Elternunterhalt zahlen trotz Misshandlungen in der Kindheit?

  • Hallo Zusammen, ich stehe momentan auch davor für meinen Vater Unterhalt für ein Pflegeheim zu zahlen. Mein Steuerberater hat mir schon gesagt das ich da definitiv nicht raus komme. Die kleine Vorgeschichte ist, das halt zu meiner Kindes und Jugendzeit (ich bin jetzt47) ich von meinem Vater nichts gehabt habe ausser Schläge und das halt richtig.. ( das betrifft auch den erst der Familie Mutter,Schwester)

    Das hörte erst auf als wir in einer nacht und Nebel Aktion ausgezogen waren.

    Jetzt habe ich bei der Verbraucherzentrale gelesen, ELTERNUNTERHALT: KEINE REGEL OHNE AUSNAHME.

    Dort steht Haben die Eltern sich so genannter erheblicher Verfehlungen gegen das Kind Schuldig gemacht, haben Sie einen geringeren bis gar keinen Unterhaltsanspruch

    . Von Bedeutung sind vor allem Zeiten , in denen sie für das Kind selbst noch verantwortlich waren. Darunter können zum Beispiel Fälle von Misshandlungen oder grober Vernachlässigung fallen. Ein abgebrochener Kontakt reicht nicht aus.

    Meine Frage ist halt ob man bei so etwas Chancen sieht damit durch zu kommen.

    Klar so etwas könnte jeder sagen, aber ich habe noch Mutter und Schwester und auch andere in der Familie die das bezeugen könnten.

    Des weiteren ist ende der 80er ein Notruf bei der Polizei von mir eingegangen , der ja bestimmt irgendwo gespeichert ist. (der ist allerdings von mir gemacht worden, da ich damals angst um das Leben meiner Mutter hatte). Den Polizeieinsatz gab es.


    Meine Frage ist halt ob damit wirklich Hoffnung dafür besteht das ganze zu senken oder komplett zu streichen. Ich habe ausgerechnet das ich monatlich 1300€ zahlen muss, da die Rente von meinem Vater sich nur auf 730€ beläuft. Das ist viel geld und ich bin Selbstständig und müsste diese summe Zahlen und dazu habe ich echt keine lust.


    Vielen Dank schon einmal.


    Gruß Andy

  • Hallo Andy, willkommen hier im Forum.


    Gibt es schon ein Auskunftsersuchen und eine RWA vom Sozialamt?

    Wovon hat denn dein Vater vorher gelebt, wie ist sein Famileinstand, hat er eigenes Vermögen und wie alt ist er?

    Wer hat die Heimunterbringung organisiert/angeordnet?


    LG frase

  • Hallo Zusammen, ich stehe momentan auch davor für meinen Vater Unterhalt für ein Pflegeheim zu zahlen. Mein Steuerberater hat mir schon gesagt

    Moin Andy und herzlich Willkommen,

    Dein Steuerberater ist Steuerberater und sollte sein Urteil zu Themen im Bereich Steuern bilden, nicht zum Thema Unterhaltsrecht.

    Hier bist Du richtig und erhält sicherlich gute Ansätze und kannst Dich fachkundig machen.


    Drücke Dir die Daumen.

  • Hallo Frase, nein bis jetzt gibt es noch nichts, wird aber bestimmt nicht mehr lange dauern.

    Gelebt hat er von seiner kleinen Rente und hat alleine gelebt, er hat sonst kein Vermögen ist 70 Jahre alt und die Unterbringung hat sein Betreuer veranlasst.

    Ein Betreuer wurde nach mehreren Klinikaufenthalten gebraucht und ich habe es abgelehnt.

    Tochter gibt es auch noch, könnte aber nichts zahlen .


    Gruß Andy

  • GuMo Andy,


    die Sache mit der Verwirkung ist sehr schwer einzuschätzen, versuchen sollte man es auf jeden Fall.

    Nach meiner Kenntnis gibt es aber nur zwei Optionen, wird anerkannt oder ganz abgelehnt, eine Zwischenlösung kenne ich nicht.

    Dazu müssten die Experten (awi oder Unikat) hier mal was schreiben.

    Das mit der Berechnung im Netz (1300€) würde ich lassen, gibt hier bessere Experten (s.o.).

    Da dein Vater einen Betreuer hat musst du vieles über Ihm klären. Er hat kein Interesse an deinem Problem ist halt für den Vater zuständig.

    Bei der Rente könnte dein Vater noch Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, hängt von den angegebenen Mietkosten des Heimes ab.

    GS hat Vorrang vor anderen Sozialleistungen und sollte daher auch beantragt werden.

