Bitte um Einschätzung / Berechnung von EU

  • dann wird vom Sozialamt bzw. vom Gericht eine Steuerschätzung vorgenommen

    Auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

    Bis jetzt gibt es keine Steuererklärung und ohne rechtsgültigen Steuerbescheid braucht man keine Steuererstattung anzugeben. Die Steuererstattung würde sowieso erst im Jahr der Erstattung eingerechnet.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

    Bis jetzt gibt es keine Steuererklärung und ohne rechtsgültigen Steuerbescheid braucht man keine Steuererstattung anzugeben. Die Steuererstattung würde sowieso erst im Jahr der Erstattung eingerechnet.

    die Grundlage ist das allgemeine Unterhaltsrecht, das bedeutet hier, Unterhaltspflichtige haben ihr Einkommen und evtl Vermögen einzusetzen


    siehe dazu die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, Beispiel

    1.7 Steuerzahlungen oder -erstattungen sind in der Regel im Kalenderjahr der tatsächlichenLeistung zu berücksichtigen. Es besteht die Obliegenheit, mögliche Steuervorteile inAnspruch zu nehmen.


    liegt nichts vor, dann wird gemäß § 287 ZPO vom Gericht eine Schätzung vorgenommen

    auch ein Sozialamt kann eine Schätzung dem Gericht vorlegen, dann hat der Unterhaltspflichtige die ehrenvolle Aufgabe diese zu widerlegen, denn für seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist er beweispflichtig


    aus persönlicher Erfahrung, es wurde vergessen den Steuerbescheid vorzulegen, auf Aufforderung des Träger der Sozialhilfe kam ein Hinweis vom Gericht, ansonsten würde geschätzt

  • auch die Berechnung des zukünftig zu zahlenden Unterhalts ist eine Schätzung, eine Prognose in die Zukunft auf den Daten der Vergangenheit

    dazu gehören u. a. steuerliche Aspekte und beispielsweise zukünftige Kosten von Krankheit, bei der PKV z.B. die Frage der zukünftigen Rückerstattungen

  • die Grundlage ist das allgemeine Unterhaltsrecht, das bedeutet hier, Unterhaltspflichtige haben ihr Einkommen und evtl Vermögen einzusetzen


    siehe dazu die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, Beispiel

    1.7 Steuerzahlungen oder -erstattungen sind in der Regel im Kalenderjahr der tatsächlichenLeistung zu berücksichtigen. Es besteht die Obliegenheit, mögliche Steuervorteile inAnspruch zu nehmen.

    @ Unikat,


    ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.

    Das ist ja völlig neu für mich.

    Gut, dass du mich aufklärst.

    Aber ich beschäftige mich ja auch erst seit 11 Jahren mit Elternunterhalt.


    Das Jahr der tatsächlichen Leistung ist das Jahr, in dem die Steuererstattung auf dem Konto der UHP ein geht. Bis jetzt hat die UHP ja noch nicht einmal Auskunft gegeben und du kommst gleich mit dem Gericht. Bis es so weit ist, fließt noch viel Wasser ins Meer.


    MEG hatte wohl recht, als er schrieb.


    ich fürchte, Diskussionen hier im Forum werden sich ab jetzt noch schwieriger gestalten :(


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Meine Beiträge hier im Forum richten sich an die hier mitlesenden und Beiträge schreibende Unterhaltspflichtigen, was der Einzelne daraus macht ist sein Thema

    und wenn unterschiedliche Sichtweisen deutlich werden, so ist dies aus meiner Sicht für Unterhaltspflichtige sehr hilfreich

    So ist es auch bei den Begegnungen mit den Sachbearbeiter der Sozialämtern, auch die haben unterschiedliche Sichtweisen, was der eine befürwortet, lehnt der andere ab

    Widersprüche zeigen sich auch in den Urteilen, das eine Gericht genehmigt eine Rücklagenbildung, das andere Gericht würde diese Rücklage ablehnen

  • So Freunde, ich kenne ja eure Vorgeschichte nicht. Habe jetzt viel Zeit in das Lesen der ganzen Beiträge investiert.

    Ich muss nun feststellen, das es mehr Verwirrung als Aufklärung für mich gab.


    Ich hoffe, das sich dann doch die 100000€ Grenze etabliert, dann werden hier wesentlich weniger Leute betroffen sein und die haben auch die Kohle um sich einen oder auch viele Anwälte zu leisten um berechtigte oder auch unberechtigte Forderungen abzuwenden.


    LG frase

  • Hallo Zusammen,


    naja, dafür ist dieses Forum doch da, oder? Man muss ja damit rechnen, wenn man sich hier austauscht, dass es auch andere Meinungen und Einschätzungen gibt. Ich bin jedenfalls über jede Debatte hier froh. Gibt Denkanstöße.


    Danke für den support bisher, insbesondere awi