Was verbirgt sich hinter "Auskunftspflicht" für den Schwiegersohn? Gehalt, Kontoauszüge?

  • Hallo,

    der Vater meiner Frau ist leider ins Pflegeheim gekommen und seitens der Eltern ist kein Geld vorhanden um die anfallenden Kosten zu begleichen. Wir werden also zeitnah Post vom SA bekommen. Eingelesen haben wir uns in das Thema bereits. Ich stelle mir nun die Frage in wie weit ich als Schwiegersohn verpflichtet bin Auskunft über mein Vermögen zu geben.

    Angabe des Gehalts muss nach meiner Recherche geleistet werden.

    Wie schaut es aber mit meinem Kontostand aus, bzw. mit meinen Transaktionen auf meinen Konten? Muss ich als Ehepartner des UP Kontoauszüge offen legen?

    Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

    Grüße

    Nico

  • Hallo NicNN,


    willkommen im Forum. :)

    Wie schaut es aber mit meinem Kontostand aus, bzw. mit meinen Transaktionen auf meinen Konten? Muss ich als Ehepartner des UP Kontoauszüge offen legen?

    Kontoauszüge nein.

    Das Vermögen ja.


    Wahrscheinlich wird Auskunft mit Bezug auf § 117 SGB gefordert

    § 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft

    (1) Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben


    Auskunft zum Vermögen siehe hier


    nach den Urteilen der Sozialgerichte bestimmt sich bei § 117 SGB XII der Umfang und Inhalt der Auskunft des Unterhaltspflichtigen anhand der bürgerlichen Gesetze


    der § 260 BGB bestimmt die Auskunftspflicht zum Vermögen§ 260 Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

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  • Hallo awi,

    danke für die Willkommensgrüße, das ist schon mal gut :).

    In welcher Form muss ich mein Vermögen angeben? Einfach auf dem Formular schriftlich, oder wird ein Nachweis gefordert.

    Was ich mich gerade auch noch Frage, in welcher Form ist mein Vermögen überhaupt relevant. Nach meiner bisherigen Info ist dieses unantastbar und lediglich bei meiner Frau wird das Schonvermögen angewandt.

    Wie ist es eigentlich mit meiner Frau als UP können von ihr Kontoauszüge gefordert werden.

    1000 Dank und Grüße

    Nico

  • Einfach auf dem Formular schriftlich

    Zur Auskunftserteilung siehe hier:


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Was ich mich gerade auch noch Frage, in welcher Form ist mein Vermögen überhaupt relevant.

    Man könnte aus dem Vermögen auf Vermögenserträge schließen.


    Wie ist es eigentlich mit meiner Frau als UP können von ihr Kontoauszüge gefordert werden.

    Nein. Kontoauszüge sind keine Belege.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen