Hilfe ... wie gehe ich vor ?

  • Liebe Forumsgemeinde,


    als erstes vielen Dank für die Aufnahme.

    Durch Zufall bin ich auf Euer Forum gestoßen, nachdem ich heute vom Sozialamt einen Brief erhielt, den meine Mutter betrifft mit folgenden Betreff enthielt:

    Rechtswahrende Mitteilung an Unterhaltspflichtige über Sozialhilfegewährung nach § 94 Sozialgesetzbuch in Verbindung zur Abgabe der Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.


    Das hat mich jetzt natürlich wie der Blitz getroffen und mein Puls sowie mein Blutdruck sind im oberen Bereich. Zum einen, weil ich seit nun 25 Jahren zu meiner Mutter keinerlei Kontakt habe (meine Kinder wissen gar nicht, dass es sie gibt) und zum anderen weil man mir ans Portemonai will.


    In dem Schreiben wird davon gesprochen, dass der unterhaltsrechtliche Bedarf knapp 1500 euro beträgt. Sie bekommt wohl Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege.


    Ich bin da jetzt total durch den Wind und frage mich, was für Kosten wohl auf meine Familie zukommen für einen Menschen mit dem wir nichts zu schaffen haben.

    Bei der Feststellung zur Leistungsfähigkeit werden natürlich auch die Angaben zum Ehegatten erbeten. Was hat meine Frau jetzt damit zu tun ? Muss sie in dem Bogen Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen offen legen ?


    Muss ich in diesem Stadium bereits einen Rechtsanwalt hinzuziehen ?


    Mich würde natürlich auch interessieren wie das Sozialamt auf den ermittelten Bedarf kommt. Meine Mutter, die 64 Jahre muss ja bei Pflege von der Pflegekasse was bekommen. Darüberhinaus erhält sie Lebenslang eine monatliche Unterhaltszahlung i . H. v 500,00 Euro von meinem Vater. Des Weiteren hat sie ja auch einen Renetenanspruch von ihm bei der Scheidung erhalten.


    Soll ich mit dem Bearbeiter vomSozialamt Kontakt aufnehmen um im Vorfeld Fragen zu klären oder soll das auch besser ein Rechtsanwalt machen ?


    Da sie in NRW lebt wäre ja auch interessant zu wissen, ob sie Pflegewohngeld erhält.


    Bitte entschuldigt, wenn ich vielleicht soviel frage aber ich bin im Moment sowas von durcheinander und überfordert, dass macht mich einfach total fertig !

    Ich freue mich über Antworten und sage Danke im Voraus.

  • Hallo Sachs,


    willkommen im Forum. :)


    Soll ich mit dem Bearbeiter vomSozialamt Kontakt aufnehmen um im Vorfeld Fragen zu klären

    Grundsätzlich empfehle ich, nicht beim SA persönlich vorzusprechen und nicht mit einem SB zu telefonieren. Alles schriftlich abwickeln und Kopien anfertigen.

    Vorerst brauchst du keinen Rechtsanwalt. Der kostet nur.

    Wichtig ist es, zunächst einmal die Nerven zu behalten.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Bei der Feststellung zur Leistungsfähigkeit werden natürlich auch die Angaben zum Ehegatten erbeten. Was hat meine Frau jetzt damit zu tun ? Muss sie in dem Bogen Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen offen legen ?

    Ja, sie muss Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen. Ihr Vermögen ist jedoch sicher und spielt bei der Berechnung keine Rolle.


    Mich würde natürlich auch interessieren wie das Sozialamt auf den ermittelten Bedarf kommt.

    Nachfragen.

    Du musst Auskunft geben, deine Mutter - nun vertreten durch die Behörde - auch.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Also Du meinst ich sollte Anhörungsbogen zur Leistunsfähigkeit alleine und ohne RA ausfüllen ?

    Was mache ich, wenn die anhand meines Bogens einen Betrag X festsetzen, den ich dann zahlen soll ?

  • Muss sie in dem Bogen Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen offen legen ?

    Der berühmte Auskunftsbogen muss nicht benutzt werden.

    Wie gibt man Auskunft?

    Lies mal hier:

    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html

    Da ist auch ein Beispiel angefügt.

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  • Was mache ich, wenn die anhand meines Bogens einen Betrag X festsetzen, den ich dann zahlen soll ?

    Was machst Du wenn du eine Rechnung von einem Handwerker erhälst?

    Du überprüfst die Rechnung.

    Wenn sie falsch ist, dann zahlst du nicht oder nur den Teil, den du für richtig erachtest.


    Hier noch mal ein Link zu einem Beitrag, den man unbedingt gründlich lesen sollte.


    https://familienanwaelte-dav.d…herbsttagung/2010/Hau.pdf

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    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • Hallo Awi,


    Danke Dir für Deine Hilfe.


    Mich macht das gerade ziemlich fertig. Alles was man sich mit seiner Familie aufgebaut hat wird mir gerade unter den Füssen weggerissen.

    Vor allem bitter, wenn man seit 25 Jahren mit dieser Person nichts mehr zu tun hat

  • Hallo Sachs, willkommen hier im Forum.


    Auch wenn awi mir gleich den Kopf waschen wird, würde ich keine Auskünfte zu meiner Frau machen.

    Das kann Sie selber tun, wenn das Amt Sie dann anschreibt. Meine Frau hat mir die Weitergabe ihrer Kontodaten etc. sogar schriftlich verboten.

    Verwende nicht den Vordruck, sondern die Liste von awi.

    Es kommt auf viele Faktoren an, ob du überhaupt zum EU herangezogen werden kannst.

    Es könnte sogar sein, das es besser wäre, deine Frau gleich mit ins Boot zu holen, dazu müsste man aber mehr über eure Einkünfte und Ausgaben wissen.

    Die Summe, die das SA hier angibt, wird der Betrag sein, der nach Einsatz aller Mittel deiner Mutter noch fehlt und daher vom SA übernommen wird.

    Ein Heimplatz in NRW kann schon schnell mal 3-4 tsd.€ kosten. Da ist Rente, Unterhalt und Pflegekasse fast nie ausreichend.

    Versuche ruhig zu bleiben, es ist nur ein Versuch vom Amt in deine Tasche zu greifen.


    LG frase

  • Hallo Frase,


    danke für Deine aufmunternden Worte.


    Klar sollte ich ruhig bleiben aber das fällt mir schwer, weil ich weiß, dass es nicht nur bei einem Versuch bleiben wird sondern das ich bald vom SA einen Bescheid mit Festsetzung erhalten werde.


    Die Schreiben mir, dass ich spätestens seit Zugang der Mitteilung (quasi heute) auf Erstattung der gewährten Sozialhilfe in Anspruch genommen werden kann.


    Da wrd einem Angst und Bange.


    Gibt es irgendwo einen zuverlässigen Rechner, der mir ausrechnen kann, auf welchen Betrag ich voraussichtlich kommen werde ?

  • das ich bald vom SA einen Bescheid mit Festsetzung erhalten werde.

    Zur Beruhigung.

    Das ist kein Bescheid, der bindend ist und der bei Nichtzahlung vollstreckt werden kann.

    Um das zu erreichen, müsste die Behörde klagen.

    Bis dahin vergeht viel Zeit.


    Auch wenn awi mir gleich den Kopf waschen wird

    Tu ich nicht, aber es bringt m.E. nichts.


    @ Sachs,


    wenn du deine Eckdaten (siehe mein Link zur Auskunftserteilung) hier ein stellst kann man schon mal eine Vorhersage über deine Leistungsfähigkeit machen. Das schafft zumindest etwas mehr Klarheit und nimmt vielleicht schon mal etwas Druck weg.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Gibt es irgendwo einen zuverlässigen Rechner, der mir ausrechnen kann, auf welchen Betrag ich voraussichtlich kommen werde ?

    Der beste Rechner den ich kenne ist awi.

    Wenn du nicht öffentlich über deine Finanzen schreiben willst, er beantwortet bestimmt auch eine PN.

    Das mit der Angst ist auch so eine Sache. Mir hat es auch die Schuhe ausgezogen, als ich die erste Berechnung vom Amt hatte.

    Monatlich 760€ und eine kleine Nachzahlung von 8360€ hätte man gerne von mir. Ich hatte vorsorglich schon jeden Monat ca. 500€ bei Seite gelegt, für den Ernstfall. Das tue ich bis heute, denn bisher habe ich noch nichts bezahlt, da ich die Berechnung angegriffen habe.

    Nun ist seit Monaten nichts mehr passiert und eine feine Summe ist aufgelaufen. Wir werden ja sehen für welchen Zweck der Zaster dann verbraten wird.

    Es beruhigt mich, das ich mein Leben eigentlich so wie bisher weiterführen kann und wenn das Amt wirklich eine Klage anstrebt, habe ich den größten Teil ja in der Hinterhand.

    Von einigen Leuten, die in der gleichen Situation sind, weiß ich auch, das einige SA sogar vor der Klage mit einem Vergleich um die Ecke kommen.

    Daran sieht man auch, das die sich nicht so sicher sind, was ihre Berechnungen angeht.


    awi , du kennst ja meine Berechnung, das Amt hat auch versucht meine Frau anzuschreiben. Da kein vollständiger Name vorhanden, wurde der Brief nicht angenommen. Dann haben Sie nur für mich gerechnet und alle gemeinsamen Verbindlichkeiten hälftig anerkannt. Ok. Endergebnis noch nicht bekannt und eine Klage will ich ja auch nicht, denn dann müssen alle Karten auf den Tisch. Mal sehen ob das neue Gesetz noch kommt und was dann mit den aufgelaufenen Summen passiert. Eigentlich müssten das Amt ja diese dann wirklich noch einklagen.



