wenn die 100.000 Grenze kommt ...

  • Danke für deine Mühe.


    Schade, das man den genauen Urheber nicht kennt, denn sich mit dieser Stellungnahme hinter dem Dt. Landkreistag zu verstecken ist einfach nur feige.


    Bemerkenswert finde ich, das die fehlende Finanzierung nicht ins Feld geführt wird, nur indirekt über das Beispiel Österreich von einer Kostensteigerung gesprochen wird.


    Einige von euch wussten sicher noch garnicht, das man mit 1800€ bereinigtem Netto zu den Besserverdienern (mit gutem Einkommen) zählt.

    Besondere Sorge macht uns der "moral hazard". Angehörige werden sich schneller dafür entscheiden, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen.

    Das finde ich frechste Aussage aus diese Stellungnahme.


    Ich überlege zu dieser Stellungnahme eine Gegenargumentation an das BMAS zu schicken.


    Warte jetzt aber erstmal die Antworten von Laschet und Stamp ab.


    LG frase

  • Ich empfinde diese Stellungnahme als eine große Frechheit. Schön anonym geschrieben damit man sich bloß nicht rechtfertigen braucht.

    Vor allem ärgert es mich, dass diese Stellungnahme durch das BMAS ja scheinbar verheimlicht wird, da sie nicht bei den anderen Stellungnahmen zu finden ist.
    Rücksprache diesbezüglich mit dem BMAS zu halten ist fast aussichtslos. E-Mails haben eine Bearbeitungszeit von mind. vier Wochen und wenn man bei der Dame anruft, die auf die Emails antwortet so trifft man auf wenig Verständnis.

    Mal abwarten, ob zu dem Treffen am 23.07.2019 im BMAS etwas nach außen dringen wird.

    Die GroKo hat bis jetzt null geleistet und ich ging die ganze Zeit davon aus, dass die Umsetzung des Gesetzes ein großes Ziel ist. Dann sollen sie doch in der Lage sein, mal ihre Länder in die Spur zu bringen.
    wobei eins muss man an der Stelle auch sagen. Im Koalitionsvertrag ist nur vom Elternunterhalt die Rede und nicht von dem Rest, der jetzt im Gesetzesentwurf steht.

  • Hallo Frase,

    Zunächst vielen Dank für Dein Engagement und die aufmunternde Wort.

    Einige von euch wussten sicher noch garnicht, das man mit 1800€ bereinigtem Netto zu den Besserverdienern (mit gutem Einkommen) zählt.


    Das ist ja das Dilemma,

    Viele wissen das nicht. Das nächste ist, es erfolgt manchmal bei der sog. Erstberatung beim Anwalt kein Hinweis darauf. Ich habe vom Anwalt gehört "da muß ich erst mal in die aktuelle Düsseldorfer Tabelle schauen".

    Als Bürger steht man im Regen und wird überflutet von Begriffen wie bereinigtes Netto, abziehbaren Kosten, Selbstbehalt etc. pp.

    Gäbe es diese und andere frühere Foren nicht würde ein noch größerer Teil der Betroffenen noch schlechter informiert sein.

    Ich glaube, dass es viele Betroffenen gibt, die zahlen, obwohl diese noch deutlich darunter liegen. Hier mit dem Argument "es sind doch meine Eltern" für die gesorgt wird.

    Ich kenne auch solche Betroffenen.


    Es fällt erst auf, wenn es sich um Rabeneltern handelt. Letztes prominentes Beispiel ist Gabriele D. P. . Dies ging durch Presse, Funk und Fernsehen.

    Verwirkung muss man selbst beweisen. Wie denn, wenn nach 30 Jahren die Jugendamtakten verschwunden sind oder wenn sich Misshandlungsvorfälle nur hinter verschlossen Türen stattfanden.

    Das ist an Zynismus kaum zu überbieten.


    Das informelle Selbstbestimmungsrecht wird mit § 117 SGB einfach ausgehebelt, d. h. man wird wie ein Steuerhinterzieher behandelt.


