Bewertung Firmenwage

  • Hat jemand Erfahrung mit der Bewertung des Geldwerten Vorteils

    Geht es um die Nutzung eines Firmenwagens?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,

    Danke.

    Ja, dieser wird nach der Versteuerung zusätzlich im Netto ausgewiesen, wird aber vor der Auszahlung des Gehaltes wieder abgezogen, so dass deutlich weniger tatsächliches Nettogehalt zur Verfügung steht. Die Frage hier ist was als Netto von den SHT angenommen wird. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Gerichten, mal wird der geldwerte Vorteil geschätzt ein anders mal werden ganz normal die Fahrkosten pro gefahrene KM abgezogen.

    Hierzu findet man allerdings nicht viel Informatives.


    Iris Sümenicht schreibt in Ihrem Buch Eltern im Pflegeheim: "

    In vielen Gehaltsabrechnungen werden die Kosten für den Firmenwagen vor

    der Auszahlung wieder abgezogen. Dann müssen Sie darauf achten, dass das

    Sozialamt nicht das normale Nettogehalt heranzieht,

    sondern den Betrag, den Sieausgezahlt bekommen. Dennmehr haben Sie ja nicht zu Ihrer Verfügung. Das ist

    leider ein ewiger Streitpunkt mit den Sozialämtern, die dies immer wieder falsch behandeln."


    Beste Grüße

  • Und warum ist das relevant?

    Liegst du bereits mit dem SA wegen Elternunterhalts im Streit?

    Liegt schon eine Forderung vor?

    Hast du bereits Auskunft gegeben?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Dann kann ich RAin Sümenich nur zustimmen, dass du darauf achten musst, nicht vom SA über den Tisch gezogen zu werden.


    Lass dir ggf. den geldwerten Vorteil vom Arbeitgeber ausdrücklich bestätigen und lege die Bestätigung vor.

    Solltest du das Fahrzeug privat weniger nutzen, dann musst du versuchen, das nachzuweisen und ein Fahrtenbuch führen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen




  • "Hierzu gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Gerichten" - ist leider schon die Antwort auf deine Frage.


    Dein Fall ist höchstrichterlich nicht entschieden.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    das Sozi geht nicht vom Netto, sondern vom Brutto aus.


    Vom Brutto zieht es Steuern, SozVers. ab und kommt zum Netto.


    Der PKW ist wie Geld zu bewerten und erhoeht das Brutto UND die Steuer.


    Daher kommt man zu einem höheren Netto.


    Auf die Auszahlung kommt es m.E. nicht an.


    Der Abzug ist wie ein Vorschussabzug zu betrachten.


    Einziger Spielraum ist, sich ueber die Hoehe des PKW Abzug zu einigen. Ein Porsche wird nicht immer vom SHT mit 1% bewertet.

  • Hallo zusammen,


    ich möchte das Thema Firmenwagen gerne aufgreifen. Mir geht es um die konkrete Berechnung für die Ermittlung der Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt.


    Gemäß dem Buch "Elternunterhalt" (Herausgeber Verbraucherzentrale) muss für die Firmenwagennutzung ein angemessenes fiktives Einkommen hinzugerechnet werden für die Bereitstellung des Wagens; übernimmt der Arbeitgeber auch Steuer, Versicherung und Kraftstoff erhöht sich der Betrag weiter (In welcher Höhe? Wie wird dies berechnet?).

    ______________________________________________________


    Annahme für Rechenbeispiel:

    200 EUR fiktives Einkommen (Kleinwagen)

    zzgl. Steuer, Versicherung und Kraftstoff 300 EUR ergibt 500 EUR


    Die durch die Besteuerung resultierende Mehrbelastung (1%-Regelung) darf abgezogen werden.

    Annahme 1% + 0,03% pro Entfernungskilometer = 600 EUR

    * 30% individueller Steuersatz = 180 EUR Mehrbelastung, die abgezogen werden darf.


    Dies ergibt ein verbleibendes fiktives Einkommen in Höhe von 320 EUR.


    Da der Firmenwagen somit wie ein Privatwagen behandelt wird, müssten auch die Kosten für den Arbeitsweg

    abgezogen werden können (gemäß SüdL 0,30 EUR für die ersten 30 gefahrenen km, 0,20 EUR ab 30 km).

    Ist dies aus eurer Sicht richtig gerechnet?

    ______________________________________________________


    Ich nutze von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen allerdings unter Gehaltsverzicht,

    d.h. die entsprechende Leasingrate wird von meinem Bruttogehalt abgezogen.


    In meinem Fall würde ich daher annehmen, dass die Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nicht notwendig ist.

    Der Abzug der Kosten für den Arbeitsweg müsste aber dennoch möglich sein.


    Ist dies richtig? Gibt es hierzu Erfahrungen?


    Vorab bereits vielen Dank!

  • In meinem Fall würde ich daher annehmen, dass die Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nicht notwendig ist.

    ich kann dir in diesem Punkt nicht folgen, da ich nicht verstehe was du damit genau meinst und wie du darauf kommst



    Der Abzug der Kosten für den Arbeitsweg müsste aber dennoch möglich sein.

    korrekt



    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • In meinem Fall würde ich daher annehmen, dass die Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nicht notwendig ist.

    Ein fiktives zusätzliches Einkommen wird ja wegen der Leasingrate nicht zusätzlich angesetzt bzw. sollte nicht angesetzt werden. Darauf solltest du achten. Die Leasingrate ist ja bereits in deinem Einkommen berücksichtigt. Dein Einkommen ist ja bereits vermindert und dieses in der Lohnabrechnung bescheinigte Einkommen ist die Grundlage der Berechnung.


    Der Nutzungsvorteil ist aber vorhanden und wird deinem Einkommen zugerechnet. Du ersparst dir die Anschaffung und Unterhaltung des Autos usw. Solltest du der Ansicht sein, dass der angesetzte Nutzungsvorteil zu hoch ist, dann musst du den Beweis dafür liefern.


    Die beruflich bedingten Fahrten zum Arbeitsplatz müssen allerdings wie bei jedem anderen UHP, der sein eigenes Auto benutzt, anerkannt werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • eine sehr gute Beschreibung mit Lösungsansätzen, siehe Firmenwagen

    Vielen Dank für den Link!


    ich kann dir in diesem Punkt nicht folgen, da ich nicht verstehe was du damit genau meinst und wie du darauf kommst

    Hier ging es um die Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens für den Firmenwagen.

    Wie awi schrieb, ist dies in meinem Fall nicht erforderlich, da mein Firmenwagen nicht in meinem Arbeitsvertrag inkludiert ist. Ich habe lediglich die Option (die ich genutzt habe) auf einen Firmenwagen, muss dann aber die Leasingrate von meinem Bruttogehalt zahlen.


    Der Nutzungsvorteil ist aber vorhanden und wird deinem Einkommen zugerechnet. Du ersparst dir die Anschaffung und Unterhaltung des Autos usw. Solltest du der Ansicht sein, dass der angesetzte Nutzungsvorteil zu hoch ist, dann musst du den Beweis dafür liefern.

    Obwohl ich die Leasingrate bereits zahle? Das sollte doch das Äquivalent für Anschaffung und Unterhalt darstellen.


    Gibt es hier Ansatzpunkte, wie der Nutzungsvorteil berechnet wird?


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    Leute, ich bin neu hier im Forum. Habe vor meiner Anmeldung schon ein paar Tage hier recherchiert und bin begeistert von den bereitgestellten Informationen und der Hilfsbereitschaft. Vielen Dank!