Umschichtung Gehalt in Zeitkonten

  • Hallo zusammen,


    habe den Post gestern schon versehentlich im falschen Forum gestellt.

    Daher hier nochmal meine Frage: Mein Arbeitgeber bietet die Möglichkeit Gehalt in Zeitkonten zu investieren, beispielsweise für ein späteres Sabbatical.

    Ist dies eine Möglichkeit die Berechnung für den Elternunterhalt reduziert? Oder wird der Elternunterhalt auf mein Gehalt ohne die Umwandlung berechnet? Über ein Sabbatical hatte ich bereits nachgedacht und wenn ich mir hier mein Gehalt sicherere würde ich das fix machen. Nachträglich kann der Betrag glaube ich nicht mehr ausgezahlt nur abgefeiert werden.


    Habe Angst das ich für meinen Erzeuger zahlen muss, den ich aufs tiefste verachte und der einfach nix aber gar nix gutes auf dieser Welt verdient hat.


    DAAAANKe

  • Daher hier nochmal meine Frage: Mein Arbeitgeber bietet die Möglichkeit Gehalt in Zeitkonten zu investieren, beispielsweise für ein späteres Sabbatical.

    Ist dies eine Möglichkeit die Berechnung für den Elternunterhalt reduziert? Oder wird der Elternunterhalt auf mein Gehalt ohne die Umwandlung berechnet? Über ein Sabbatical hatte ich bereits nachgedacht und wenn ich mir hier mein Gehalt sicherere würde ich das fix machen.


    Ja, es besteht die Möglichkeit.

    Nein, du kannst nicht sicher sein, dass diese Möglichkeit auch tatsächlich funktioniert und die Gehaltsumwandlung einkommensmindernd anerkannt wird.

    Falls die Umwandlung schon vor Kenntnis der Unterhaltspflicht angefangen wurde, wären deine Chancen gut.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meines Erachtens ist auch nach Bekanntwerden der Unterhaltspflicht aus keinem Dokument ersichtlich, dass Einkommen in Zeitguthaben, zum Beispiel in Altersvermögen, umgewandelt wird. Freiwillig wird man das dem SA wohl nicht mitteilen?

  • Meines Erachtens ist auch nach Bekanntwerden der Unterhaltspflicht aus keinem Dokument ersichtlich, dass Einkommen in Zeitguthaben, zum Beispiel in Altersvermögen, umgewandelt wird. Freiwillig wird man das dem SA wohl nicht mitteilen?



    Es ist aus den Gehaltsabrechnungen ersichtlich, die der SHT überprüfen wird

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Es ist aus den Gehaltsabrechnungen ersichtlich, die der SHT überprüfen wird

    Das ist natürlich nicht so schön!

    In meinem Fall wurden variable Einkommensanteile einbehalten, was aber aus den Gehaltsabrechnungen nicht ersichtlich war.
    Für die Sicherung gab es eine separate Vereinbarung mit jährlichem Kontenauszug. Ich würde mal mit dem AG reden.

  • Danke Euch. Noch besteht auch keine Forderung, lieber vorsorgen wie nachsehen ;-) Es gibt ja schließlich schlimmeres als wie mal für ein paar Monate ein Sabbatical einzulegen. Dann gebe ich mein Geld wenigstens für mich aus. Hoffe dass es ab Mai einbehalten wird, dann kann ich Mitte des Monats berichten, ob es auf der Gehaltsabrechnung angezeigt wird.