Zweite Aufforderung bekommen, nächste Schritte

  • Hallo zusammen,


    erst einmal danke für die tolle Unterstützung hier. Ich nun den zweiten Brief bekommen mit der Fristsetzung von einem Monat. Ich keinen Kontakt zu meiner Mutter, daher weiß ich nicht welche Bezüge sie sonst bekommt, Rente, Wohngeld etc. Welche Stelle kann mir darüber Auskunft erteilen?


    Bei der ersten Aufforderung stand bei dem Teil für meinen Arbeitgeber das falsche Geburtsjahr, weiß nicht ob das weiterhilft.


    Ich habe hier gelernt, nicht die Vordrucke nutzen, sondern selbst Einkünfte und Ausgaben auflisten. Ich liste einfach alles auf und hoffe, dass so viel wie möglich angerechnet wird? Keine Kontoauszüge mitschicken. Welche Nachweise muss ich mitschicken?


    Kann ich mir jetzt nachdem ich den Brief bekommen habe noch ein Haus kaufen oder ist das nicht möglich? Kann ich teilzeit arbeiten ggf. mit ärztlichem Attest. Was darf ich, was darf ich nicht?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Beste Grüße

  • Ich habe hier gelernt, nicht die Vordrucke nutzen, sondern selbst Einkünfte und Ausgaben auflisten. Ich liste einfach alles auf und hoffe, dass so viel wie möglich angerechnet wird? Keine Kontoauszüge mitschicken. Welche Nachweise muss ich mitschicken?

    zu allem was aufgelistet wird, dazu den entsprechenden Beleg

    und nie auf die Idee, irgendetwas erklären zu wollen


    hoffen bringt dir nichts, deswegen gilt nach Auskunftserteilung, erst einmal abwarten und Teee trinken

  • Kannst du mal erläutern, was du damit meinst, mir nicht klar

    Wie oben geschrieben. Das falsche Geburtsjahr wurde angegeben. Kann ich teilzeit arbeiten mit ärztlichem Nachweis Kann ich mir ein Haus kaufen trotz der bereits erhaltenen Aufforderung? Woher bekomme ich Auskunft was meine Mutter an Bezügen bekommt?

  • Kann ich teilzeit arbeiten mit ärztlichem Nachweis Kann ich mir ein Haus kaufen trotz der bereits erhaltenen Aufforderung? Woher bekomme ich Auskunft was meine Mutter an Bezügen bekommt?

    das hat mit Auskunft nichts zu tun, sondern dies sind Fragen, die aus dem Unterhaltsrecht zu beantworten

    zu Aspekt 1, wenn ärztliche Atteste vorliegen, also eine ausreichende Begründung vorliegt, ja

    zu Aspekt 2, es kann jederzeit ein Haus gekauft werden, ja

    jedoch wenn es darum geht, die Kreditraten als unterhaltsmindernde Position abzusetzen, dann wirds schwierig

    zu Aspekt 3, das Sozialamt hat gemäß § 1605 BGB Auskunft zu geben, denn das Sozialamt hat die gleichen Rechte und Pflichten wie das Elternteil selbst

  • OK. Danke. Dann werde ich dies beim Sozialamt erfragen. Ab wann ist es ratsam einen Anwalt hinzuziehen? Jetzt schon oder erst nach Erhalt des Bescheides? Soll ich mit der Zahlung dann erstmal abwarten wenn ich doch noch zu einem Anwalt gehe?

  • Ab wann ist es ratsam einen Anwalt hinzuziehen? Jetzt schon oder erst nach Erhalt des Bescheides? Soll ich mit der Zahlung dann erstmal abwarten wenn ich doch noch zu einem Anwalt gehe?

    die Auskunftserteilung ist aus meiner Sicht unproblematisch, wenn der Unterhaltspflichtige sich darauf beschränkt, orüber er Auskunft zu geben hat, leider teilen viele mehr mit, als sie müssen


    nach der Auskunftserteilung kommt ein Schreiben, wie das Sozialamt die entsprechenden Positionen bewertet und fordert entsprechend Unterhalt, dies ist kein Bescheid, wie sind hier nicht beim Finanzamt, betrachte die Zahlungsaufforderung als Bitte, mehr ist es nicht


    die Frage, wann ein Anwalt einzuschalten wäre, kann ich auf Anhieb so nicht beantworten, hängt von den Einzelheiten ab, die ich so nicht kenne

  • Wann ist der beste Zeitpunkt einen Anwalt zu Rate zu ziehen? Mit welchen Anwaltskosten ist diesbezüglich in etwas zu rechnen? Danke.

    wenn die Zahlungsaufforderung völlig unklar ist, das Sozialamt keine Auskunft gibt


    die Kosten hängen in der Regel vom Streitwert ab, manche rechnen auch den Zeitaufwand ab, also Vorsicht, kann teuer werde, da Rechtsschutzversicherungen nicht zahlen, außer bei der Erstberatung, würde ich empfehlen

  • die Auskunftserteilung ist aus meiner Sicht unproblematisch, wenn der Unterhaltspflichtige sich darauf beschränkt, orüber er Auskunft zu geben hat, leider teilen viele mehr mit, als sie müssen


    nach der Auskunftserteilung kommt ein Schreiben, wie das Sozialamt die entsprechenden Positionen bewertet und fordert entsprechend Unterhalt, dies ist kein Bescheid, wie sind hier nicht beim Finanzamt, betrachte die Zahlungsaufforderung als Bitte, mehr ist es nicht


    die Frage, wann ein Anwalt einzuschalten wäre, kann ich auf Anhieb so nicht beantworten, hängt von den Einzelheiten ab, die ich so nicht kenne

    Du sagst zu viel mitteilen? Was würdest du mitteilen was nicht?


    Als Bitte verstehen heißt, dass ich nicht darauf reagieren muss? Kommt es nicht irgendwann zur Zwangsvollstreckung?

  • Du sagst zu viel mitteilen? Was würdest du mitteilen was nicht?

    keine Erklärungen, können zum Bumerang werden, keine eigenen Berechnungen


    Einkommen und abzugsminderndende Postionen (ich würde sämtliche Ausgaben auflisten) auf ein DIN A4 Blatt auflisten, die dazugehörigen Belege

    zum Vermögen den oder die jeweiligen Beträge aufführen, jedoch ohne Belege

  • Unikat

    Du sagtest: Die Aufforderung des SA nach erfolgter Berechnung, als Bitte verstehen

    Das heißt, dass ich nicht darauf reagieren muss? Kommt es nicht irgendwann zur Zwangsvollstreckung?


    Danke nochmal für eure Hilfe. Ich wünsche eine gute Nacht. Bis morgen.

  • Unikat

    Du sagtest: Die Aufforderung des SA nach erfolgter Berechnung, als Bitte verstehen

    Das heißt, dass ich nicht darauf reagieren muss? Kommt es nicht irgendwann zur Zwangsvollstreckung?


    diese Zahlungsaufforderung sollte überprüft werden, Sozialämter "pflegen" zu ihren Gunsten die Situation zu betrachten

    diese Prüfung sollte einem Anwalt überlassen werden


    das Sozialamt kann eine Klage auf Leistung beim Gericht einreichen, passiert jedoch nicht immer

    dann ergeht ein Urteil


    Zwandsvollstreckung gibt es nicht, obwohl immer wieder damit gedroht wird, Luftnummer

    außer, der Unterhaltspflichtige bzw. der Anwalt vergisst,Widerspruch gegen einen möglichen Mahnbescheid einzulegen und gegen eine mögliche Vollstreckung