    Beispiel: Mietkosten Heim (statoinäre Unterbringung SGB XII) ca. 450€ und Regelbedarf im Heim 339€ sind 789€ Gesamtbedarf.

    Auch wenn 39€ nicht viel erscheinen, diese können nicht an dich übergeleitet werden, wenn du unter 100000€ im Jahr Einkommen hast.

    Bist darüber, hast du bisher Glück gehabt, denn dann hätte dein Vater schon früher diesen Betrag von dir erhalten können.


    LG frase

  • Hi,


    das Problem ist, dass körperliche Mißhandlungen von Kindern bis vor wenigen Jahren noch als probates Mittel der Erziehung zulässig waren. Das auch Misshandlungen von Ehefrauen noch vor 20 Jahren als nicht so gravierend und schlimm angesehen wurden, wie sie es aber tatsächlich waren. Da hat ein Ehemann die Frau so verprügelt, dass sie ein halbes Jahr arbeitsunfähig war (Tritte auf den Kopf, in die Nieren, zwei gebrochene Rippen), die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil ja alles nicht so schlimm sei. Mit anderen Worten, eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen des Mannes gegen die Kinder wegen Mißhandlung der Mutter dürfte nicht vorliegen.


    Trotzdem würde ich es versuchen, mit der Verwirkung. Nur, bitte sorgfältig vorbereiten, mit Erklärungen der Schwester und Mutter. Genau beschreiben, was damals wie oft geschah mit welchen Folgen.


    Noch in Ergänzung für meinen Vorschreiber: ein bissele Verwirkung gibt es genauso wenig wie ein bissele Schwangerschaft. Ist von der juristischen Methodenlehre her ausgeschlossen.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Frase, das ist ja mein Problem, liege über diesen besagten 100000€ Brutto im Jahr und somit wäre ich fällig und soweit halt das mein Steuerberaten sagte das man es nicht so weit runterrechnen kann. Deshalb Steuerberater. Habe die kosten für das Pflegeheim schon vorliegen, sind 2700€ plus einzelzimmer zuschlag. Wenn ich jetzt runter rechne mit Pflegegrad 2 (könnte auch noch 3 werden) dann komme ich auf eine zuzahlung von 1300€.

    Das finde ich ein absoluten Hammer.

    Nochmal zu der zuzahlung die ich hätte machen können in den vergangenen Jahren. Er hat damals irgendwas beantragt und wurde gefragt ob ich mehr wie 100000 verdiene und das hat er verneint ( er weis es auch nicht) hatte Wohngeld von knappen 30€ bekommen.


    Gruß Andy

  • Hatte ich schon befürchtet, daher mein kleiner Zusatz.

    Trotzdem ist die Berechnung so eher ungenau.

    Es gibt seit 2017 den EEE. Das bedeutet, das alle Bewohner eines Heimes den gleichen Eigenanteil zahlen unabhängig vom PG.

    Daher ist es wichtig, das du diesen Eigenanteil vom Heim deines Vaters kennst. Sollten es 2700€ sein, dann ist das extrem viel und du solltest nach einem anderen Heim schauen. Der bundeseinheitliche Durchschnitt liegt so um 1800-2000€.

    Selbst wenn es 2000€ wären, bist du aber auch mit einer größen Summe dabei,

    In deinem Fall würde ich mit allen Mitteln versuchen die Verwirkung zu erreichen.


    LG frase

  • Frase,


    ich bezweifele sehr, dass der Fragesteller eigenmächtig das Heim des Vaters wechseln kann, was sollte denn die Rechtsgrundlage sein? Er hat ha wohl keinen Konatakt zu seinem Vater, weiss auch nichts genaues. Und mit bundeseinheitlichem Durchschnitt kommt man da nicht weiter. Es kommt auch ganz stark auf die Lage an (Berlin oder Nahbollenbach), es kommt darauf an, was an Pflegepotential vorzuhalten ist. Viele Altenheime nehmen nehmen nur Gesunde auf, ganz ohne Pflegegrad, einfach weil sie nur für eine bestimmte Anzahl von Bewohnern Pflegepersonal vorhalten. Und all die Pflegeheime/Altersresidenzen "light" fließen natürlich in diese Statistiken mit ein.


    Wenn Steuerberater Unterhaltsberechnungen anstellen, das ist immer recht abenteuerlich. Bei Selbständigkeit jist ja ein Umsatz von 100.000 € zwar schön, aber nicht so furchtbar sexy. Da ist sauber zu bereinigen, und eben das können Steuerberater nicht. Rechne deine Steuerbelastung raus, rechne deine Altersversorgung raus, Krankenkasse, Bürokosten, Dienst-PKW, alles, was es da so gibt, dazu dann die Rückstellungen und die Firmendarlehen, u.s.w. Da bleibt dann nicht so viel übrig. Da muss dann mal ein Fachmann rechnen, wenn man wirklich mit Forderungen an dich herantritt.


    Ein Polizeieinsatz langt mit Sicherheit nicht aus, um eine Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs zu begründen, aber selbst wenn dem so wäre, würde dieser Einsatz nicht mehr gespeichert sein. Einmal sind vor ca. 30 Jahren die Polizeistationen wohl kaum entsprechend ausgerüstet gewesen, da war nichts mit PC mal anklicken und man hat alles. Außerdem werden DAten regelmäßig gelöscht, müssen sie sogar. Vergiß das bitte, ist eine Verschwendung von Energien.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen, habe mich jetzt mal schlau gemacht, zuzahlung sind 1992€. Erscheint mir auch viel, da ich auch von einem anderem Pflegeheim gehört habe das die eine zuzahlung von 1400€ haben.

    Timekeeper, kontakt zum Vater besteht, aber sehr gespalten. Der Rechtliche Betreuer Informiert und bespricht mit mir auch alles. Das problem ist natürlich wenn jemand in der Klinik ist und wird dort entlassen, sich um ein geeignetes oder auch günstiges Pflegeheim zu kümmern. Fast Aussichtlos.

    Wenn der Betroffene sich mit Gott und der Welt in den Haaren hat wird es auch schwierig jemanden zu finden der sich eventuell mal um einen kümmert.

    Natürlich hast Du recht 100000 sind schön, klar da freut man sich, was nach Steuer noch bleibt ist dann nicht mehr so dolle, ist mir auch klar.

    Liegst du weit drüber wird es noch Blöder dieses irgendwie so zu Rechnen das Du irgenwie aus den Zahlungen raus kommst.

    Verstehe mich da nicht falsch, das Zahlen ist kein Problem. Ich sehe es nur nicht ein das ich für meinen Vater Zahlen soll und das nicht wenig, wo ich das ganze Leben nichts von Ihm gehabt habe. Könnte jetzt viel erzählen, bringt aber nix.

    Ich werde jetzt mal abwarten, was vom Sozialamt kommt und dann sehen wir weiter.


    Ich danke euch auf jeden fall erst einmal für eure Komentare.


    Vielen Dank!!!


    Gruß Andy

  • Hi,


    diese Sachen sind immer schwierig. Ich hab den Zirkus mit dem Finden eines geeigneten Pflegeheims gerade hinter mir. Meine Mutter, über 90, keine Ahnung, wie lange es noch zu Hause geht. Obwohl ich den Kreis um den jetzigen Wohnort sehr groß gezogen habe, obwohl kein schwieriger Fall, obwohl keine sonderlich teure Gegend. Unter 3000 € ist nichts drinne.


    Ich weiss jetzt nicht, wie alt der Vater ist. Das klingt jetzt hartherzig, aber trotzdem, wie steht es denn mit der Lebenserwartung? Wenn schon Betreuung da ist, Pflegestufe, dann muss man doch das ins Kalkül mit einbeziehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    ich meinte mit "nach einem anderen Heim schauen" nicht den Umzug, es geht um den Nachweis, das es günstigere Heime gibt und der Sozialhilfeträger hier möglicherweise eine Entscheidung zum Nachteil des EU-Zahlers getroffen hat.


    LG frase

  • Hi,


    die Entscheidung für das Heim trifft nicht der Sozialhilfeträger, sondern entweder der Betroffene allein oder aber der Betroffene gemeinsam mit dem Betreuer. Und, ich hatte doch geschrieben, es geht nicht darum, dass es möglicherweise günstigere Heime gibt, sondern darum, ob die günstigeren Heime exakt diesen Menschen mit diesem Krankenbild und diesem Alter zu diesem Zeitpunkt aufgenommen hätten. Aber, selbst wenn, ich sehe da einfach keine "Schadensminderungspflicht" .


    Und nochmals, die "günstigen" Heime haben in der Regel ganz andere Aufnahmekriterien. Ich hab den Zirkus ja gerade durch, diese Heime erklärten mir z.B. ihr Konzept so, dass sie nur "junge" Oldies aufnehmen, die noch keinen Pflegegrad haben, so dass sie an diesen Menschen verdienen, ehe sie arbeitsintensiver betreut werden müssen, dass sie deshalb an Pflegepersonal sparen können, und diese Erklärung erhielt ich ziemlich durchgängig. Andere günstige Heime erklärten mir, dass sie gar keine Pflegestation hätten u.s.w.


    Also, das alles hilft dem Fragesteller nicht weiter, weil er einmal eben keinen Einfluß auf die Heimwahl nehmen kann und weil das alles mit der Günstigkeit doch sehr theoretisch ist.


    Herzlichst


    TK

  • Also, das alles hilft dem Fragesteller nicht weiter, weil er einmal eben keinen Einfluß auf die Heimwahl nehmen kann und weil das alles mit der Günstigkeit doch sehr theoretisch ist.

    Es geht darum, wie tief der Sozialhilfeträger dem UHP in die Tasche greifen kann. Je höher die Sozialhilfe um so höher der mögliche EU-Regress.

    Gibt es vergleichbare Pflegeheime in eine akzeptabelen Umkreis, die eine geringere EEE haben, würde ich das dem Amt mitteilen.

    Es kann doch nicht sein, dass sich ein Plegebedürftiger das beste und schönste Heim aussucht und die Kosten einfach übergeleitet werden können.

    Hier sehe ich eine klaren Ansatzpunkt, möglichen EU-Regress zu mindern.

    Ich habe das Heim für meine Mutter ausgesucht, wohl wissend, dass ich dafür auch zur Kasse gebeten werden kann.

    Bei Andy steht aber eine ganz andere Historie dahinter. Was kümmert es ihn, in welchen Heim der Vater lebt?



    LG frase

  • Hi,


    es fehlt die Rechtsgrundlage für deine Ansicht. Wenn deine Mutter bereit war, sich von dir helfen zu lassen, okay. Aber hier haben wir eine ganz andere Situation. Und du glaubst immer noch, dass man sich mit doch erheblicher Behinderung das Heim frei aussuchen kann?


    Herzlichst


    TK

  • GoMo Timekeeper,


    ich glaube wir denken hier aneinander vorbei.

    Das Andy ein anderes Heim für seinen Vater aussuchen will und kann halte ich auch für unrealistisch.

    Der Vater kann (mit seinem Betreuer) selber entscheiden.

    Aber Andy kann als UHP sicher die Notwendigkeit bestimmter Kosten in Frage stellen, wenn es vergleichbar günstigere Lösungen gibt.

    Der SHT hat aus dieser Sicht auch die Aufgabe, die Kosten so gering wie möglich zu halten, es sind ja Gelder der Allgemeinheit.

    Wird diese Regel nicht beachtet, da eben im Heim xy gerade ein passender Platz frei ist, würde ich dagegen vorgehen.

    Beispiel hier: EINZELZIMMERZUSCHLAG


    LG frase

  • Hi,


    auch für dieses Konstrukt gibt es keine Anspruchsgrundlage. Abgesehen davon ist die Beweisführung für so einen Fall faktisch unmöglich. Hatte ich schon drauf hingewiesen. Der Vater scheint in einem Stadium zu sein, in welchem kein preiswertes Heim mehr aufnimmt. Unsere Alternative war (wir haben mindestens 50 Heime abgefragt), die Pflege zu Hause in dieser Endphase zu organisieren. Wir kommen auf deutlich mehr Kosten als ein teures Heim. Das nur mal so nebenbei.


    Herzlichst


    TK

  • Dazu müssten die Experten (awi oder Unikat) hier mal was schreiben.

    @ frase,


    die sog. Experten müssten einen derartigen Beitrag erst mal finden, denn er ist nicht im Bereich Elternunterhalt eingestellt.

    Es wäre ja vielleicht für Moderatoren wie TK möglich, falsch eingeordnete Beiträge zu verschieben.


    Es war ein reiner Zufall, dass ich ihn heute gefunden habe.

    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Des weiteren ist ende der 80er ein Notruf bei der Polizei von mir eingegangen , der ja bestimmt irgendwo gespeichert ist. (der ist allerdings von mir gemacht worden, da ich damals angst um das Leben meiner Mutter hatte). Den Polizeieinsatz gab es.

    Versuche möglichst bald heraus zu bekommen, ob dieser Vorfall aktenkundig ist.

    Damals wurde noch viel auf Papier dokumentiert und ist in den Archiven vielleicht noch zu finden.


    Gibt es noch lebende Zeugen, die man benennen könnte?

    Lass dir deren Aussagen schriftlich geben, bevor sie sterben.


    Ich werde jetzt mal abwarten, was vom Sozialamt kommt und dann sehen wir weiter.

    Falsch.

    Im Vorfeld kann man bestimmte Weichen stellen.


    Hier sind einige Links zu Seiten, die man schon im Vorfeld lesen sollte.


    https://familienanwaelte-dav.d…herbsttagung/2010/Hau.pdf


    https://hilferundumsfamilienre…arsame-der-dumme-t30.html


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    https://hilferundumsfamilienre…-elternunterhalt-t66.html


    https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html

    https://hilferundumsfamilienre…g-von-geschenken-t87.html

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen