Welchen Rechtsanwalt nehmt Ihr ?

  • Hallo,


    ein guter Rechtsanwalt oder auch eine gute Rechtsberatung kann sehr viel Wert sein.

    Für diejenigen, die sich rechtlichen Beistand genommen haben mal eine Frage ...

    Habt Ihr einen Rechtsanwalt genommen, der bei Euch in der Nähe ist oder ggfs. jemanden der vielleicht wie xyz (soll jetzt keine Werbung sein) ein Vollprofi auf dem Gebiet ist ?


    Auf der einen Seite denke ich, dass man im Zeitalter von Internet sehr viel per Email regeln kann, auf der anderen Seite wohne ich zB in der Nähe von Köln und denke mir aber, dass wenn es zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung kommt und ich einen Rechtsanwalt habe, der 90 Kilometer vom zuständigen AG weg ist, meine Kosten u. U. gewaltig steigen.


    Habt Ihr ggfs. Empfehlungen ? Gerne auch per PN ?

  • Ich verstehe daraunter, dass es jemand ist, der häufig mit Fällen in dem es um Elterunterhalt geht zu tun hat.


    Er muss in der Lage sein, mir aufzuzeigen was man rechtlich tun kann um so gut wie möglich aus der Angelegnheit zu kommen.
    Gerade auch bei der Absetzbarkeit meiner anzuerkennenden Aufwendungen.
    Ich meine damit, dass ich halt keinen RA haben möchte, dem ich alles vorkauen muss.

  • Gerade auch bei der Absetzbarkeit meiner anzuerkennenden Aufwendungen.

    Beim Elternunterhalt geht es ja in den meisten Fällen um Eltern die im Heim sind

    Deswegen halte ich es persönlich sehr wichtig, das ein Anwalt sich auch um Bedarf/Bedürftigkeit des Heimbewohners kümmert und alle Möglichkeiten prüft

    dazu gehören die Höhe der Heimkosten, die damit verbundenen Investitionskosten, etc.

    ein Anwalt der dies vernachlässigt und sich nur um die unterhaltsmindernden Positionen kümmert, sprich Leistungsfähigkeit, ist für mich kein guter Anwalt


    im übrigen gibt es eine Aussage, die ich schon von mehreren Anwälten gehört habe, jeder bekommt den Anwalt wie der Mandant selber ist

  • Deswegen halte ich es persönlich sehr wichtig, das ein Anwalt sich auch um Bedarf/Bedürftigkeit des Heimbewohners kümmert und alle Möglichkeiten prüft

    Da gebe ich Dir recht, sofern es sich um ein intaktes Verhältnis handelt bzw. die Bindung noch besteht.

    In meinem Fall gibt es das seit 26 Jahren jedoch nicht mehr, deswegen gucke ich da leider mit einer anderen Perspektive drauf

  • Deswegen halte ich es persönlich sehr wichtig, das ein Anwalt sich auch um Bedarf/Bedürftigkeit des Heimbewohners kümmert und alle Möglichkeiten prüft

    dazu gehören die Höhe der Heimkosten, die damit verbundenen Investitionskosten, etc.

    Zustimmung!


    Allerdings wird man so schnell keinen Anwalt finden, der das als Teil seines Jobs begreift, schon gar nicht in einer Erstberatung. Ein Anwalt, der den Bedarf eines UHB, Heimkosten, Investitionskosten usw. überprüfen soll, kann er das nur auf der Basis einer Honorarvereinbarung leisten, und das wird evtl. teurer, als wenn man die Forderung des SA akzeptiert.


    Ob man sich an Spitzenanwälte wenden sollte lasse ich mal dahin gestellt. Die verdienen doch ein Vielfaches mit ihren Büchern, Publikationen und Vorträgen. Da wäre mir ein junger engagierter Anwalt evtl. sogar lieber.


    Ich kann mich gut daran erinnern, was ein Mitglied eines anderen Forums einmal postete: "Trotz Staranwalt aus Duisburg. Mit Pauken und Trompeten verloren. Nur die Rechnung kam sofort."


