Ist das Vorsorgevermögen des verrenteten Ehegatten Verteilmasse des SHT/SA?

  • Ich würde das ebenfalls so sehen.

    Wenn für einen UHP eine Zahnzusatzversicherung problemlos anerkannt wird, dann kann man einem anderen UHP ohne eine solche Versicherung die Aufwendungen für notwendigen Zahnersatz nicht verwehren.

    ist dies das Argument, eine mögliche Zahnzusatzversicherung, um den Sachbearbeiter bzw. ein Gericht zu überzeugen, oder sollen nur die Belege vorgelegt werden, ohne weitere Erklärungen


    in der ersten Auskunftsstufe wäre dies soweit ok, nur wenn eine Ablehnung kommen sollte, dann helfen nur noch Argumente


    was bisher nicht gesagt wurde, was bezahlt die Krankenkasse?

  • ca. 5.500 Euro Behandlungskosten angefallen, die sich hinsichtlich der Kronen dann wohl in Richtung 8-10.000 Euro bewegen werden. Dazu noch Fahrt- und Rezeptkosten.

    Wirken diese Kosten komplett mindernd auf die Leistungsfähigkeit aus dem Familieneinkommen?

    soll die gesamte Summe in diesem Jahr auf einmal abgesetzt werden?

    wenn ja, warum? :/

  • soll die gesamte Summe in diesem Jahr auf einmal abgesetzt werden?

    wenn ja, warum? :/

    Ja klar, Einnahmen werden übers Jahr verteilt ja auch als Leistungsfördernd eingepreist!
    Ebenso sehe ich Ausgaben für Krankheit, mit denen meiner Meinung nach ebenso verfahren werden muss.

    P.S. in den genannten Kosten stecken nur die Implantate, die Kronen werden nach Ausheilung erst noch gesetzt, was weitere Kosten mit sich bringt.

  • Danke awi!

    Habe den RA meiner Frau diesbezüglich aufgeschlaut. Wenn es dabei bleibt, werden wir Deinen Rat annehmen und (aus eigener Entscheidung) keinesfalls klein beigeben.

  • Sag mal? Müssen sich die Sachbearbeiter überhaupt nach irgendetwas richten, sind die im komplett rechtsfreien Raum?
    Es muss doch auf Basis von Entscheidungen eine Arbeitsanweisung der Behörden geben, mindestens?

    so ist es, es geht hier nicht um rechtsfreien Raum, sondern das pures Unterhaltsrecht, manche nennen es auch Basar

    der Unterhaltspflichtige kann ja auch seine Chancen, die das Unterhaltsrecht bietet, so gesehen herrscht Waffengleichheit

    und Arbeitsanweisungen sind doch kein Unterhaltsrecht ....

  • ist dies das Argument, eine mögliche Zahnzusatzversicherung, um den Sachbearbeiter bzw. ein Gericht zu überzeugen, oder sollen nur die Belege vorgelegt werden, ohne weitere Erklärungen


    in der ersten Auskunftsstufe wäre dies soweit ok, nur wenn eine Ablehnung kommen sollte, dann helfen nur noch Argumente


    was bisher nicht gesagt wurde, was bezahlt die Krankenkasse?

    Die Krankenkasse leistet das Ziehen der Zähne, was bereits abgerechnet ist und auch nicht änderungsrelevant eingebracht wurde. Bei dem Betrag handelt es sich ausschließlich um von der Krankenkasse nicht ersetzte Kosten. Bei den kommenden Aufwendungen für die Kronen wird ein Teilbetrag übernommen.

    Übrigens hat das Amt bisher noch nicht einmal auf die Nennung der Kosten reagiert!
    Auch der Betrag meiner Rente der wohl PixDaumen geschätzt wurde, wurde nicht abgeändert.
    Derzeit sind wohl Bauferien auf dem Amt?

  • Natürlich gibt es jenseits von der Einbeziehung des Vermögens des Schwiegerkindes, der Anerkennung von nicht ersetzten Krankheitskosten, das einsetzen eines falschen Rentenbetrages noch weitere strittige Positionen, mit denen wir nicht einverstanden sind.

    Beispeilsweise: Fahrtkosten/-kilometer; Rücklagen für Kfz-Ersatz, Anerkennung von Hausgeldbestandteilen als Minderung

    Tatsächlich haben wir uns in der Auseinandersetzung mit dem SA erst einmal um die Posten gekümmert, die zu einer kompletten Zurückführung des Leistungsbetrages führen würden.

  • Müssen sich die Sachbearbeiter überhaupt nach irgendetwas richten, sind die im komplett rechtsfreien Raum?

    Verallgemeinern kann man das nicht. Das zeigt schon das Beispiel "Nani", bei der sogar Ausgaben anerkannt wurden, die ich nie für möglich gehalten hatte.


    Es gibt sicher interne Dienstanweisungen, wie zu verfahren ist, aber es soll SB geben, die ihre Vorgesetzten vielleicht durch gute Ergebnisse beeindrucken wollen. Unserer gehörte sicher zu dieser Kategorie.


    Aber genau dieses Verhalten hat meinen Widerstand nur verstärkt. War ich am Anfang noch bereit, freiwillig für meine Schwiegermutter 250 EUR monatlich zu zahlen wuchs mein Frust und mein Widerstand mit zunehmenden Schriftverkehr.


    Hätten Sie mein anfängliches Angebot angenommen, dann hätten sie fast 100% ihres tatsächlichen Aufwands eingefahren. Gesehen haben sie keinen Cent, allerdings hatte ich einige schlaflose Nächte.


    Ich gehe heute davon aus, dass die Rechtsabteilung ein Verfahren als aussichtslos einstufte, denn der SHT hat schließlich nichts mehr von sich hören lassen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • es geht hier nicht um rechtsfreien Raum, sondern das pures Unterhaltsrecht, manche nennen es auch Basar

    Etwas viel "recht" in diesem Satz, was sich doch im Zusammenhang mit dem Begriff "Basar" komisch anhört.

    Jedes Amt hat eine Rechtsabteilung, die ist dann auch ein Teil des Basar vermute ich.

    Was willst du uns denn nun eigentlich mitteilen?

    Der SHT kann machen was er will und erst vor Gericht entscheiden dann Urteile über Argumente der streitenden Parteien.

    Andererseits warnst du vor hohen Kosten durch dieses Verfahren!

    Was soll also der UHP tun?


    LG frase