    Vielleicht gehört das ja nicht hierhin, aber unsere Politik ist im Grunde genommen gar nicht an politsch gebildeten Mitbürgern interessiert.

    Eher an Schafe in einer Herde, die einem Leithammel folgen.


    In der Schule lernt man nichts über SGB, BGB, ZPO ect. zumindestens nichts tiefgreifendes, dazu müsste man Jura studieren.


    Die Staatsgewalt geht vom Volke aus?


    Der Elternunterhalt gehört gänzlich abgeschafft.


    LG

    ,

  • Vor allem ärgert es mich, dass diese Stellungnahme durch das BMAS ja scheinbar verheimlicht wird, da sie nicht bei den anderen Stellungnahmen zu finden ist.
    Rücksprache diesbezüglich mit dem BMAS zu halten ist fast aussichtslos. E-Mails haben eine Bearbeitungszeit von mind. vier Wochen und wenn man bei der Dame anruft, die auf die Emails antwortet so trifft man auf wenig Verständnis.

    Anwort auf kleine Anfrage

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/114/1911474.pdf

    Das ist in der Tat so, hierzu gab es im Bundestag eine kleine Anfrage bzgl. wenig Transparenz bei Gesetzentwürfen.

    Leider hat es die Linke versäumt in der Anfrage auch "unser Gesetz" zu benennen. Deshalb ist dies auch zu allgemein.

  • Es fällt erst auf, wenn es sich um Rabeneltern handelt. Letztes prominentes Beispiel ist Gabriele D. P. . Dies ging durch Presse, Funk und Fernsehen.

    Verwirkung muss man selbst beweisen. Wie denn, wenn nach 30 Jahren die Jugendamtakten verschwunden sind oder wenn sich Misshandlungsvorfälle nur hinter verschlossen Türen stattfanden.

    Das ist an Zynismus kaum zu überbieten.

    und gerade bei solchen Beispielen habe ich meine Zweifel am Rechtsstaat.


    Was ist bitte mit dem Opferschutz? Der wird doch vollkommen ausgeschaltet!

  • Das SH-Recht korrespondiert insoweit mit dem zivilrechtlichen UH-Recht.

    aus Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Elternunterhalt:


    "Allerdings begründet die Verfassung in Art. 6 Abs. 2 GG ausdrücklich allein das Recht wie die Pflicht der Eltern, ihren Kindern Pflege und Erziehung zukommen zu lassen und damit ihnen auch Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 108, 52 <72>; Badura in: Maunz/Dürig, Komm. zum GG, Art. 6 Rn. 123 <Stand: Oktober 2002>). Eine Pflicht der Kinder, ihren Eltern Unterhalt zu gewähren, ist dagegen dem Wortlaut der Verfassung nicht zu entnehmen."


    "Insbesondere aber hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 1. Januar 2003 durch das Grundsicherungsgesetz und seit dem 1. Januar 2005 durch die §§ 41 ff. SGB XII verdeutlicht, dass die Belastung erwachsener Kinder durch die Pflicht zur Zahlung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung ihrer eigenen Lebenssituation in Grenzen gehalten werden soll. Mit § 43 Abs. 2 SGB XII ist nunmehr eine Einkommensgrenze von 100.000 € jährlich eingeführt worden, ..."


    durch die Einführung der 100.000 € auf alle Leistungen der Sozialhilfe stellt der Gesetzgeber den verfassungsrechtlichen gebotenen Gleichstand her



  • durch die Einführung der 100.000 € auf alle Leistungen der Sozialhilfe stellt der Gesetzgeber den verfassungsrechtlichen gebotenen Gleichstand her

    Das wäre doch eine gute Antwort auf die ablehnende Stellungnahme des Dt. Landkreistages!


    LG frase

  • Mir ist noch etwas anderes durch den Kopf gegangen.


    Der amtierende Präsident des deutschen Landkreistages, Herr Reinhard Sager (CDU) ist auch gleichzeitig der Vorsitzende des Lankreistages von SWH.

    Es kommt mir echt komisch vor, da die Bundesratsinitiative zur Abänderung des Elternunterhaltes doch aus SWH stammt, oderre irre ich mich.

    Was ist denn dalos. Werde Herrn Sager mal zu der ambivalenten Haltung befragen.


    LG frase

  • Es kommt mir echt komisch vor, da die Bundesratsinitiative zur Abänderung des Elternunterhaltes doch aus SWH stammt, oderre irre ich mich.

    Das könnte auch Taktik sein. Überleg mal, der Bund will, dass keine Belastung für den Bundeshaushalt entsteht.

    Auf der anderen Seite wollen die Kommunen die Kosten kompensiert haben, da wir ja für die eine Einnahmequelle sind.

    Und die Läbder wissen, dass die GroKo das Gesetz durchbringen will.

    Es geht nur ums Geld ...

  • wohl eher 3 Euro pro Bürger :-;


    Spaß beiseite, man muss sich ja nur den jährlichen Bericht vom Bund der Steuerzahler durchlesen.

    Es gibt soviel Verschwendung beim Staat, deswegen ist das Infragestellen der 100.000 Grenze ein Witz.

    Ich glaube mit den Mehrkosten des BER könnte aus der Pflegeversicherung locker eine Vollversicherung machen

  • Es geht nur ums Geld ...

    Das war schon immer ein Thema, auch in den ambivalenten Antworten einiger Politiker.

    Im Referentenentwurf sind ja Aspekte der anfallenden Kosten und der Finanzierung enthalten (siehe Seite 5 ff.)

    Diese Zahlen halte ich für echt überschaubar, das stimmt dann wohl auch mit den hier oft vorgebrachten Argumenten überein.


    LG frase

  • ca. 1 € pro Bundesbürger, da lachen doch die Hühner

    Hallo Unikat,


    die Kompensation wäre doch so einfach!


    Die Grundsteuer wird bekanntlich geändert - soll ja angeblich kostenneutral geschehen. Dazu sollen dann die Gemeinden bei Bedarf den "Hebesatz" senken. Wie und ob überhaupt, steht den Gemeinden völlig frei. Hier wären dann genug Möglichkeiten einen Finanzausgleich reinzupacken - und den Hebesatz eben nicht soviel zu senken.


    Sorry, tut mir Leid für uns Immobilienbesitzer - aber das Hemd ist mir näher als die Hose!


    Gruß

    Nichtzahler

  • Das war schon immer ein Thema, auch in den ambivalenten Antworten einiger Politiker.

    Im Referentenentwurf sind ja Aspekte der anfallenden Kosten und der Finanzierung enthalten (siehe Seite 5 ff.)

    darauf hatte ja auch Dr. Bartke hingewiesen, dass diese Frage noch geklärt wird.


    Auf der Abgeordnetenwatch ist auch noch an ihn eine interessante und bis jetzt unbeantwortete Frage vom 07.07. gerichtet


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-07-09/319100

  • Ich will hier ja nicht schwarz malen, aber das sieht erst einmal nicht gut aus.

    Aber vielleibt gibt es wie so oft in der Politik einen Deal und die Einnahmeausfälle werden auf anderem Weg kompensiert.

    in einer ökonomischen Analyse wurde bewiesen (Quelle: Körber-Stiftung Studienpreis 2012 Dr. M. Hillebrecht http://www.koerber-stiftung.de…/2012/pdf/Hillebrecht.pdf), dass selbst unter günstigsten Annahmen durch den Sozialhilferegress max. 12 Mio. € p.a. an fiskalisch wirksamen Einnahmen generiert werden. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die sehr hohen Verwaltungskosten, die für die Bearbeitung der Regressfälle bei den Sozialhilfeträgern entstehen. Die Verwaltungskostenquote bei den von Bund und Ländern erhobenen Steuern beträgt durchschnittlich 1,7 %, während sie beim EU-Regress mehr als 35 % ausmacht, bedeutet 20-mal so teuer wie eine vergleichbare Steuererhebung!

    Sprich, allein durch Einsparung der existierenden Verwaltungsaufwände (Personal, