Kind UH ab 18 - Ex-Partner arbeitet nur Teilzeit

  • Hallo Zusammen,


    mein Sohn wird im kommenden Jahr 18, und es stellt sich mir die Frage, wie der Unterhalt berechnet werden muss.


    Zu berücksichtigen ist bei Antwort, das mein Ex Partner nut Teilzeit arbeitet. Also derjenige, der die Kinder bei sich zuhause hat.


    Darf man bei Teilzeitarbeit ein volles Gehalt für die Berechnung ansetzen, oder muss wieder nur der Elternteil aufkommen, der von Anfang an Vollzeit

    gearbeitet hat?


    Gruß Capelloso

  • Hallo Capelloso,


    ab Volljährigkeit, muss keiner der beiden Unterhaltspflichtigen Eltern Vollzeit arbeiten. Man muß auch nicht, im Gegensatz zur Minderjährigkeit, nachweisen warum man nicht Vollzeit arbeiten kann. Rein theoretisch kann jeder von beiden den Job hinwerfen und nichts verdienen.


    Gruß Vejun