Überleitungsanzeige - Zustellung im EU Ausland

  • Hallo Zusammen,

    hat jemand Erfahrung wie es sich mit der Überleitungsanzeige bzw. RWA (so richtig ist mir der Unterschied noch nicht klar) verhält wenn man im Ausland speziell Österreich wohnt?

    Wie kommt das SZA an die Adresse? Wie wird diese rechtsmäßig zugestellt? Ist es somit möglich einfach nicht zu reagieren und damit die RWA nach hinten schieben? Erst nach Zustellung kann doch berechnet werden. Oder habe ich es falschverstanden?

    Oder ist die Idee sowieso totaler Blödsinn!? Fragen über Fragen. :/:?::!:

  • Schneemann

    Hat den Titel des Themas von „Überleitungsanzeige“ zu „Überleitungsanzeige - Zustellung im EU Ausland“ geändert.
  • Überleitungsanzeige bzw. RWA (so richtig ist mir der Unterschied noch nicht klar

    mit der Rechtswahrungsanzeige ist die Anzeige der Überleitung verbunden, zu gut Deutsch, es findet ein Gläubigerwechsel statt, vom Elternteil zum Sozialamt, gesetzlicher Forderungsübergang


    Rechtswahrungsanzeige ist der übliche Begriff

  • Hallo SC,


    willkommen im Forum. :)


    hat jemand Erfahrung wie es sich mit der Überleitungsanzeige bzw. RWA (so richtig ist mir der Unterschied noch nicht klar) verhält wenn man im Ausland speziell Österreich wohnt?


    Mit einer Rechtswahrungsanzeige zeigt der Sozialhilfeträger dem Unterhaltspflichtigen an, dass Ansprüche an den Träger der Sozialleistungen übergegangen sind.


    Wie wird diese rechtsmäßig zugestellt? Ist es somit möglich einfach nicht zu reagieren und damit die RWA nach hinten schieben? Erst nach Zustellung kann doch berechnet werden. Oder habe ich es falschverstanden?

    Richtig verstanden.

    So wie ich es sehe ist ein Verwaltungsakt einer deutschen Behörde nur in Deutschland rechtmäßig.

    M.E. müsste die deutsche Behörde bei einem solchen Verwaltungsakt eine österreichische Behörde einbinden.

    Ich habe den Artikel in einer Schweizer Zeitung in Erinnerung, in der ein Insider schrieb:"Ich würde einfach nicht reagieren."


    Das ist der Link, bei mir verhindert inzwischen ein Ad-Blocker, dass sich die Seite öffnet.


    https://www.tagesanzeiger.ch/s…ne-Grenzen/story/10832368



    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • verhält wenn man im Ausland speziell Österreich wohnt?

    Wie kommt das SZA an die Adresse? Wie wird diese rechtsmäßig zugestellt? Ist es somit möglich einfach nicht zu reagieren und damit die RWA nach hinten schieben? Erst nach Zustellung kann doch berechnet werden. Oder habe ich es falschverstanden?

    Oder ist die Idee sowieso totaler Blödsinn!? Fragen über Fragen


    im Gegensatz zu einem Unterhaltspflichtigen der im Inland wohnen, hat das Sozialamt keinerlei Verwaltungsrechte wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland wohnt, gemeint ist die Auskunft zu erzwingen


    es gibt somit keine verwaltungsrechtliche Zustellung, sondern nur "nettes" Schreiben gemäß § 1605 BGB Auskunft zu erteilen, kann ein Unterhaltspflichtiger getrost ignorieren


    eine Klage auf Unterhalt ist nur am Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen möglich, jedoch nur theoretisch


    zu gut Deutsch, der Unterhaltspflichtige in Österreich kann sich entspannt zurücklegen und ein eventuelles auf die Ablage legen und erst dann reagieren, falls ein Schreiben vom Gericht kommen sollte

  • Vielen Dank für die gute Info.

    Das hört sich schon mal beruhigend an.

  • Siehe auch


    https://www.frag-einen-anwalt.…-im-Ausland--f273228.html


    Durchsetzbar ist eine Auskunft schon, aber m.E. nur über eine österreichische Behörde bzw. Gericht.

    SHTs scheuen in der Regel einen derartigen Aufwand.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen