Selbstbehalt beim Unterhalt ein volljähriges kind

  • Hallo!

    wollte mal fragen in der der Runde ob jemand schon etwas erfahrung damit hat.

    Folgendes...

    Bezahle Unterhalt an eine 22 Jahrige die noch im Ausbildung ist.

    Hab letztens ein "Übergang eines Unterhaltsanspruchs" brief von Jobcenter bekommen.

    Wenn ich das richtig verstehe sind beide Eltern zum 50% verantwortlich für den Unterhalt.

    Ich arbeite, und meine X-Frau bezieht Hartz4 und arbeitet Teilzeit.

    Sie hat mir erzahlt das sie diese Brief auch bekommen hat, und nur beim Jobcenter anrufen mussten und sagen das sie Hartz4 bekommt,

    dann nichts weiteres machen...

    Wenn ich das auch richtig verstehe es konnte sein das sie am ende mehr zum selbstbehalt hat als ich als Arbeitnehmer wegen diese Urteil




    Da gibts keine Chance hier dieses zu umgehen? das scheint mit sehr unmoglich unfair zu sein.

  • Hi,

    ich habe den Link gelöscht, einfach weil wir hier keine Links mögen, und die dortigen Angaben auch noch mißverständlich waren. So Zusammenfassungen kann man in der Regel nur verstehen, wenn man Grundkenntnisse hat. Außerdem sind sie in der Regel nicht von Juristen verfaßt, sondern von Laien, das bitte nicht vergessen.


    Nun zum Fall. Der Anruf reichte aus, weil die Daten der Mutter gespeichert waren. Die konnten also überprüfen, wieviel die Mutter hat. ALG II aufstockend bekommt nur, wer nicht in der Lage ist, von seinem sonstigen Einkommen zu leben. Klar, es gibt nicht anrechenbare Freibeträge (die ersten 100 € Verdienst sind nicht anrechenbar, ab da werden 80 € pro 100 € Verdienst angerechnet). Aber, die Gegenrechnung bzw. die Bezuschussung des Berufstätigen hörd da auf, wo er unter Berücksichtigung aller Einnahmen nicht mehr zu unterstützen ist. ALG II Empfänger dürften da nicht über den Freibetrag von 1300,- kommen.


    Viel mehr würde mich allerdings interessieren, ob du überhaupt zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bist. Wedegang der Tochter bisher, was für eine Ausbildung, existiert ein Titel? Sind andere Unterhaltsberechtigte da, die vorrangig zu bedienen sind?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,

    Danke für dein Antwort.


    Meine Tochter hat gerade jetzt ein Ausbildung zu Sozialassistant gemacht.

    SIe ist 22 Jahren alt, wohnt mit Ihr Freund zusammen.


    existiert kein Titel.

    Da sind 4 Menschen vor sie in der Unterhaltsvorang.


    ich habe sie trotz alles durch diese Ausbildung finanziert weil sie hat das Schule mit 15 verlassen und diese Ausbildung mehr mals abgebrochen.

    auf irgendein Grund hat sie es nie auf der reihe bekommen mit der Bafog antrag, und ist irgenwann direkt beim JC gelandet...


    Ich habe mein Leben und finanzen so gegeplant das ich ihr kein Unterhalt mehr zahlen muss nach diese Ausbildung, aber jetzt will sie versuchen ein Abitur zu machen. ich habe als Eltern dann kein Recht mein Leben zu planen, und muss von Monat zu Monat meine Finanzen neue Planen nach lust und laune eine Erwachsende Kind?

  • Hi,


    ich gehe auch davon aus, dass du keinen Unterhalt mehr zahlen musst, da eine Ausbildung beendet ist. Etwas anderes könnte sich dann ergeben, wenn das Kind von vornherein nach Abschluß der ersten Ausbildung darauf aufbauend eine weitere Ausbildung/ein Studium machen würde und dieses letztlich von vornherein geplant gewesen wäre. Der Klassiker in diesem Fall wäre nunmahr die Aufnahme eines Studiums der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit. Aber das ist ja offensichtlich nicht geplant.


    Außerdem - sein Abi kann man in der Regel auch an einer Abendschule (VHS) nachholen und tagsüber zumindest teilzeitig arbeiten.


    Aber auch aus einem anderen Grund könnte der Anspruch nicht bestehen. Da solltest du mal rechnen. Netto-Einkommen der letzten 12 Monate, einschließlich Steuerrückzahlung, WEihnachtsgeld, Prämien ermitteln. Einkommen bereinigen, dann die vorrangig zu Berücksichtigenden Herausrechnen und schauen, was dann übrig bleibt. Dein Freibetrag sind 1300 €. Bei 4 Personen dürfte da nicht viel übrig bleiben.


    Mich wundert, dass nunmehr das JC einspringt. Wahrscheinlich nur bis zum Beginn der Schule, denn der Schulbesuch dürfte von dort eigentlich nicht mehr finanziert werden.


    Herzlichst


    TK