Widerspruch gegen unterhaltsrechtliches Auskunftsersuchen gem. § 117 SGB XII

  • Die Vorgehensweise in der REIHENFOLGE des SA kann ich in der Logik nicht erfassen

    Das ist das Fatale. Logik oder eigenes Rechtsempfinden und Rechtsprechung stimmen oft nicht überein.


    Auf meinen Nachweis mittels Gentest, der die Vaterschaft des vermeintlichen Vaters zu 100% ausschließt, geht niemand von Euch (awi/unikat) ein

    Ich bin darauf eingegangen, allerdings habe ich keine große Chance gesehen, ein Auskunftsersuchen nach § 117 SGB zu verweigern. Eine Verweigerung wäre nur möglich, wenn eine Unterhaltspflicht von vornherein ausgeschlossen werden könnte, z.B. wenn es sich um eine Verwechslung handeln sollte und es gar nicht deine Mutter ist. Das sehe ich in deinem Fall nicht. Du läufst also Gefahr, mit einem Zwangsgeld belegt zu werden. Davor wollte ich warnen. Ich habe noch deutlich die Situation eines UHP in einem anderen Forum vor Augen, der emotional so aufgeladen war, dass er Fehler über Fehler gemacht hat und sich alles verbaut hat. Gerichtskosten und Anwaltskosten und Pfändungen ohne Ende. Mit einem etwas kühleren Vorgehen hätte er das vermeiden können.


    Dass der Mann deiner Mutter dich misshandelt hat ist nicht deiner Mutter anzulasten. In wie weit hätte sie überhaupt die Möglichkeit gehabt einzugreifen? Die soziale Stellung einer Frau in den 50er Jahren war recht niedrig. Du schreibst ja selbst, dass auch sie verprügelt wurde.


    Wie du das wertest ist eine Sache, wie ein Gericht das werten würde eine andere.


    Emotionen sind kein guter Ratgeber.


    Den Vater verheimlichen wäre nach aktuellem Recht wahrscheinlich ein schwerwiegendes Fehlverhalten, allerdings müsstest du auch heute deiner Mutter nachweisen, dass sie das bewusst tat, um dich zu täuschen. Es soll Fälle geben, wo auch einer Mutter die Vaterschaft nicht 100%ig bekannt ist.

    Eurer Sicht hat eine Mutter nichts falsch gemacht, wenn der wahre Vater verschwiegen wird.

    Das haben weder ich noch Unikat so geschrieben.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • Habe aber den Eindruck gewonnen besonders bei Dir lieber Unikat, es folgen überwiegend Antworten aus Sicht eines staatlichen Sozialamt-Mitarbeiters und nicht von jemanden der sich auf die Fahne geschrieben hat, in die Ecke gedrängten Zeitgenossen Hilfe zu sein und Hoffnung zu machen.

    Überbringer "schlechter" oder auch realistischer Nachrichten waren schon im Altertum nicht sehr beliebt