Zweite Aufforderung bekommen, nächste Schritte

  • wenn der Unterhaltspflichtige sich darauf beschränkt, orüber er Auskunft zu geben hat, leider teilen viele mehr mit, als sie müssen

    Meine Erfahrung ist, dass viele UHP in ihrer ersten Auskunft zu wenig mitteilen.

    Viele bereinigende Positionen sind in den Auskunftsformularen nicht enthalten, z.B. die Möglichkeit der sekundären Altersvorsorge, Besuchsfahrten zum Elternteil, usw.


    dies ist kein Bescheid, wie sind hier nicht beim Finanzamt, betrachte die Zahlungsaufforderung als Bitte, mehr ist es nicht

    Es ist zwar kein Bescheid im Sinne eines Verwaltungsakts, aber die Zahlungsaufforderung als Bitte zu bezeichnen halte ich für maßlos untertrieben. Ich vergleiche sie immer mit der Rechnung eines Handwerkers. Ist die Rechnung korrekt, dann bezahlt man sie. Enthält sie Positionen, die unrichtig sind, dann bezahlt man nur das, was man für richtig erachtet. Es liegt dann nur am Handwerker selbst, ob er dann den Rest vor Gericht einklagt.



    die Frage, wann ein Anwalt einzuschalten wäre, kann ich auf Anhieb so nicht beantworten, hängt von den Einzelheiten ab

    Einen Anwalt würde ich dann einschalten, wenn ich emotional hochgradig erregt oder hoffnungslos überfordert wäre.

    Auskunft geben kann man ohne Anwalt, eine Forderung des SHT auf Richtigkeit überprüfen evtl. nicht mehr.

    Einen Anwalt muss man zwingend einschalten, wenn ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift im Briefkasten liegt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich würde nun beginnen eine Auflistung zu machen.

    Nachweise für Miete, reicht der Mietvertrag oder muss ich dies auch per Kontoauszug nachweisen? Ich kenne den Vermieter sehr gut. Eine 'spontane Mieterhöhung' wäre denkbar. Wenn eine zweite Person im Mietvertrag steht wird alles durch 2 geteilt? Nebenkosten-Abrechnung ebenfalls als Kopie anfügen? Danke.

  • Beim Zusammenleben mit einem Lebensgefährten unterstellt das Sozialamt, die Mietkosten werden hälftig geteilt, egal ob im Mietvertrag stehend oder nicht

    Bringt das jetzt noch was wenn beispielsweise der Lebenspartner ausziehen würde, die Miete erhöht werden würde oder wäre das jetzt zu spät? Mietvertrag reicht als Nachweis?

  • Bringt das jetzt noch was wenn beispielsweise der Lebenspartner ausziehen würde, die Miete erhöht werden würde oder wäre das jetzt zu spät? Mietvertrag reicht als Nachweis?

    unter rein finanziellen Gesichtspunkten ist der Auszug die "beste" Lösung, ganz klar, wegen des Zusammenlebens auch kein Ärger mehr mit dem Sozialamt

    wäre auch nicht zu spät


    ich würde das eher von der Höhe der Miete ausmachen, ob ein Auszug wirklich " lohnend" ist,

    eine Beziehung u. U. aufs Spiel zu setzen .....?


    und ganz klar, besteht überhaupt Leistungsfähigkeit, wenn ja, in welcher Höhe


    könntest du mal eine persönliche Schätzung abgeben?

  • Das Haus in dem wir wohnen gehört einem Familienmitglied meiner Partnerin. Ist ein Mehrfamilienhaus, bei dem noch eine Wohnung frei ist. Sie könnte also recht einfach "ausziehen". Wird das vom Sozialamt im Zweifelsfall vor Ort überprüft?


    Bei mir besteht definitiv eine Leistungsfähigkeit. Ich verdiene momentan "leider" sehr gut. Ca. 70.000 Brutto im Jahr. Vermögen ca. 45.000. Mietkosten momentan gering, ca. 500 Euro warm, 2 Personen Haushalt. Arbeitsstrecke ist mit über 60 km einfache Strecke sehr weit. Bin auf mein Auto angewiesen. Habe noch eine Private Altersvorsorge, Unfallversicherung, Zahnzusatz und Lebensversicherung. Ist momentan aber auch nur maximal 300 Euro im Monat. Riester Rente könnte ich noch abschließen.


    Zu meiner Mutter habe ich aber schon lange keinen Kontakt mehr und ihre derzeitige Situation ist selbst verursacht. Privatinsolvenz, Gesundheitliche Probleme durch Konsum verschiedener Substanzen. Helfen lassen wollte Sie sich nie. Daher habe ich wenig Lust noch 10, 15 Jahre für Sie Unterhalt zu zahlen.


    Für andere kreative Lösungen bin ich offen.

  • Das Haus in dem wir wohnen gehört einem Familienmitglied meiner Partnerin. Ist ein Mehrfamilienhaus, bei dem noch eine Wohnung frei ist. Sie könnte also recht einfach "ausziehen". Wird das vom Sozialamt im Zweifelsfall vor Ort überprüft?

    Selbstverständlich kann umgezogen werden, und dies ausnahmsweise bei der Auskunftserteilung dem Sozialamt mitteilen, dann ist Schluss mit der Einbeziehung der Lebensgefährtin

    Hausbesuche durch Außendienstmitarbeiter sind strengstens verboten, das wissen auch die Sozialämter, nicht immer halten sie sich daran

  • Zu meiner Mutter habe ich aber schon lange keinen Kontakt mehr und ihre derzeitige Situation ist selbst verursacht. Privatinsolvenz, Gesundheitliche Probleme durch Konsum verschiedener Substanzen. Helfen lassen wollte Sie sich nie. Daher habe ich wenig Lust noch 10, 15 Jahre für Sie Unterhalt zu zahlen.

    hier wäre eventuell ein Ansatzpunkt, gibt es dazu nähere Informationen?

  • Mitteilung lautet, wir leben getrennt

    Warum eigentlich.

    So wie ich das lese wurde ja noch keine Auskunft gegeben.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hat die Wohnung einen eigenen Stromzähler für die Heizung oder gibt es eine Abrechnung vom Vermieter?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Oder zählt nur die Kaltmiete?

    es zählt die sogenannte Warmmiete, s. unterhaltsrechtliche Leitlinien


    Ausschnitt aus behördlicher Information zum Elternunterhalt

    6. Was kann vom Einkommen alles abgesetzt werden?

    Abzüge können nicht unbeschränkt erfolgen, sondern nur in einem angemessenen Rahmen und nur soweit die Belastungen nicht schon im Selbstbehalt enthalten sind (wie z.B. Telefonkosten, Kosten für Hobbys, für Zeitungsabonnements, Stromkosten, Kabelanschlussgebühren, Hausrat-, Rechtsschutz-, Haftpflichtversicherung). Dies muss in jedem Fall einzeln geprüft werden.


    es wird bestimmt nicht einfach, Stromkosten unter dem Gesichtspunkt Heizung durchzusetzen