Maximale höhe des Elternunterhalts

  • Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand eine kurze knackige Antwort geben. Im Internet bin ich nicht so fündig geworden wie ich es mir wünsche und die Thematik ist absolut neu für mich.



    (Beispiel) Situation:

    ->Mutter zieht ins Alters-/Pflegeheim

    ->einziges Kind (40 Jahre), ledig, keine Kinder, kein Einkommen, lebt vom eigen Vermögen, Vermögen von 3.260.000,00€ + selbst bewohnte Immobilie 374qm² (Wert: 2.259.000,00€)

    -keine weiteren unterhaltspflichtigen Personen


    (Beispiel) Frage:

    ->Ist das Kind dazu verpflichtet von diesem Vermögen einen bestimmten Prozentsatz zu zahlen, oder bezahlt man in solchen Fällen nur die restlichen Kosten nach Abzug wie z.B. der Rente und Co. zur Deckung der übrigen anfallenden Aufwendungen?


    Ich bedanke mich bereits im vorraus vielmals für Eure Antworten.


    Liebe Grüße

    Sonja

  • ->Ist das Kind dazu verpflichtet von diesem Vermögen einen bestimmten Prozentsatz zu zahlen, oder bezahlt man in solchen Fällen nur die restlichen Kosten nach Abzug wie z.B. der Rente und Co. zur Deckung der

    Hallo Sonja,


    die Frage ist ganz einfach zu beantworten, ein Unterhaltspflichtiger hat zuerst sein Einkommen einzusetzen, in gewissen Grenzen

    Zinseinkünfte gehören auch dazu

    angenommene Kapitalerträge mtl. 5.000 €, davon können gewisse Kosten abgezogen werden, angenommen 2.000 €, dann verbleibt ein sogenanntes bereinigtes Einkommen in Höhe von 3.000 €

    der Selbstbehalt beträgt 1.800 €

    dann sieht die Rechnung so aus

    3.000 minus 1.800 = 1.200, und davon die Hälfte wäre maximal als Unterhalt zu zahlen, nennt sich Leistungsfähigkeit, = 600 €

    wieviel tatsächlich zu zahlen ist, hängt vom Unterhaltsanspruch der Mutter, der kann höher als 600 oder niedriger sein

  • einziges Kind (40 Jahre), ledig, keine Kinder, kein Einkommen, lebt vom eigen Vermögen, Vermögen von 3.260.000,00€ + selbst bewohnte Immobilie 374qm² (Wert: 2.259.000,00€)

    Bei diesen Werten ist damit zu rechnen, dass der volle ungedeckte Betrag des Heims gefordert werden könnte.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Bei diesen Werten ist damit zu rechnen, dass der volle ungedeckte Betrag des Heims gefordert werden könnte.

    reicht die angenommene Leistungsfähigkeit in Höhe von 600 € nicht aus, den Unterhaltsanspruch zu bezahlen, weil er vielleicht bei 1.000 € liegt, dann ist die Differenz in Höhe 400 € aus Vermögen zu bezahlen

  • Hallo Sonja,


    willkommen hier im Forum.


    Ist das Kind dazu verpflichtet von diesem Vermögen einen bestimmten Prozentsatz zu zahlen, oder bezahlt man in solchen Fällen nur die restlichen Kosten nach Abzug wie z.B. der Rente und Co. zur Deckung der übrigen anfallenden Aufwendungen?

    Du zahlst keinen prozentualen Anteil, immer nur das, was wirklich fehlt um die Kosten zu decken.


    LG frase

  • Hallo,

    Ich Danke Euch sehr für Eure Antworten und dann kamen diese auch noch so schnell. Da freue ich mich sehr drüber. Vielen lieben Dank!


    Ich wünsche Euch allen einen schönen Sonntag und für morgen einen super Start in die neue Woche.


    Liebe Grüße

    Sonja