    M.E, brauchen UHP erst dann zwingend einen Anwalt, wenn sie sich mit dem SHT nicht einigen können und eine Klage zu erwarten ist.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • im übrigen gibt es eine Aussage, die ich schon von mehreren Anwälten gehört habe, jeder bekommt den Anwalt wie der Mandant selber ist

    ich bin davon überzeugt, die wenigsten können mit dieser Aussage etwas anfangen

    was damit gemeint ist, ist folgendes, die Persönlichkeit des Mandanten bestimmt sehr das Engagement des Anwalts

    die Grundlagen des Unterhaltsrecht sind bei jeder Art von Unterhalt im Großen und Ganzen identisch, das sollte jeder Anwalt beherrschen


    Beispiel

    ein kämpferischer Mandant der den unbedingten Willen zum Siegen hat, der bereit ist auch gewisse Risiken einzugehen,der fördert die Bereitschaft des Anwalts sich stark zu engagieren

    ein mehr kompromissbereiter Mandand, bringt seinen Anwalt dazu mit dem Sozialamt vorgerichtlich einen Ausgleich zu finden

    ein Mandant ohne Kenntnise wird dem Anwalt alles glauben und geht u. U. Risiken ein die er bei Kenntnissen nicht eingehen würde


    der Mandant bestimmt den Takt, deswegen sollte sich jeder Mandant vorher fragen, welcher Typ er ist, welches Ergebnis will ich erzielen, wie gut ist meine mentale Stärke, bin ich nervenstark, etc.


    ich habe bei allen Gerichtsprozessen auf Sieg gesetzt und mir gute Kenntnisse angeeignet und war mit einem gut motivierten Anwalt erfolgreich

  • Da gebe ich Dir recht, sofern es sich um ein intaktes Verhältnis handelt bzw. die Bindung noch besteht.

    Genau anders herum ist es. Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Elternteil hat, wird dessen Bedarf nicht angreifen wollen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ein kämpferischer Mandant der den unbedingten Willen zum Siegen hat, der bereit ist auch gewisse Risiken einzugehen,der fördert die Bereitschaft des Anwalts sich stark zu engagieren

    ein mehr kompromissbereiter Mandand, bringt seinen Anwalt dazu mit dem Sozialamt vorgerichtlich einen Ausgleich zu finden

    ein Mandant ohne Kenntnise wird dem Anwalt alles glauben und geht u. U. Risiken ein die er bei Kenntnissen nicht eingehen würde

    :thumbup::thumbup:

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Immer wieder geistert die Meinung herum, Bedarf und Bedürftigkeit können nicht angegriffen werden, es könnte Nachteile für den Elternteil geben

    dies ist grundfalsch, für den Elternteil ändert sich überhaupt nichts


    was das Thema Leistungsfähigkeit anbelangt, aus meiner Sicht ist das Thema ausgereizt, alle grundlegenden Fragen sind aus meiner Sicht geklärt, um die Details wird überwiegend nur gerungen, weil Sozialämter die Rechtsprechung sehr oft ignorieren

  • um Spreu von Weizen zu trennen bedarf es aus meiner Sicht gewisse Kenntnisse des Mandanten

    den Anwalt konkret zu befragen, was mit Bedarf und Bedürftigkeit ist, wie man diese Aspekte angreifen kann


    dann wird sich schnell herausstellen, ob er wirklich der ausgewiesene Experte ist

  • ganz verstehe ich die Diskussion hier nicht. Der Bedarf des Elternteils ist ja wohl klar und gibt nicht viel Spielraum (i.d.R. ein Heim, gut - es kann ein teueres oder ein billiges sein - Das muss jeder mit sich ausmachen, was er für eine Einstellung zu seinen Eltern hat und das geht zurück in die Zeit, als man noch Kind war.


    HIer geht es doch nur darum, wer die "Kohle" zahlt, die so ein Heim kosten (warum Heime in Deutschland so wahnsinnig teuer sein, und die Betreuungsleistungen eher dürftig, will ich hier auch nicht diskutieren, denn das ist auch ein anderes Thema.


    Als UHP werde ich mir einen Anwalt suchen müssen, der MEINE Interessen vertritt (und nicht die des Sozialamtes) ... dieses hat nämlich ebenfalls Rechtsbeistand und wahrscheinlich einen sehr viel qualifizierteren, als den Wald- und Wiesenanwalt aus meinem Dorf, der mich vertritt .


    So ist nun mal das Leben. Der Dumme ist doch meist der, der sein Leben mit allen Herausforderungen meistern muss, (keine Möglichkeiten der Steueroptimierung usw. hat) und gar nicht damit rechnet, dass er nun für was zahlen soll, was er nicht zu verantworten hat und auch in keinerleiweise vorher beeinflussen kann (wenn z.B. die Eltern ihr Geld verjubeln, bevor sie pflegebedürftig werden und ins Heim müssen)

    Also muss ich in meinem eigenen Interesse (meist auch im Interesse meiner Ehefrau und/oder meiner Kinder) einen Anwalt suchen, der diese "ungerechte" Belastung so gut wie es geht minimiert.

  • Hallo Diet11,


    Das muss jeder mit sich ausmachen, was er für eine Einstellung zu seinen Eltern hat und das geht zurück in die Zeit, als man noch Kind war.

    So sehe ich es auch. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich wäre mir schäbig vorgekommen, wenn ich das " m.E. gute" Heim meiner Mutter angegriffen hätte, nur um ein paar Kröten zu sparen. Meine Mutter hat alles für uns Kinder getan und eher sich selbst nichts gegönnt. Ihr habe ich das beste Heim gewünscht. Gottseidank brauchten wir für unsere Mutter ein Sozialamt nicht zu bemühen.


    Ich glaube aber, dass Unikat trotzdem Recht hat, wenn er mit Bedarf die Kosten meint, die ein Heim einem Sozialamt berechnet, und die dieses ungeprüft übernimmt und einem UHP in Rechnung stellt.


    HIer geht es doch nur darum, wer die "Kohle" zahlt,

    :thumbup::thumbup::):)


    Als UHP werde ich mir einen Anwalt suchen müssen, der MEINE Interessen vertritt (und nicht die des Sozialamtes)


    Und das dürfte sich in der Regel als sehr schwierig erweisen. Der Anwalt den wir (es ging um meine Schwiegermutter) zur Erstberatung aufsuchten, war eine Niete. Das Gefühl hatte ich schon während des ersten Gesprächs. Nach diesem Gespräch suchte ich im Internet und fand ein gutes Elternunterhaltsforum. Dort lernte ich relativ schnell, auf was es an kommt und dann brauchte ich keinen Anwalt mehr.


    Nachdem ich mich inzwischen seit 11 Jahren in verschiedenen Foren mit EU beschäftige, weiß ich es sicher, auch aus vielen Beiträgen von Betroffenen, die oft von Anwälten falsch beraten wurden.


    So ist nun mal das Leben. Der Dumme ist doch meist der, der sein Leben mit allen Herausforderungen meistern muss, (keine Möglichkeiten der Steueroptimierung usw. hat) und gar nicht damit rechnet, dass er nun für was zahlen soll, was er nicht zu verantworten hat und auch in keinerleiweise vorher beeinflussen kann (wenn z.B. die Eltern ihr Geld verjubeln, bevor sie pflegebedürftig werden und ins Heim müssen)

    Volle Zustimmung. :)


    Meine Meinung:

    Wer dieses Forum gefunden hat und mitliest, braucht zunächst keinen Anwalt. Wer das Forum früh genug findet, wird einige Tipps erhalten, um dem drohenden EU rechtzeitig ein Schnippchen zu schlagen. Da gibt es durchaus Möglichkeiten.


    https://hilferundumsfamilienre…arsame-der-dumme-t30.html


    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Der hat nur noch die Chance, eine rechtlich falsche Forderung des SA abzuwehren.



    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • Ich glaube aber, dass Unikat trotzdem Recht hat, wenn er mit Bedarf die Kosten meint, die ein Heim einem Sozialamt berechnet, und die dieses ungeprüft übernimmt und einem UHP in Rechnung stellt.

