Kindesunterhalt Studium schwanger

  • Meine Tochter ist mit einem Studium schon weit vorangeschritten, benötigt aber noch 2 oder 3 Semester bis zum Abschluss. Sie ist sehr fleißig und zielstrebig, bekam deshalb immer mal wieder ein Stipendium, und jobbt auch noch etwas, so dass sie in den letzten Jahren nur einen geringen Betrag als Zuschuss von uns Eltern benötigte, den sie auch immer pünklich von mir überwiesen bekommen hat. Bafög kam bisher nicht in Frage, da wir Einkommen von mir und meiner Frau zu hoch ist und wir sie auch lieber auf freiwilliger Basis unterstützen wollten.


    Nun ändert sich die Sitation schlagartig, da sie unerwartet schwanger ist.


    Meine Tochter braucht nun am Studienort eine eigene (größere) Wohnung (ihr Freund ist auch Student und mittellos) und es kommen wirkliche Kosten für sie und das erwartete Baby auf sie drauf zu.


    Sie bat mich jetzt, an einem Bafög-Antrag mitzuwirken (Ausfüllen Formblatt 3), auch wenn der Bescheid, negativ sei, damit sie damit ALG2 + Wohngeld beantragen könne.

    Stimmt das ?


    Mein weiteren Fragen:

    1. Ist es richtig, dass sie nur mit abgelehnten BAFÖG - Bescheid ALG2 + Wohngeld bekommt ?

    2. Werde ich meine Unterhaltszahlungen nachweisen müssen bzw. schaut man in die Vergangenheit ? (in Zukunft wird es mehr werden, das ist klar)

    3. Muss ich dann auch für das Kind meiner Tochter (d.h. mein zukünftiges Enkelkind) irgendwas zahlen ? (wie gesagt: der Vater = Freund meiner Tochter wird nichts beisteuern können und hat angedeutet dass auch von seinen Eltern nichts zu erwarten sei)

    4. Was ändert sich, wenn die beiden vielleicht im nächsten Jahr heiraten ?


    Ich freue mich, Opa zu werden, bin aber gerad' sehr beunruhigt, da das ganze meine Lebensplanung durcheinanderbringt (wir haben noch andere finanzielle Verpflichtungen, die uns belasten, wir aber nirgendwo geltend machen können)

  • Hi,


    ALG II tritt hinter allen anderen Forderungen/Ansprüchen zurück, erst müssen alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgereizt sein, dazu gehört Elternunterhalt, aber auch BaföG. Ob hier ein Anspruch auf Unterhalt durch euch besteht, das können wir hier nicht abschätzen. Allerdings ist jetzt für Säuglingsunterhalt und Unterhalt der Tochter der werdende Vater verantwortlich. WEnn die beiden nicht zusammen leben, dann springt für den Säugling die Unterhaltsvorschußkasse ein.


    Ich würde der Tochter den besherigen Unterhalt weiter zahlen. Eine Schwangerschaft muss bei Studenten nicht zwingend zu Verzögerungen im Studium führen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Diet11.


    Ich denke die Tochter wird als Studentin kein ALGII bekommen.




    Ihr stehen aber mind. 300 € Elterngeld für ca.14 Monate zu.


    Bis zum 25 Lebensjahr steht ihr auch noch Kindergeld zu.


    Was den neuen Erdenbürger betrifft sind alle vier ( Opas+Omas) dem Kind verpflichtet.



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • DANKE für die schnellen Antworten !


    Könnt Ihr mir bitte noch die Frage beantworten, was passiert, wenn die beiden heiraten ? Bin ich dann aus den Unterhaltsverpflcihtungen raus, und springt dann ALG2 ein, wenn der Vater (und dann Ehemann) nicht zahlen kann, oder ändert sich an meiner "Zuständigkeit" da nichts ?

    Die beiden wollen übrigens ab sofort zusammenwohnen (weiß nicht, ob das an der Gesamtsituatoin was ändert an der Situation)

  • Hi,


    bei Geburten hab ich es schon erlebt, dass dann ALG II gezahlt wird. Primär ist dann allerdings der Ehemann zuständig, also die Eheleute müssen sich auf Gegenseitigkeit unterhalten und für das Kind sorgen. Dann fällt allerdings der Unterhaltsvorschuß für das Kind weg.


    Ich hatte ja schon oben angezeigt, wie ich vorgehen würde. Noch folgende Überlegung: die Tochter ist kurz vor dem Examen. Ich würde so lange den bisherigen Betrag weiterzahlen, wie das Studium mit Examen gedauert hätte. Und das wars. Denn irgendwo geht es ja auch um den Familienfrieden, und dessen Grenzen sollte man nicht unbedingt unter Rückzug auf formaljuristische Positionen gefährden.


    Herzlichst


    TK