Elternunterhalt - Kauf von Immobilie steht kurz bevor

  • Entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder du widersprichst dir selbst.


    Du schreibst:

    werden nur 200 € mtl. geleistet, verbleiben 50 € Kreditrate die nicht abgesetzt werden können

    Aber die 200 EUR können dann doch zusätzlich zur Tilgung abgesetzt werden.

    Oder verstehe ich das auch falsch?


    Es ist ja fast schon wieder wie im alten Forum.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich drücke dies mal anders aus


    Die Summe aus Wohnwert (ersparte Miete) plus 5 % für Altersvorge ist die Höchstgrenze zur Absetzung von Tilgungsraten


    bei Wohnwert 500 € und den 5% Altersvorsorge 250 € = 750 € maximal absetzbare Tilgung

    wird 250 € für die Altersvorsorge gespart, dann können nur noch 500 € Tilgung abgesetzt werden

  • wird 250 € für die Altersvorsorge gespart, dann können nur noch 500 € Tilgung abgesetzt werden

    Genau das habe ich doch gemeint.

    Also eine Verbesserung von 150 EUR zu der Zeit vor diesem Urteil.

    Vorher war es so, dass bei einer Tilgungsrate von 600 EUR gar nichts mehr für eine zusätzliche Altersvorsorge anerkannt wurde.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • @ FR,


    LV/ Zusatzrente - 5 Prozent Regelung

    BU: 80 Euro pro Monat

    Unfallversicherung: 20 Euro pro Monat

    Kredit: 300 Euro/Monat

    Wird diese Zahlung bereits getätigt? Also 233 EUR/Monat

    BU = Berufsunfähigkeitsversicherung??

    Kredit = Konsumentenkredit??


    Was wäre mit der Risiko LV zur Absicherung des Immokredits?

    M.E. müsste er anerkannt werden, da man wahrscheinlich sonst den Immokredit gar nicht bekäme.



    Was ist mit dem Hausgeld für die Instandhaltungsrücklagen?

    Das gesamte Hausgeld wird nicht anerkannt werden, aber die von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Instandhaltungsabgabe ja, evtl. noch andere Bestandteile, wie Verwaltung, Zinsen, Sonderumlagen, usw.


    Wird das eigentlich jedes Jahr neu berechnet?

    Nicht jedes Jahr, aber im Rahmen der wiederkehrenden Neubewertung. Alle 2 Jahre kann erneut Auskunft gefordert werden.


    Welche beruflich veranlassten Kosten hast Du?

    Fahrtkosten?

    Weiterbildung?

    usw.


    Besuchsfahrten zum Elternteil nicht vergessen.

    Berechnung wie die beruflich veranlassten Fahrtkosten.

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  • Der BGH hat in seinem Urteil vom 18.01.2017, Az. XII ZB 118/16, seine Rechtsprechung zum Abzug von Kreditraten vom Nettoeinkommen nicht zum Vorteil von unterhaltspflichtigen Kindern fortgeschrieben.

    Hatte das unterhaltspflichtige Kind bisher gute Chancen gegenüber dem Sozialhilfeträger bei einer selbstbewohnten Immobilie die Zins- und Tilgungsleistungen vom Wohnwert voll und daneben eine zusätzliche private Altersvorsorge in Höhe von 5 % vom Bruttoeinkommen bei tatsächlicher Einzahlung in Abzug zu bringen, so differenziert der BGH nunmehr zwischen dem Zins- und Tilgungsanteil.


    Dies war die bisherige Rechtsmeinung

  • Hatte das unterhaltspflichtige Kind bisher gute Chancen gegenüber dem Sozialhilfeträger bei einer selbstbewohnten Immobilie die Zins- und Tilgungsleistungen vom Wohnwert voll und daneben eine zusätzliche private Altersvorsorge in Höhe von 5 % vom Bruttoeinkommen bei tatsächlicher Einzahlung in Abzug zu bringen


    Habe ich bisher so noch nie gelesen.

    Das zeigt ja auch das erstinstanzliche Urteil, das dem o.g. BGH Urteil zu Grunde lag.


