Zweite Aufforderung bekommen, nächste Schritte

  • Es gibt einen eigenen Stromzähler für die Heizung

    Die Zuordnung ist doch eindeutig.

    Sind die 500 EUR reine Kaltmiete?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Die Zuordnung ist doch eindeutig.

    Sind die 500 EUR reine Kaltmiete?

    Reine Kaltmiete sind 300 plus 200 Euro Strom. Davon ca. 120 Euro für Heizung. Die Kaltmiete könnte aber vor der Angabe beim SA entsprechend erhöht werden.


    Danke für eure Hilfe und guten Start in die neue Woche.

  • Reine Kaltmiete sind 300 plus 200 Euro Strom. Davon ca. 120 Euro für Heizung. Die Kaltmiete könnte aber vor der Angabe beim SA entsprechend erhöht werden.

    Im Selbstbehalt sind bereits 480 € Warmmiete enthalten, nur ein darüber liegender Betrag wird in der Regel als unterhaltsmindernd anerkannt

    Beispiel:


    600 € Warmmiete, die Differenz von 120 € ist unterhaltsmindernd

  • 600 € Warmmiete, die Differenz von 120 € ist unterhaltsmindernd

    Richtig, aber ...

    Reine Kaltmiete sind 300 plus 200 Euro Strom. Davon ca. 120 Euro für Heizung.

    Da 300 EUR Kaltmiete + 120 EUR Heizung (Strom) 420 EUR ergibt, ist die Warmmiete mit dem Selbstbehalt abgegolten. Der normale Haushaltsstrom ist im Selbstbehalt enthalten.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen