Hallo Zusammen,
mein Sohn wird im kommenden Jahr 18, und es stellt sich mir die Frage, wie der Unterhalt berechnet werden muss.
Zu berücksichtigen ist bei Antwort, das mein Ex Partner nut Teilzeit arbeitet. Also derjenige, der die Kinder bei sich zuhause hat.
Darf man bei Teilzeitarbeit ein volles Gehalt für die Berechnung ansetzen, oder muss wieder nur der Elternteil aufkommen, der von Anfang an Vollzeit
gearbeitet hat?
Gruß Capelloso