Bereinigung des Nettoeinkommens

  • lese ich richtig daraus, dass ich den geldwerten Vorteil wieder komplett auf mein Nettogehalt aufgeschlagen bekomme, die Fahrtkosten für den Arbeitsweg dann aber wieder als berufsbedingte Ausgaben abgezogen werden müssen ??

    ich bin nicht dein zuständiger Sachbearbeiter des Sozialamts, wie heißt es in der Werbung eines bekannten Automobilherstellers, nichts ist unmöglich


    da hilft nur eins, Auskunft geben, abwarten auf die Antwort des Sozialamts, dann sieht man weiter

  • Liebes Forum,


    nach 12 Tagen aus dem Urlaub zurück und noch keine RWA angekommen.


    Also weiter abwarten...


    Jedoch noch eine kurze Frage: Der Unterhaltspflichtige darf 5 % seines Bruttoeinkommens für die Altersversorge zurücklegen. Jetzt habe ich gelesen, dass von dem Betrag, der über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt ( 2019 sind das 80.400 € brutto pro Jahr) 25 % Altersvorsorge gebildet werden kann. Ist das so richtig ?


    Vielen Dank für eine Antwort schon mal vorab und Gruß



    Lemming

  • 25 % Altersvorsorge

    Die meisten Leitlinien gehen von 24% aus, z.B. die Süddeutschen LL



    10. Bereinigung des Einkommens

    10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen).

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo liebes Forum,


    es ist soweit : Nach 5 Monaten Wartezeit haben wir die RWA bekommen. Es geht also los....

    Wir werden nach der Anleitung von AWI die Auskunft erteilen und mal abwarten, was anerkannt wir und was nicht.

    Ich brauche dann sicher wieder eure Unterstützung.


    Zunächst habe ich aber schon eine konkrete Frage:

    Ich bin darauf gestoßen, dass der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen im Umgang mit seinem Einkommen nicht eingeschränkt werden darf und ein Kredit bzw. eine Rate dafür auch nach Zugang der RWA anerkannt werden muss ?


    Ist dem so ? Hat da jemand Erfahrungen ?

    Für eine Antwort bzw. Erfahrungsberichte wäre ich euch sehr dankbar.

    ( dass ich mit den Nerven am Ende bin, muss ich ja nicht nochmal erwähnen.. )


    Herzliche Grüße vom Lemming

  • Ich bin darauf gestoßen, dass der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen im Umgang mit seinem Einkommen nicht eingeschränkt werden darf und ein Kredit bzw. eine Rate dafür auch nach Zugang der RWA anerkannt werden muss ?

    Erfahrung mit diesem Sachverhalt habe ich keine.

    Wenn ein anderer UHP entsprechende Erfahrungen gemacht haben sollte dürfte dir das wenig nutzen, es sei denn er könnte ein höchstrichterliches Urteil nennen und selbst da gilt, dass es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt. Ein anderes Gericht könnte zu einem anderen Urteil kommen.


    Wie ich das sehe:


    Vom Ehepartner verlangt man keinen Unterhalt.

    Nach gängiger Rechtsprechung muss er jedoch seinen Teil zum Familienunterhalt beitragen.

    In wie weit ein solcher Kredit vom SHT voll anerkannt werden würde, kann hier niemand voraus sagen, da die genauen Umstände des individuellen Falles nicht bekannt sind.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    gerne kann ich dir " die Umstände des individuellen Falls" schildern, möchte das aber nicht hier tun, da ich nicht weiß, wer hier noch mit liest.

    Gibt es im Forum auch noch einen anderen Weg der Kommunikation, wenn es ums "Eingemachte " geht ?


    Gruß


    Lemming

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich bin bei der Bearbeitung der RWA (nach AWIs Muster) und schon wieder habe ich Fragen:


    1.Beim Abfragen des Vermögenswerte gibt es in der RWA einen Punkt : Kraftfahrzeuge

    Kommt jetzt in AWIS Muster so nicht vor. Was soll man denn da angeben ? Oder ignorieren ?


    2.Dann gibt es noch einen Punkt: Bargeld .

    Was soll das sein ? Der Inhalt meines Geldbeutels ?


    3.Es wird nach Kreditverträgen , Mietvertrag, Heizkostennachweis, Verträge Altersversorge gefragt. Dahinter steht in Klammer immer Zahlungsbelege.

    Ich habe hier des Öfteren gelesen, dass ich keine Kontoauszüge vorlegen muss. Was ist dann mit Zahlungsbelegen gemeint ? Lass ich die erst mal weg?


    4.Es wird der Steuerbescheid verlangt. Es steht dort Steuerbescheid und nicht Kopie des Steuerbescheides. Muss ich hier das Original einreichen oder eine Kopie?

    Wie sieht es bei den Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate aus ? Original oder Kopie ?


    5. in der RWA steht: Gemäß § ....unterrichten wir Sie über den Sozialhilfebezug (Hilfe zum Lebensunterhalt/ Hilfe in besonderen Lebenslagen ) von

    dann Name; Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis und die monatliche Leistung in €.

    Kann ich vor Einreichung unserer Unterlagen zunächst einmal Auskunft erbitten, wie sich die genannte Summe berechnet ?

    Die kann ja so stimmen aber auch nicht. Wie sollen wir das nachvollziehen ?


    Ich danke euch schon mal vorab für hilfreiche Antworten


    Liebe Grüße


    Lemming

  • 1.Beim Abfragen des Vermögenswerte gibt es in der RWA einen Punkt : Kraftfahrzeuge

    Kommt jetzt in AWIS Muster so nicht vor. Was soll man denn da angeben ? Oder ignorieren ?