    Die erste Zahlungsaufforderung an meine Frau war: "Zahlen Sie 16.500 EUR sofort und dann monatlich 900 EUR auf unser Konto bei..."


    Hätten wir das ungeprüft und unwidersprochen getan (nach dem Motto: Eine deutsche Behörde handelt nach Recht und Gesetz), dann hätte meine Frau bis zum Tode ihrer Mutter insgesamt ca. 25.000 EUR gezahlt. Gezahlt haben wir keinen Cent.


    Als dann die Schlussabrechnung kam, stellte sich heraus, dass der SHT insgesamt nur 11.000 EUR aufgewendet hatte. Eine Strafanzeige wegen Betrugs, die ich schon entworfen hatte, habe ich dann doch nicht abgeschickt. Hätten wir nicht beweisen können.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ganz verstehe ich die Diskussion hier nicht. Der Bedarf des Elternteils ist ja wohl klar und gibt nicht viel Spielraum (i.d.R. ein Heim, gut - es kann ein teueres oder ein billiges sein - Das muss jeder mit sich ausmachen, was er für eine Einstellung zu seinen Eltern hat und das geht zurück in die Zeit, als man noch Kind war.

    der Bedarf ist selten klar, sonst würde es nicht eine Reihe von Urteilengeben, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen und fast immer zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen ausgegangen sind

    so wie dir geht es den meisten Unterhaltspflichtigen und auch den meisten Anwälten

    was ist denn der Unterschied zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt und dem Elternunterhalt?

    bei der Abzugsfähigkeit von unterhaltsmindernden Positionen sind die Unterschiede nur marginal, da hilft schon ein Blick in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, das sollte jeder Anwalt locker beherrschen


    Elternunterhalt ist eine Mischung aus dem allgemeinen Unterhaltsrecht und dem SGB XI (Pflegeversicherung) und dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Warum sollte ein Anwalt Kenntnisse zum Sozialhilferecht haben?

    aus Urteil des BGH vom 07. Juli 2004, AZ: XII ZR 272/02

    "Das von der Revision beanstandete Ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß zwischen dem privaten Unterhaltsrecht und dem Sozialhilferecht kein völliger Gleichklang besteht. Dies hat seine Ursache darin, daß die Gewährung von Sozialhilfe anderen Kriterien folgt als die Beurteilung unterhaltsrechtlicher Zahlungsverpflichtungen"


    ein Anwalt sollte den Unterschied zwischen Verwirkung (Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung) gemäß § 1611 BGB und unbilliger Härte gemäß § 94 SGB XII kennen

    Kenntnis zur Grundsicherung und dem Recht der Pflegeversicherung sind für mich genauso Grundvoraussetzungen, wie die Antwort auf die Frage, was sind subsidäre Sozialhilfeleistungen


    ein Anwalt hat eine Überprüfung des Unterhaltsanspruchs des Elternteils in all seinen Facetten vorzunehmen, ansonsten ist dies für mich eine Vernachlässigung seiner anwaltlichen Pflichten

    es gibt etliche Urteile die sich auf die spezifischen Eigenheiten des Elternunterhalts beziehen, das mindeste ist, diese Urteile nicht nur zu kennen, sondern sie gegebenfalls auch anzuwenden

  • Hi,


    zurück zur Ausgangsfrage. Ich persönlich bin ein absoluter Fan vom Anwalt vor Ort. Der kennt "sein" Gericht, evtl. "seine" Sachbearbeiter in den Ämtern. Der kann auch mal beim Richter außerhalb einer Hauptverhandlung aufschlagen, mit ihm reden, Termine abstimmen, z.B. auch mal um Untätigkeit einige Monate bitten, weil man außergerichtlich in Vergleichsverhandlungen sei u.s.w. Diese Kontakte sind unglaublich wichtig. Auch sollte der Anwalt nicht zu weit von seinem Mandanten weg residieren. Der persönliche Kontakt ist wichtig, gerade in komplexen Verfahren. Telefon und das www unterstützen zwar die Mandatsbeziehung, aber sie können sie nicht ersetzen. Und häufig kommt der entfernt arbeitende Anwalt ja gar nicht zur Hauptverhandlung, einfach weil ja da dann immer mindestens ein halber Tag drauf geht, wenn nicht mehr. Mal rasch rüberspringen zum Gericht, nach einer Stunde wieder in der Praxis sein, das geht halt nicht. Deshalb werden von dem Anwalt weit weg dann häufig ortsansässige Anwälte in Untervollmacht mandatiert. Die kennen den Mandanten nicht, haben die Akte nicht vorliegen, das geht oft schief.


