Ist das Vorsorgevermögen des verrenteten Ehegatten Verteilmasse des SHT/SA?

  • ich bin ja durchaus deiner Meinung bezüglich des Einsatzes des Vermögens, bei den Gesundheitskosten bin ich zwiespältig, denn auch die mir bekannten Urteile sind nicht eindeutig


    auch wenn ich dir insgesamt zustimmen würde, nützen würde es dir offensichtlich nicht, dein Sozialamt geht ja auf kein Argument ein, so kommst du jedenfalls nicht weiter, meine Sicht


    wenn du deine Sicht durchsetzen willst, dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, passe deine Leistungsfähigkeit entsprechend an, und zahle den Betrag, von dem glaubst, er wäre richtig

    Meiner Meinung nach ist Null der richtige Betrag!
    Meine Frau ist die UP und wir liegen nach Abzug der Aufwände unter dem Familienselbstbehalt (wenn man mein Vermögen außen vor lässt).
    Nimmt man die Kosten der Behandlung in die Berechnung, würde selbst der Einbezug der errechneten fiktiven Rente aus meinem Vermögen zu einer Leistungspflicht von Null in 2019 führen.

  • auf weitere Diskussionen mit dem Sozialamt würde ich dann aber auch verzichten

    Ich sehe das genau so.

    Bleibt abzuwarten, ob überhaupt und wie sie reagieren.


    Wer führt denn bei Euch den Briefwechsel mit dem SHT?

    Machst du das und deine Frau unterschreibt?

    So war es bei uns. Meine Frau hätte nicht die Nerven gehabt und wäre eher eingeknickt.


    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.


    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    Danke für Deine Antwort!

    Den Briefwechsel meiner Frau tätigt ein befreundeter Anwalt.
    Da ich angeschrieben wurde, werde ich selbst antworten, obwohl wieder Themen einfach vermengt wurden.
    Du hast recht, Verhandlung und Besprechung mit unserem Rechtsanwalt überlässt Sie gerne mir.
    Sie ist ja noch berufstätig und ist jeden Tag 12 Stunden unterwegs (85km einfach) um zu Arbeiten, 3 mal in der Woche
    ist Sie im Pflegeheim bei Ihrer Mutter. Die Auseinandersetzung mit dem SA würde Sie nicht bewerkstelligen können.

    Gruß

    P.S. willst Du Dir mal meinen Brief (wenn er fertig ist) anschauen, Du rätst ja eher dazu den Austausch kurzhalten?!

  • Da ich angeschrieben wurde

    Wieso wurdest du angeschrieben?

    Ansprechpartner ist alleine deine Frau oder der Rechtsanwalt, der deine Frau vertritt.

    Das könnte ja bereits ein Formfehler sein.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Einige wichtige Paragraphen des BGB, auf die man sich beziehen könnte:


    § 1363 Zugewinngemeinschaft


    (2) Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird nicht deren gemeinschaftliches Vermögen; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.


    § 1360
    Verpflichtung zum Familienunterhalt

    Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.


    § 1360a

    Umfang der Unterhaltspflicht

    (1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.


    Meine Meinung:

    Das Vermögen des Ehegatten ist ausschließlich sein Vermögen. Er müsste es nicht einmal für den Unterhalt seiner Frau einsetzen, so lange der Unterhalt der Eheleute nach deren Verhältnissen sicher gestellt ist, erst recht muss er es nicht für den Unterhalt seiner Schwiegereltern einsetzen.


    und da ist schließlich


    Art. 6 GG

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Danke für die Zusammenstellung!

    @Meine Meinung
    werde ich dem RA meiner Frau aufgeben in die Argumentation aufzunehmen, wenn es zum Verfahren kommt.

    Gruß

  • Wieso wurdest du angeschrieben?


    wegen des strittigen Vermögens meinerseits,
    wegen der Rentenerhöhung im Juli,
    um Druck auszuüben

    Was war der Inhalt des Schreibens?

    Ging es nur um Auskunft?

