betreiben.

    Von was denn?

    Normalerweise kann ein UHP 5% seines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge sparen.

    5% von 0 ist 0.

    Es gibt auch Urteile mit bis zu 10% des Bruttojahreseinkommen für die AV. Aber das stimmt durchaus, dass man ohne Einkommen auch nichts sparen kann - daher würde ich den Punkt evtl. auslassen.

    Ein wichtiger Grundsatz beim EU ist, dass Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit zeitgleich sein müssen.

    Gib gleich bei Auskunftserteilung an, dass du kein Einkommen hast.

    Dann können sie kein Einkommen der Vergangenheit ansetzen.

    Aus Einkommen bin ich definitiv nicht leistungsfähig. Daher lass ich das Einkommen auf Null mit der Begründung als Student. Gut.

  • Guten Morgen liebe Community,


    nach der Auskunft meinerseits habe ich mit letzter Woche nach 3 Monaten eine Bitte zur Vorlage weiterer Unterlagen erhalten. Ich wollte mich bei euch nochmal absichern und um letzte Meinung bitten.


    SA möchte folgende Nachweise haben, um die "Leistungsfähigkeit endgültig zu prüfen:

    - Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate

    - Lohnabrechnungen eines neuen Arbeitsverhältnisses (wird erst ab dem 01.10. der Fall sein)

    - Übersicht über meine Schulden, Vorlage Kreditverträge und Nachweise über Ratenzahlungen

    - Beitragsfestsetzung Unfallversicherung


    Um Zeitnahe Zustellung wird gebeten."


    Da ich bei meinem alten Arbeitgeber "nur" ca. 1700€ netto erhalten hatte, würde ich die Abrechnungen kommentarlos zur Verfügung stellen. Auch bezüglich der Schuldverpflichtungen werde ich die Verträge einreichen und auf die Ratenzahlungen hinweisen.


    Habt ihr irgendwelche Bedenken mit der Anfrage d. Unterlagen oder Hinweise in Bezug auf die anstehende Verabschiedung des neuen Gesetzes? Ich denke mal erstmal nicht an irgendeine Falle, da der SA die Berechnung womöglich abschließen möchte und ich sowieso zu wenige verdient hatte in den letzten Jahren.


    Danke für eure Hilfe und schönen Sonntag!

  • Hi!


    Also das sind ganz gewöhnliche Unterlagen, die da angefordert werden. Bei den Lohnabrechnungen reicht es aber meiner Ansicht nach auch wenn du die letzte Dezemberabrechnung und die aktuelleste Abrechnung einreichst. Da steht kummuliert ja alles drin.


    Von "Fallen" zu sprechen (habe ich schon in anderen Topics gesehen, ist also jetzt nicht auf dich gemünzt) finde ich eh etwas polemisch in dem Zusammenhang. So lange das neue Gesetzt nicht beschlossen/umgesetzt ist, handelt das Sozialamt bis zum Stichtag normal weiter. Das geht gar nicht anders. Aktuell geht es wohl eher darum noch offene Fälle abzuschließen und dann darauf zu warten was kommt.