Mein Sohn 16 Jahre (noch in Schule) wohnt seit 2 Monaten bei den Eltern eines Freundes. Vor Gericht wurde abgeklärt, dass er vorerst weiterhin dort verweilt und nach 3 Monaten nochmal geschaut wird, wie die Situation sich entwickelt. Das Sorgerecht bleibt weiterhin bei mir und ich dulde sozusagen den Aufenthalt bei der Familie. Des Weiteren sollte ich mich mit der Familie Zwecks finanzieller Unterstützung unterhalten und eine Vereinbarung dazu treffen. Ich lebe mit meiner jetzigen Ehefrau im Haushalt und wir haben eine gemeinsame Tochter (3 Jahre). Mein Sohn stammt aus erster Ehe und ist nicht mit meiner jetzigen Lebensgefährtin verwandt.
Eine Vereinbarung zum Unterhalt wurde jedoch abgelehnt. Stattdessen bekamen wir einen Brief vom Anwalt, der den offiziellen Unterhalt für meinen Sohn ausrechnen möchte.
Meine Frage nun :
Wie wird der Unterhalt für meinen Sohn in diesem speziellen Fall berechnet ? Wie wird meine Tochter berücksichtigt und wie das Kindergeld.
Lg und danke für die Antworten ?