    Ist ja auch nur ein Muster.

    Einfach Kfz, Typ, Baujahr usw. angeben, bei Wert würde ich schreiben: nicht bekannt.

    Wenn es nicht gerade ein Ferrari oder Rolls ist, dann ist das eigentlich uninteressant, da das Kfz nicht zu verwerten ist.

    2.Dann gibt es noch einen Punkt: Bargeld .

    Was soll das sein ? Der Inhalt meines Geldbeutels ?

    Zum Beispiel, oder das Geld in der Kaffeekanne oder unter der MAtraze.

    Völlig überflüssige Frage.

    Wer soll das überprüfen?


    Was ist dann mit Zahlungsbelegen gemeint ? Lass ich die erst mal weg?

    Rechnungen, Mietvertrag, Kreditvertrag, Quittungen u.ä.

    Bankauszüge sind m.E. keine Belege.


    4.Es wird der Steuerbescheid verlangt. Es steht dort Steuerbescheid und nicht Kopie des Steuerbescheides. Muss ich hier das Original einreichen oder eine Kopie?

    Wie sieht es bei den Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate aus ? Original oder Kopie ?

    Selbstverständlich nur Kopien.

    Originale gibt man nicht aus der Hand.



    Kann ich vor Einreichung unserer Unterlagen zunächst einmal Auskunft erbitten, wie sich die genannte Summe berechnet ?

    Die kann ja so stimmen aber auch nicht. Wie sollen wir das nachvollziehen ?

    Auskunft geben und gleichzeitig Auskunft verlangen.

    Dann erst mal warten wie das SA reagiert.

    Nach meiner Erfahrung gibt es dann sowieso noch Nachfragen und Anforderungen Unterlagen.


    In diesem Stadium liegt ja noch keine Forderung vor, die man überprüfen könnte.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo AWI,


    danke für die schnellen Antworten.


    Noch kurze Fragen:

    Soll ich selbst Bruttolohn und Nettolohn für mich und meine Mann addieren und angeben ?

    Eigentlich geht das doch aus den Gehaltsbescheinigungen und der Steuererklärung hervor ? Wenn ja, dann die letzten 12 Monate zusammenrechnen und durch 12 teilen ( mein Mann UHP ) verdient monatlich sehr schwankend.


    Warum wird eigentlich die Steuerklärung verlang? Das Gehalt ergibt sich doch aus den Lohnbescheinigungen ?


    Dann noch eine kurze Frage. Das einzige, was wir steuerlich absetzten, sind die Kilometerpauschalen für unsere Arbeitswege.


    Die Kilometer, die mein Mann und ich bei der Steuererklärung angeben, sind seit 20 Jahren vom Finanzamt anerkannt.

    Es ist nicht der kürzeste Wag zu unseren Arbeitsstellen, aber im Ballungsraum der schnellste. Das hat das Finanzamt, wie gesagt, vor 20 Jahren nach Rückfrage so anerkannt. Kann man nun von uns verlangen, den kürzeren , aber zeitlich längeren Weg zu fahren?


    Liebe Grüße


    Lemming

  • Soll ich selbst Bruttolohn und Nettolohn für mich und meine Mann addieren und angeben ?

    Nichts addieren.

    Nur angeben, getrennt nach UHP und Ehegatten.


    Eigentlich geht das doch aus den Gehaltsbescheinigungen und der Steuererklärung hervor ? Wenn ja, dann die letzten 12 Monate zusammenrechnen und durch 12 teilen ( mein Mann UHP ) verdient monatlich sehr schwankend.

    Gehaltsbescheinigungen geben nur Auskunft über das Gehalt.

    Es gibt aber noch andere Einkommensarten, z.B. Mieten, Zinsen, Dividenden.

    Nichts addieren, nur angeben.

    Das schwankende Einkommen wird durch die Gehaltsbescheinigungen bzw. Steuerbescheid ersichtlich.

    Das Einkommen des letzten Jahres dient nur als Anhaltspunkt.

    Sollte das zukünftige Einkommen niedriger sein, dann sollte man das SA darauf hin weisen.

    Grundsätzlich gilt: Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit müssen zeitgleich vor liegen.


    Es ist nicht der kürzeste Wag zu unseren Arbeitsstellen, aber im Ballungsraum der schnellste.

    Dann hat das SA das zu akzeptieren.

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  • Bezüglich der Fahrtkosten Arbeitsweg habe ich gerade einen Knoten im Kopf:


    Wir bekommen ja über die Einkommenssteuererklärung die Kosten für die Arbeitswege zurückerstattet im Rahmen einer Rückzahlung.

    Wie gesagt, die einzige Position, die wir steuermindern geltend machen.

    Diese Rückerstattung wird dann vom Sozialamt wieder als Einkommen gewertet.

    Dann können die Kosten (Kilometerpauschalen ) wieder angegeben werden und werden unterhaltsmindern anerkannt ?

    Richtig ????


    Ist das alles ein MIST !!!! Ich würd mich so gerne mit anderen Dingen beschäftigen......


    Gruß


    Lemming

  • Diese Rückerstattung wird dann vom Sozialamt wieder als Einkommen gewertet.

    Das macht doch im Verhältnis nur wenig aus.

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  • dass ich die Fahrtkosten vom Finanzamt bekomme

    Es wäre schön, wenn das so wäre.

    Leider ist es nicht so.

    Je nachdem, wie hoch dein Steuersatz ist, zahlst du dann entsprechend weniger Steuern.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen