Elternunterhalt - Kauf von Immobilie steht kurz bevor

  • Wertes Forum,


    folgender fiktiver Fall:


    Ausgangslage:


    Nehmen wir an, das Elternteil liegt in der Klinik mit sehr ernster Diagnose (Künstliches Koma, falls man es schafft wird das Elternteil aller Wahrscheinlichkeit nach zum Pflegefall). Die Prognose ist ungewiss.


    Mit dem Thema EU wurde sich zuvor nur am Rande beschäftigt, daher kein fundiertes Wissen.


    Seit 7 Monaten ist ein Kauf einer Immobilie geplant. Der 1. VK sprang ab, beim 2. Objekt ist man mitten in der Vorbereitung. Seit Dezember wird alles für die Teilungserklärung beigebracht, in 3 Tagen wäre Termin beim Notar für die endgültige Aufsetzung der Teilungserklärung und des Kaufvertrags.


    Nun zur Zwickmühle: Die Finanzierung der ETW wäre nur machbar, da die Betreuungskosten der Alleinerziehenden für das Kind weg fallen. Kämen Kosten für den Elternunterhalt hinzu weil die Kreditkosten für die Immobilie nicht für die Bereinigung der Leistungsfähigkeit anerkannt würden , wäre der Kauf der ETW ein finanzielles Desaster.


    Was zählt: Der Kauf der Immobilie ist angestoßen, der Ausgang ob der Pflegefall eintreten wird ungewiss - die Lebensplanung sieht den Kauf einer Immobilie vor - der Kredit müsste anerkannt werden


    Oder: Die Pflegebedürftigkeit könnte zu 50 Prozent eintreten, der Unterhaltspflichtige muss den Erwerb der Immobilie vermeiden um leistungsfähig zu sein - der Kredit hätte verhindert werden können, das heißt persönliches Pech für die Lebensplanung des Kindes

  • Kämen Kosten für den Elternunterhalt hinzu weil die Kreditkosten für die Immobilie nicht für die Bereinigung der Leistungsfähigkeit anerkannt würden , wäre der Kauf der ETW ein finanzielles Desaster.

    Ob Elternunterhalt eventuell werden muss, lasse ich im Moment mal offen.

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Kreditraten, ja, können abgezogen werden, jedoch gibt es ein Urteil des BGH, der die dies massiv einschränkt.


    Angenommene Kreditrate 500 €, davon Zinsen 100 €, dann können die Zinsen ohne Einschränkung abgezogen werden

    jedoch wird dem Einkommen ein sogenannter Wohnwert zugeschlagen, der sich je nach den Umständen in der Regel zwischen 300 und 800 € bewegt

    bei einem angenommenen Wohnwert von 350 € kann die Tilgungsrate von 400 € abgezogen werden

    das Ergebnis bedeutet, nur 50 € als Differenz können als unterhaltsmindernde Position anerkannt werden


    was Wohnwert bedeutet und wie er berechnet wird, lass ich mal offen, wird sonst zu kompliziert

  • jedoch wird dem Einkommen ein sogenannter Wohnwert zugeschlagen, der sich je nach den Umständen in der Regel zwischen 300 und 800 € bewegt

    wenn ein Unterhaltspflichtiger in der eigenen Immobilie wohnt, dann braucht er keine Miete an einen Vermieter zu zahlen, er erspart sich also Mietaufwendungen

    diese "Ersparniss" wird als Vermögensvorteil gesehen und dem Einkommen zugeschlagen

    die Höhe richtet sich nach der Vergleichsmiete am Wohnort und nach der Anzahl der Personen, Alleinwohnend oder Ehepaar

    für einen Alleinstehenden kann man 50 qm ansetzen, für ein Ehepaar 80 qm, ist immer ein Streitthema

    bei einer Vergleichsmiete von 8 € kommt bei einen Alleinstehenden 400 € heraus und dieser Betrag wird dem Einkommen zugeschlagen

  • verstehe ... also ist es gleich ob zur Miete oder mit Wohneigentum...