    Wenn es nur um Auskunft ging dann wäre das ok, wenn inhaltlich etwas anders eine Rolle gespielt hat, z.B. Druck ausüben, dann sollte der Rechtsanwalt mal überprüfen, ob hier nicht ein eklatanter Formfehler vor liegt, denn du bist nicht der UHP.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Wenn es nur um Auskunft ging dann wäre das ok, wenn inhaltlich etwas anders eine Rolle gespielt hat, z.B. Druck ausüben, dann sollte der Rechtsanwalt mal überprüfen, ob hier nicht ein eklatanter Formfehler vor liegt, denn du bist nicht der UHP.

    ein Anealt sollte imstande sein, irgendwelchen Druck standzuhalten, ansonsten .....

  • ein Anealt sollte imstande sein, irgendwelchen Druck standzuhalten

    Es ging nicht in erster Linie um den Druck sondern um einen möglichen Formfehler.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • den sollte ein Anwalt erkennen, wofür hat ein Mandant eigentlich einen Anwalt

    Sollte ist Konjunktiv.

    Du glaubst wahrscheinlich auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ich bin Atheist, also ein Ungläubiger

    Atheisten glauben auch. Nur eben daran, dass es Gott oder eine höhere Macht nicht gibt, dafür sind Sie wissenschaftsgläubig.

    Bringt uns aber in der Beurteilung des Problems von Pleitier hier nicht weiter.


    VG frase

  • Bringt uns aber in der Beurteilung des Problems von Pleitier hier nicht weiter.

    ich "glaube" an den Rechtstaat, ich bin froh in so einem Staat zu leben


    wenn der Unterhaltspflichtige sich beim Sozialamt nicht durchsetzen kann, weil es dort offensichtlich einen "hartleibigen" Sachbearbeiter gibt, der jedes Argument abbügelt, dann kann er nur noch auf den Rechtsstaat zu setzen, sprich Gericht


    die Beurteilung des Problems wurde dem Beitragsersteller ja bereits mehrfach positiv bestätigt, mehr ist nicht möglich, es liegt also am Unterhaltspflichtigen, dies durchzusetzen, wie auch immer

  • das Gericht wird letztendlich entscheiden, wer die besseren Argumente hat

    So ist es, nur hier sind die meisten Leute eben nicht so scharf auf eine Auseinandersetzung vor Gericht.

    Der Ausgang ist nicht wirklich vorhersehbar, auch wenn man denkt man hat die besseren Argumente.

    Es bleibt das Prozessrisiko und da will ma schon gut überlegt vorgehen.

    Das mit dem "Rechstsstaat" ist ja auch so eine Sache, würde aber das Thema hier in die falsche Richtung lenken.


    VG frase

  • Der Ausgang ist nicht wirklich vorhersehbar, auch wenn man denkt man hat die besseren Argumente.

    Es bleibt das Prozessrisiko und da will ma schon gut überlegt vorgehen.

    es könnte auch sein, die vom Anwalt vorgebrachten Argumente gegen die Ansicht des Sozialamts sind so schwach, mit der Folge, das Sozialamt ist nicht zu überzeugen, dann würde der Unterhaltspflichtige auch vor Gericht scheitern


    Recht zu haben ist die eine Seite, aber Recht bekommen, die andere


    denn es gilt immer der Beibringungsgrundsatz:

    "Der Zivilprozess ist als Parteiprozess durch den Beibringungsgrundsatz gekennzeichnet, d.h. das Gericht muss bei der Entscheidungsfindung nur die von den Parteien in den Prozess eingebrachten Tatsachen berücksichtigen."

  • es könnte auch sein, die vom Anwalt vorgebrachten Argumente gegen die Ansicht des Sozialamts sind so schwach, mit der Folge, das Sozialamt ist nicht zu überzeugen, dann würde der Unterhaltspflichtige auch vor Gericht scheitern

    es könnte auch sein, das Sozialamt weiß, der Unterhaltspflichtige hat zwar recht, setzt stattdessen auf Zermürbungstaktik,

    das Sozialamt setzt mit dieser Strategie darauf, der Unterhaltspflichtige will einen Prozess vermeiden,

    und mit dieser Taktik hat ein Sozialamt leider in den meisten Fällen Erfolg