Die Erwerbstätige und Nicht Erwerbstätige in der Feststellung von Selbstbehalt.

  • Hallo Lieber Mitglieder von Familienrecht,


    Es geht um die Feststellung von Selbstbehalt, was übrig für Unterhaltspflichtiger/in nach alle Unterhalt Zahlungen bleibt.


    Der Selbstbehalt ist von Erwerbstätigkeit abhängig, nun wird die Frage gestellt.


    Wer gilt als erwerbstätig ? und wer gilt als nicht erwerbstätig ?


    Z.b: Ein Unterhaltspflichtiger bezieht Krankengeld aber sein Arbeitsverhältnis steht noch ( Keine Kündigung erhalten ).

    ist der Unterhaltspflichtiger erwerbstätig ? wenn ja, wie Hoch ist der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt und bei Trennugsunterhal ?.



    DANKE ! MFG, Maghriboy