    3 Das Amtsgericht hat u.a. den - den Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie überschreitenden - Darlehensabtrag auf die Rücklage für die Altersvorsorge von 5 % des Bruttoeinkommens angerechnet. Auf dieser Grundlage ist es zu einem rückständigen Elternunterhalt in Höhe von 3.543,12 € nebst Zinsen gelangt.



    Auch im alten Forum war die generelle Meinung, dass das gegengerechnet wurde.

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  • BU = Berufsunfähigkeitsversicherung

    Fahrtkosten beruflich so gut wie keine (3 km)

    Altersvorsorge: LV aus Gehaltsumwandlung UG/WG 1000 Euro jährlich, 5 Euro Riester, Rente aus VL Leistungen. 1 LV habe ich für das EK der Immobilie geköpft


    Kredit: für das Auto


    3000 Euro Gehalt inkl. Steuererstattung

    560 Euro Wohnvorteil


    Summe: 3560 Euro


    230 Euro - 5 Prozent Altersvorsorge

    100 Euro - BU und Unfallversicherung

    391 Euro - Unterhalt Kind (Betreuungsanteil von mir)

    300 Zinsen Immokredit

    350 Euro Tilgung Immokredit

    300 Euro Autokredit

    100 Euro Betreuungskosten Kind


    Summe: 1.780 Euro = Selbstbehalt


    Eventuell noch Instandhaltungsrücklage 150 Euro/Monat, Risiko LV für Immokredit 25 Euro sowie eine Pauschale von 150 Euro


    Würde das bedeuten, dass ich gar nicht leistungsfähig wäre? Oder habe ich etwas falsch kalkuliert?

  • sowie eine Pauschale von 150 Euro

    Welches OLG ist für dich zuständig?

    Pauschalen für berufliche Fahrten werden nicht von jedem OLG zugestanden.

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  • Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben entweder Kredit oder Pauschale...


    Wäre es relevant, dass der Kredit nicht bei einer klassischen Autobank, sondern bei einer Hausbank läuft? Würde hier nur der Zins, oder auch die Tilgung gegengerechnet?

  • Aus den Hammer LL:



    10.2

    Berufsbedingte Aufwendungen

    10.2.1

    Notwendige berufsbedingte Aufwendungen von Gewicht mindern das Einkommen, soweit sie konkret dargelegt werden. Werden fiktiv Erwerbseinkünfte zugerechnet, kann für beruflichen Aufwand pauschal ein Abzug von 5 % des Nettoeinkommens vorgenommen werden.


    Also keine Pauschale.


    Evtl. werden auch nur die Kosten von öffentlichen Verkehrsmitteln anerkannt.


    10.2.2

    Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind - jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen - in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage: 12 Monate) abzugsfähig.


    https://www.dfgt.de/resources/LL_Hamm_2019.pdf

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  • 230 Euro - 5 Prozent Altersvorsorge

    Wird das schon voll ausgeschöpft?

    Kann ich aus den obigen Zahlen nicht ersehen.

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  • Wäre es relevant, dass der Kredit nicht bei einer klassischen Autobank, sondern bei einer Hausbank läuft? Würde hier nur der Zins, oder auch die Tilgung gegengerechnet?

    Nein, Kredit ist Kredit.

    Das ist ja eine Verpflichtung, die man vor der RWA eingegangen ist.

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  • ... und dann Anrechnung in voller Höhe? Also Zins und Tilgung?


    Der Betrag zur Altesvorsorge wird nicht komplett ausgeschöpft. Hätte ich dann noch das Recht den Differenzbetrag einfach nur anzusparen? Momentan erfolgt allerdings keine konstante Überweisung einer Rücklage aufs Sparkonto, sondern halt das was mal übrig bleibt...

  • Keine Fahrten zum Elternteil im Heim?

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  • Der Betrag zur Altesvorsorge wird nicht komplett ausgeschöpft.

    Das würde ich ändern bevor die RWA kommt.

    Es ist immer besser, Fakten schon vor der RWA zu schaffen.

    Das gilt auch für Kredite.

    Vielleicht brauchst du ja noch Möbel für die neue Immobilie.

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