    Nehmen wir weiter an:


    Kind 1: AE, 1 Kind, Selbstbehalt 1800, alles was drüber liegt wird hälftig berechnet abzüglich Kreditrate Auto, Kreditrate Immobilie zuzüglich Wohnvorteil

    Gibt es für das Kind einen zusätzlichen Freibetrag?


    Nehmen wir mal an, Kind 2 und 3 sind verheiratet, 1 bzw 2 Kinder, beide Wohneigentum, verdienen aber deutlich mehr als Kind 1.


    Muss jeder gleich viel beitragen oder wird der Fehlbetrag dann prozentual verteilt?

  • Kind 1: AE, 1 Kind, Selbstbehalt 1800, alles was drüber liegt wird hälftig berechnet abzüglich Kreditrate Auto, Kreditrate Immobilie zuzüglich Wohnvorteil

    Gibt es für das Kind einen zusätzlichen Freibetrag?


    Nehmen wir mal an, Kind 2 und 3 sind verheiratet, 1 bzw 2 Kinder, beide Wohneigentum, verdienen aber deutlich mehr als Kind 1.

    gibt es mehrere Kinder so gilt die sogenannte Geschwisterquote, das bedeutet, jeder Unterhaltspflichtige zahlt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit


    es kommt darauf an, wie hoch ist der vermeintliche Unterhaltsanspruch des Elternteils, und wie hoch ist die jeweilige Leistungsfähigkeit der einzelnen Kinder


    ist die gesamte Leistungsfähigkeit der Kinder höher als der Unterhaltsanspruch, dann wird quotiert

    wenn niedriger, dann zahlt jeder nach seiner Leistungsfähigkeit

  • Muss jeder gleich viel beitragen oder wird der Fehlbetrag dann prozentual verteilt?

    Schau mal hier


    https://hilferundumsfamilienre…-elternunterhalt-t66.html

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Was zählt: Der Kauf der Immobilie ist angestoßen, der Ausgang ob der Pflegefall eintreten wird ungewiss - die Lebensplanung sieht den Kauf einer Immobilie vor - der Kredit müsste anerkannt werden

    M.E. muss der Kredit anerkannt werden, wenn der Kreditvertrag vor Kenntnis der Bedürftigkeit eines UHB abgeschlossen wird. Pflege heißt ja noch nicht automatisch, dass ein UHB bedürftig ist.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Gibt es für das Kind einen zusätzlichen Freibetrag?

    Ja, nach der Düsseldorfer Tabelle.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • danke für den Link - verstanden ...


    Auf die Schnelle habe ich zum Kindesunterhalt nur gefunden dass er vom Einkommen angezogen wird wenn er bezahlt wird.


    Ich nehme an, für AE bedeutet dies im Gegenzug , dass der Kindesunterhalt dem Einkommen hinzugezählt wird, so dass es plus / minus 0 ausgeht und der Freibetrag bei 1800 Euro bleibt?

  • Ich nehme an, für AE bedeutet dies im Gegenzug , dass der Kindesunterhalt dem Einkommen hinzugezählt wird, so dass es plus / minus 0 ausgeht und der Freibetrag bei 1800 Euro bleibt?

    Das verstehe ich nun nicht.

    Wie sind denn die Familienverhältnisse von AE?


    Alleinerziehend?

    Kind lebt bei ihr?

    Sie leistet Naturalunterhalt?

    Der Kindesvater zahlt Unterhalt?

    Richtig?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ist der erkrankte Elternteil denn Mittellos?

    Er und sein, wenn vorhandener Ehegatte muss erstmal sein eigenes Vermögen/Einkommen einsetzen um die Kosten zu decken.

    Erst wenn bis auf die Freibeträge diese Mittel nicht reichen, dann tritt das SA ein und versucht diese Beträge in Regress zu nehmen.

    Ihr habt eine Lebensplanung getroffen und wollt eine Immobilie erwerben.

    Vor der RWA sollte das immer möglich sein, wenn es kein Luxus darstellt.


    LG frase

  • korrekt


    Vielleicht etwas kompliziert gedacht ...


