RWA - schlüssiges Auskunftsersuchen?

  • Ich habe gerade in dem Buch von Hr. Hauß gelesen, dass kein schlüssiges Auskunftsersuchen vorliegt, solange der SHT in seiner RWA keine Angaben zu Grund und Ausmaß des Pflegebedarfs macht und dies zur Folge habe, dass ein uhp Kind keine Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen braucht.


    In unserem Fall erhält die RWA nur den Hinweis, dass Hilfe zur Pflege gewährt wird und der unterhaltsrechtliche Bedarf XXX € beträgt.


    Es wird jedoch nicht erläutert, ob die UHB z.B. in einem Pflegeheim untergebracht ist, ob sie in eine Pflegestufe eingruppiert wurde, etc.


    Bedeutet dies dann, dass ich dem SHT vorerst überhaupt keine Auskunft über meine Einkünfte und mein Vermögen erteilen muss und das Schreiben ignorieren kann?

  • Bedeutet dies dann, dass ich dem SHT vorerst überhaupt keine Auskunft über meine Einkünfte und mein Vermögen erteilen muss und das Schreiben ignorieren kann?

    ganz klar, das bedeutet es nicht, sondern


    eigene Auskunft erteilen und im gleichen Anschreiben Auskunft vom Sozialamt verlangen, das wäre der rechtlich sichere Weg


    nur bloß nicht auf die Idee kommen, das Schreiben ignorieren

  • eigene Auskunft erteilen und im gleichen Anschreiben Auskunft vom Sozialamt verlangen, das wäre der rechtlich sichere Weg

    bei einem Ehepaar, wenn das Sozialamt Auskunft zum Ehepartner vom Unterhaltspflichtigen verlangt, dieser Teil kann ignoriert werden

    also nur Auskunft zum Unterhaltspflichtigen, nicht zum Schwiegerkind, dies muss sepaarat angeschrieben werden

  • bei einem Ehepaar, wenn das Sozialamt Auskunft zum Ehepartner vom Unterhaltspflichtigen verlangt, dieser Teil kann ignoriert werden

    also nur Auskunft zum Unterhaltspflichtigen, nicht zum Schwiegerkind, dies muss sepaarat angeschrieben werden

    Wer gerne viel hin und her schreibt, kann das so machen. Es bringt nur am Ende nichts. Auskunft muss schließlich doch gegeben werden. Man gewinnt nur etwas Zeit, aber verärgert nur den SB.


    Außerdem würde das nur Sinn machen, wenn der Ehepartner ein höheres Einkommen hätte.

    Wäre sein Einkommen niedriger, dann würde der UHP profitieren.


    Siehe dazu ein Beispiel: Berechnungsmodelle


    Wer den Sachbearbeiter unnötig verärgern will mag das tun. Nach allem, was Unikat in diesem Forum über schlaue Sachbearbeiter und deren Taktiken geschrieben hat, könnte das ein Bumerang werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wer den Sachbearbeiter unnötig verärgern will mag das tun. Nach allem, was Unikat in diesem Forum über schlaue Sachbearbeiter und deren Taktiken geschrieben hat, könnte das ein Bumerang werden.

    bei der Auskunftserteilung beginnt bereits das "Spiel" mit dem Sachbearbeiter des Sozialamts, hier können bereits Weichen gestellt werden

    der Unterhaltspflichtige kann den weichen Weg wählen den awi vorschlägt,

    oder

    er wählt den harten Weg, im Klartext, mit der Ablehnung der Auskunft zum Ehepartner zeigt er dem Sozialamt bereits am Anfang auf, ich kenne meine Rechte, mit mir kannst du kein Soiel spielen


    ich würde immer den harten Weg wählen,

    der Unterhaltspflichtige sollte sich also bereits bei der Auskunftserteilung darüber im Klaren sein, wie er sich auch zukünftig verhalten will


    klare Kante oder nicht, das ist hier die Frage

  • bei der Auskunftserteilung beginnt bereits das "Spiel" mit dem Sachbearbeiter des Sozialamts, hier können bereits Weichen gestellt werden

    Das setzt voraus, dass sich UHP schon umfassend über Elternunterhalt informiert hat und bereit ist, den harten Weg bis zum Ende zu gehen.

    Auskunftserteilung wird man nicht vermeiden können, man gewinnt lediglich etwas Zeit, Der Aufwand für Schreibarbeit und Porto erhöht sich.


    Wenn überhaupt, dann kann man den harten Weg nach Erhalt der ersten Forderung einschlagen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Auskunftserteilung wird man nicht vermeiden können, man gewinnt lediglich etwas Zeit, Der Aufwand für Schreibarbeit und Porto erhöht sich.

    ich würde die Aufforderung zur Auskunft des Schwiegerkinds einfach ignorieren und ausschließlich Auskunft über mich selbst erteilen

    ich gebe doch keine Erklärung gegenüber dem Sozialamt ab, brauche ich nicht

    Wenn überhaupt, dann kann man den harten Weg nach Erhalt der ersten Forderung einschlagen.

    erst weich, dann hart ..... ?

  • zur rechtlichen Situation:


    aus Urteil des Landessozialgericht Hessen, L 4 SO 285/12


    "Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010, Az.: 53 F 166/10 UV, hat das Amtsgericht Meldungen – Familiengericht – eine Klage des Beklagten über den Auskunftsanspruch über die Einkünfte der Ehefrau des Klägers abgewiesen und den Kläger zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet. Zur Begründung hat es ausgeführt, dem Beklagten stehe nach der Überleitung der zivilrechtlichen Ansprüche ein Auskunftsanspruch gem. § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bezüglich der Einkünfte und des Vermögens des Klägers zu. Auf zivilrechtlichem Wege könne der Beklagte über die Einkünfte der Ehefrau keine Auskunft begehren. Die Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 2 UF 43711) und die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 354/11) sind erfolglos geblieben."

    keine Verpflichtung aus § 1605 BGB


    117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII verpflichtet neben den Unterhaltspflichtigen (hier: dem Kläger) zwar auch ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, nicht jedoch den Unterhaltspflichtigen, Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse anderer, also seines Ehegatten zu erteilen."


    keine Verpflichtung aus § 117 SGB XII


  • keine Verpflichtung aus § 117 SGB XII

    Unnötiger Hinweis. Ist bekannt.


    erst weich, dann hart ..... ?

    Deine Klassifizierung als weich und hart kann ich nicht nachvollziehen.

    Das SA bekommt die benötigte Auskunft auf jeden Fall, dauert halt etwas länger.

    Warum einen Sachbearbeiter von vornherein unnötig verärgern?

    Damit er sich dann erst richtig zum Kotzbrocken entwickelt, nur um dir zu zeigen, dass er am längeren Hebel sitzt.

    Und genau dieses Bild zeichnest du hier ständig.


    Ich würde meine Energie - wenn überhaupt und nötig - in die Auseinandersetzung um unterhaltsrechtlich anzuerkennende Positionen investieren.


    Überhaupt heißt, falls ich überhaupt die Nerven dazu habe.

    Wenn nötig heißt, wenn ich mit einer Forderung nicht leben könnte. Wegen 20 EUR monatlich würde ich mir das nicht antun.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Und genau dieses Bild zeichnest du hier ständig.

    richtig,


    am längeren Hebel sitzen Sozialämter nur dann,

    wenn sich Unterhaltspflichtige im Unterhaltsrecht nicht auskennen,

    wenn Unterhaltspflichtige sich zu sehr emotional hineinknien

    wenn Unterhaltspflichtige die Spiele der Sozialämter nicht durchschauen

    wenn Unterhaltspflichtige sich mehr von Erwartungen leiten lassen

    ........


    wer glaubt, mit einer mehr devoten Haltung weiter zu kommen, soll diesen Weg beschreiten


    ich zeige meine Sicht auf, klare Kante, ich war damit sehr erfolgreich


    was mich etwas verwundert ist, wenn hier Unterhaltspflichtige sich Tips abholen, kommt so nie ein Feedback, ob sie sich erfolgreich durchsetzen konnten, was ist daraus geworden

    finde ich persönlich sehr schade

  • wer glaubt, mit einer mehr devoten Haltung weiter zu kommen, soll diesen Weg beschreiten

    Du übertreibst wieder einmal gewaltig, typisch Unikat.

    Auskunft geben hat nichts mit einer devoten Haltung zu tun.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Dann werfe ich mal meine bisherige praktische Erfahrung in die Runde.

    Ich hatte die Auskunft zu meiner Ehefrau verweigert. (Getrennte Konnten usw. vorhanden, alles zu ihrer Person geschwärzt)

    Das Amt war faul und hat Sie nicht über das Melderegister ermittelt. Es flatterte ein Schreiben an Frau... ohne Vorname in den Briefkasten.

    Würde direkt in die Papiertonne befördert. Nach 11 Monaten dann die erste Berechnung nur für mich und alles wurde hälftig angerechnet oder anerkannt, was ich eingereicht hatte. Da hier immer noch erhebliche Berechnungsfehler vorlagen, erfolgte die Zurückweisung mit den entsprechenden Kritikpunkten.

    Natürlich habe ich heute noch meine Zweifel, ob es nicht besser wäre Sie mit ins "Boot" zu holen. Sie verdient etwas weniger, hat aber auch wesentlich weniger eigene Verbindlichkeiten. Das war im übrigen ein Rat meiner Anwältin.

    Ergebnis ist noch offen, denn das Amt hat sich seit 5 Monaten nicht mehr gemeldet.


    LG frase

  • Moin!


    Na ja, die haben sich wahrscheinlich gedacht, wenn du das so willst, dann nehmen wir halt nur dich. Und anhand der eingereichten Unterlagen war vermutlich klar, dass du dich auf diese Weise selbst schlechter stellst.

    Der Sachbearbeiter wäre in einem Verfahren sowieso irgendwann in Zugzwang gekommen das Problem noch zu "beheben". Ich verstehe aber nicht warum sich der Sachbearbeiter die Mühe einer Berechnung macht, die vor Gericht überhaupt keine Relevanz haben wird... vermutlich um den "Ball" an dich abzugeben..

  • Der Sachbearbeiter wäre in einem Verfahren sowieso irgendwann in Zugzwang gekommen das Problem noch zu "beheben". Ich verstehe aber nicht warum sich der Sachbearbeiter die Mühe einer Berechnung macht, die vor Gericht überhaupt keine Relevanz haben wird... vermutlich um den "Ball" an dich abzugeben..

    die Antwort gefällt mir gut :)

  • Ich fühle mich gerade wie in einer Fernschachpartie aus dem letzten Jahrtausend.

    Damit meine ich die Abstände der Antworten. Ich brauche keine Woche, das Amt hat drei Schreiben in jetzt 15 Monaten geschafft.

    Wie auch immer das ausgeht, jetzt erwarte ich Antwort auf meine Einwände.

    Es waren einfach erkennbare Fehler enthalten, dann noch der Umstand, das meine Mutter in Berlin im Heim lebt und ich ein Brandenburger bin.

    Das hiesige OLG hat etwas andere Richtlinien als Berlin und Klagen müssten Sie dann ja hier. Ich bin echt gespannt.


    LG frase