Nicht leibliches Kind rechte

  • Hallo,


    Ich habe mal eine Frage. Wir sind zu einer pädagogischen klassenkonferens in der Schule des Sohnens meiner Frau eingeladen. Ich bin nicht sein leiblicher Vater und er ist nicht von mir adoptiert. Aber dennoch ist er wie ein Sohn für mich.

    Jetzt sagt die Schule Nein ich darf bei diesen Gespräch nicht dabei sein.

    Bisher war es bei allen Gesprächen kein Problem. Aber dieses mal darf ich das aus rechtlichen Gründen nicht.


    Ist das wirklich so? Auch wenn es der ausdrückliche wünsch meiner Frau und des Kindes ist?



    Ich habe ehr die Vermutung das sie das nicht wollen weil ich den Lehrern auch mal die Meinung sage und es für sie daher auch mal unbequem wird.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Sebastian123:)

  • Hallo Sebastian,


    das jeweilige Schulgesetz den Bundesländer regelt solche Fragen. Ich würde beim zuständigen Schulamt in der Rechtsabteilung anfragen, da du anscheinend in der Schule nicht so gerne gehört wirst. Die Mutter hat das Recht, Elternvertreter und Schülervertreter und auch einen Anwalt (finde ich übertrieben) als Beistand mitzubringen. Das wird oft übersehen. Ob die Mutter dich als Beistand benennen darf musst du beim Schulamt erfragen, denn du bist nicht erziehungsberechtigt.


    LG fase

  • Hi,


    in den Schulgesetzen meines Landes ist das nicht geregelt. Hier ist die Kernfrage, ob das sog. "kleine Erziehungsrecht" eben auch die Teilnahme an so Besprechungen rechtfertigt. Halte ich für sehr grenzwertig, weil da ja auch Sozialdaten ausgetauscht werden. Und da kann dann der Vater des Kindes durchaus was dagegen haben und Zoff machen.


    Herzlichst


    TK