Verkauf zu einem günstigen Preis

  • Hallo zusammen,


    meine Mutter möchte endlich Ordnung machen und mir ihre Eigentumswohnung verkaufen. Wir wohnen beide in einem Haus mit 2 Eigentumswohnungen. Natürlich soll sie Wohnrecht oder Missbrauch erhalten (hab den Unterschied noch nicht verstanden:rolleyes:). Wenn die Wohnung zu einem günstigeren Preis verkauft wird als der tatsächliche Wert ist, kann mich dann das Sozialamt in Falle der Bedürftigkeit auf Zahlung in Höhe der Differenz heranziehen?


    Könnt ihr mir da mal Eure Meinung sagen?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    Natürlich soll sie Wohnrecht oder Missbrauch erhalten (hab den Unterschied noch nicht verstanden :rolleyes:


    Nicht Missbrauch, sondern Nießbrauch.


    Such mal im Internet. Da gibt es viele Beiträge, z.B.


    https://www.wohneigentum.nrw/w…Wohnrecht-Niessbrauch.htm


    Wenn die Wohnung zu einem günstigeren Preis verkauft wird als der tatsächliche Wert ist, kann mich dann das Sozialamt in Falle der Bedürftigkeit auf Zahlung in Höhe der Differenz heranziehen?

    Wenn die Bedürftigkeit innerhalb der 10 Jahresfrist eintritt würde das SA evtl. überprüfen, ob hier nicht eine gemischte Schenkung vor liegt. Wenn der Kaufpreis erheblich unter dem Marktwert läge, könnte das SA die Differenz fordern, evtl. sogar mehr, wenn die ETW inzwischen einen höheren Marktwert hätte.


    Es handelt sich dann nicht um eine Schenkung, wenn vereinbart wurde, dass der Beschenkte Gegenleistungen erbringen muss, z.B. Pflegeleistungen, Versorgung, Instandhaltungsarbeiten u.ä. Inwieweit solche Leistungen das Geschenk aufwiegen oder teilweise aufwiegen ist eine Frage des Einzelfalls und jeweils genauestens zu überprüfen.


    Um eine spätere Rückforderung zu vermeiden, sollte man im Übergabevertrag Gegenleistungen vereinbaren, die der Beschenkte zu erbringen hat.


    Lies mal hier:


    https://hilferundumsfamilienre…g-von-geschenken-t87.html



    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Natürlich soll sie Wohnrecht oder Missbrauch erhalten (hab den Unterschied noch nicht verstanden:rolleyes:).

    hier ist wohl Nießbrauch gemeint ?


    edy

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