    Anders formuliert: Gilt der Kindesunterhalt als Einkunft - er ist ja eigentlich für das Kind gedacht, da die AE den "Naturalunterhalt" leistet.


    Würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass der zusätzliche Freibetrag für das Kind damit abgegolten ist, d.h. dass trotzdem nur ein Selbstbehalt von 1800 bleibt?

  • Luxus? Nein ... es wäre eine ETW von 80 qm - Luxus im Sinne des Sozialamtes aufgrund der Größe wahrscheinlich...


    Die Wahrscheinlichkeit als schwere Pflegefall zu enden falls die Krise überstanden wird, liegt leider sehr hoch.


    Eine passable Rente und eine kleine Witwenrente wird bezogen, keine Immobilie oder nennenswertes Vermögen. Ich gehe von einem Fehlbetrag von 800 bis 1000 Euro aus. Leistungsfähig auf den 1. Wurf wäre ich laut Rechner wohl bis rund 300 Euro - was mir auf lange Sicht natürlich in der Finanzierung fehlen würde weil ich naturgemäß finanziell alles alleine wuppen muss...


    Alles echt kompliziert und verwirrend

  • Anders formuliert: Gilt der Kindesunterhalt als Einkunft - er ist ja eigentlich für das Kind gedacht, da die AE den "Naturalunterhalt" leistet.

    Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu.

    Aber auch der Naturalunterhalt ist nicht umsonst.

    Du kannst also aus der Düsseldorfer Tabelle den Mindestunterhalt ermitteln, den Du dem Kind auf Grund deines Einkommen schuldest.

    Davon das halbe Kindergeld abziehen.


    Das sollte aber der SHT von sich aus so handhaben.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Frau Holle,


    es gibt keinen vernünftigen Rechner, der alle Aspekte berücksichtigen würde. (ich kenne jedenfalls keinen)

    Da es in deinem Fall auch noch andere Kinder gibt, ist eine Einschätzung sehr kompliziert.

    Ich bleibe bei meiner Meinung, du hast dein Leben geplant und kannst das immer so belegen.

    Sicher hast du auch für den Erwerb der ETW dein Eigenkapital angespart. All das sind Aspekte, die zu berücksichtigen sind, wenn das SA klagen sollte.

    Es kann dir keiner unterstellen, durch den Kauf deine Leistungsfähigkeit bewusst zu senken.

    Liegt noch keine RWA vor, hat das Datum des Kaufvertrages (Notarvertrag) für dich die notwendige Rechtssicherheit.

    Eigentlich müsste man vor diesem Vertrag auch alles mit der Bank geklärt haben.

    Also der Kreditvertrag muss doch schon vorliegen!?!


    LG frase

  • Es kann dir keiner unterstellen, durch den Kauf deine Leistungsfähigkeit bewusst zu senken.

    Liegt noch keine RWA vor, hat das Datum des Kaufvertrages (Notarvertrag) für dich die notwendige Rechtssicherheit.

    :thumbup::thumbup:

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich habe einfach mal den Worst Case angenommen mit höchster Pflegestufe - gibt es wider Erwarten ein "Wunder" umso besser ...


    Wenn man finanziell kein "Backup" in Form eines Partners hat, ist man vorsichtig und versucht "Unwägbarkeiten" so gut es eben geht mit einzukalkulieren.


    Der "fiktive" Kindesunterhalt würde aber auch ein gutes Stück weiter helfen - beruhigend zu wissen. 5 Prozent vom Brutto als Altersvorsorge, Kreditzinsen (Auto und Immo), "Kindesunterhalt", BU, Unfallversicherung schmäler, Steuernachzahlung plus Wohnvorteil erhöhen die Einkünfte, so weit richtig verstanden?

  • Die Höhe des Pflegedrades ist seit 2017 unerheblich, da es einrichtungseinheitliche Eigenanteile gibt.

    Diese können von Heim zu Heim unterschiedlich sein und sollte bei der Wahl des Heimes eine Rolle spielen.

    Gibt es eine Vorsorgevollmacht oder einen amtlich bestellten Betreuer?


    LG frase