    Anwälte haben die Befähigung zum Richteramt, sind also sorgfältig ausgebildet. Es geht nicht darum, wahnsinnig viel substatiierte Kenntnisse zu haben, es geht in der Regel darum, die Fähigkeit und Zeit zu haben, sich diese Kenntnisse anzueignen. Viele Spezialgebiete können an den Hochschulen doch gar nicht gelehrt werden. Wir haben etwa 1800 Bundesgesetze, dazu kommen dann noch die Landesgesetze, die auch noch von Land zu Land verschieden sein können, die kommunalen Gesetze, internationale Gesetze.


    Und gerade die SGBs sind zwar kompliziert formuliert (leider), aber doch nicht so schwer zu erarbeiten, zumindest für den Volljuristen nicht.


    Ganz wichtig ist, dass die Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmt. Der Anwalt muss sich Zeit nehmen, allerdings auch nicht jederzeit für den Mandanten da sein, das geht ja gar nicht. Der Mandant sollte mit gut sortierten Unterlagen zum RA kommen, nicht eine Plastiktüte voll Dokumenten. Er sollte, ehe er eine Vollmacht unterschreibt, in einem Erstgespräch herausfinden, ob die Chemie klappt, er sollte die Honaorarfrage abklären. Er sollte sich davon frei machen, dass das Kennzeichen eines guten Anwalts ist, rumzubrüllen, die Gegenseite nicht nur verbal, sondern auch schriftlich fertig zu machen. Und - es gibt Verfahren, die kann man nicht gewinnen.


    Wieso mein Vorschreiber darauf kommt, man könne durch Buchveröffentlichungen, Aufsätze das dicke Geld machen, das ist mir ein Rätsel. Das mag bei Krimi-Autoren so sein, ansonsten wirklich nicht. Denn die Auflagen sind eher bescheiden, der Aufwand unglaublich hoch. So läuft das Geschäft nicht.


    Herzlichst


    TK

  • aus Urteil des BGH vom 07. Juli 2004, AZ: XII ZR 272/02


    "Das von der Revision beanstandete Ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß zwischen dem privaten Unterhaltsrecht und dem Sozialhilferecht kein völliger Gleichklang besteht. Dies hat seine Ursache darin, daß die Gewährung von Sozialhilfe anderen Kriterien folgt als die Beurteilung unterhaltsrechtlicher Zahlungsverpflichtungen"

    ich möchte das mal an einem Beispiel verdeutlichen, wenn das Sozialamt Eingliederungshilfe leistet und die Kinder für den Bedarf des Elternteil aufkommen sollen

    subsidäre Sozialhilfeleistungen bewirken einen Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe, kann als Unterhalt gefordert werden

    es gibt aber eine Reihe von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen, dann kann dafür nichts gefordert

    es gibt auch Leistungen für die der Elternteil sein Einkommen und Vermögen nicht einzusetzen hat, quasi ein "Geschenk" des Staates. Der Grundsatz der Waffengleichheit besagt, für diese Leistungen hat somit auch kein Unterhaltspflichtiger aufzukommen

    oftmals schießt ein Sozialamt Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe vor um sie sich später von anderen Leistungsträgern zurückzuholen, das Sozialamt verlangt trotzdem alles, weil es villeicht "vergessen" wurde


    Folge:

    Das Sozialamt fordert 800 € wegen Eingliederungshilfe, in Wirklichkeit wäre nur ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 300 € entstanden, diese gilt es zu überprüfen, Aufgabe des Anwalts