    LG frase

  • Noch eine Frage die mir heute eingefallen ist ... Ich habe für die Abgabe der Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Frist von 3 Wochen gesetzt bekommen.
    Muss ich gucken, dass ich das in den 3 Wochen abgebe oder sollte ich mir aus taktischen Gründen oder aus mir noch nicht in den Sinn kommenden Gründen etwas mehr Zeit damit lassen ?

  • Am besten ist es, du schreibst eine kurzen Brief und bittest um Fristverlängerung.

    In diesem Schreiben bittest du gleichzeitig um umfassende Auskunft über deine Mutter:


    Warum erhält sie Sozialhilfe?

    Welchen Pflegegrad hat sie?

    Von wem wurde der Pflegegrad festgestellt?

    In welchem Heim befindet sie sich oder wie wird sie gepflegt?

    Wie hoch ist ihr laufendes Einkommen?

    Wie hoch ist ihr Vermögen?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Ich meine du darfst dich nicht unter Druck setzen lassen.

    Schreib einfach, dass du bereit bist Auskunft zu geben, dass du aber im Augenblick wenig Zeit hast und um Fristverlängerung bittest.

    In dem Schreiben kannst du Auskunft über deine Mutter einfordern, damit du überprüfen kannst, ob sie überhaupt bedürftig ist und in welchem Maße.

    Dann warte einfach ab was sie zurück schreiben.

    Ich vermute, sie könnten versuchen, sich hinter dem Datenschutz zu verstecken.

    Aber warten wir einfach mal ab.


    Ich habe oben einen Link zur Auskunftserteilung eingestellt.

    Hast du die Seite mal gelesen?


    Tipp:

    Tagebuch führen und mit Datum alle eingehenden und ausgehenden Schreiben vermerken.

    Von allen ausgehenden Schreiben Kopien anfertigen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo,


    Ich glaube awi hat mal einen großen Dank verdient.



    Danke awi


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Vor allem bitter, wenn man seit 25 Jahren mit dieser Person nichts mehr zu tun hat

    Ich weiß ja nicht, warum du mit deiner Mutter nichts mehr zu tun haben möchtest.

    Kennst du


    § 1611 BGB Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

    (1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. 2Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,


    danke für Deinen Link, den habe ich mir natürlich schon angeschaut. Auch für die anderen Ratschläge bin ich Dir sehr dankbar.


    An den §1611 BGB habe ich auch schon gedacht, aber die Hürde dafür ist natürlich sehr hoch, vor allem weil sie eine psychische Erkrankung hat, wird es mir das SA bestimmt schwer machen.

    Ich hoffe so sehr auf die 100.000 Grenze aber im Moment fehlt mir der Galube an der Umsetzung

  • Mich würde natürlich auch interessieren wie das Sozialamt auf den ermittelten Bedarf kommt. Meine Mutter, die 64 Jahre muss ja bei Pflege von der Pflegekasse was bekommen. Darüberhinaus erhält sie Lebenslang eine monatliche Unterhaltszahlung i . H. v 500,00 Euro von meinem Vater. Des Weiteren hat sie ja auch einen Renetenanspruch von ihm bei der Scheidung erhalten.


    Soll ich mit dem Bearbeiter vomSozialamt Kontakt aufnehmen um im Vorfeld Fragen zu klären oder soll das auch besser ein Rechtsanwalt machen ?


    Da sie in NRW lebt wäre ja auch interessant zu wissen, ob sie Pflegewohngeld erhält.

    Was ja nicht klar ist, lebt sie bereits im Heim, es könnte sich auch um häusliche Pflege handeln, dann auch kein Pflegewohngeld

    Einen Rentenanspruch mit 64 Jahren wird wahrscheinlich noch nicht gegeben sein, deswegen auch Hilfe zum Lebensunterhalt

    die Auskunft vom Sozialamt ist dringend erforderlich, Anspruch aus Auskunft ergibt sich aus § 1605 BGB

  • Ich weiß ja nicht, warum du mit deiner Mutter nichts mehr zu tun haben möchtest.

    Kennst du


    § 1611 BGB Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

    (1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. 2Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

    awi, Du hattest § 1611 BGB ins Spiel gebracht und auch wenn die Hürden hierfür sehr hoch zu sein scheinen, würde ich zumindest einen Versuch wagen wollen und mich zunächst hierauf berufen.


    Könnte ich dabei so vorgehen? Oder würde ich dabei bereits Gefahr laufen, meiner Auskunftspflicht nicht rechtzeitig nachzukommen? Oder wäre vielleicht eine andere Taktik vernünftiger?

    1. Fristverlängerung um genug Zeit für ein ausgefeiltes Schreiben zu haben

    2. Darlegung meiner Gründe für § 1611 BGB und Zurückweisung der Auskunftspflicht

    3. Wenn SHT weiterhin auf Auskunft beharrt - im Gegenzug um Auskunft zur Mutter bitten (einschließlich der von Dir genannten Punkte)

    4. Erst wenn vom SHT schlüssig dargelegt wurde, wie sich die Kosten zusammensetzen - Auskunft über Einkünfte und Vermögen erteilen