dann wird vom Sozialamt bzw. vom Gericht eine Steuerschätzung vorgenommen
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage?
Bis jetzt gibt es keine Steuererklärung und ohne rechtsgültigen Steuerbescheid braucht man keine Steuererstattung anzugeben. Die Steuererstattung würde sowieso erst im Jahr der Erstattung eingerechnet.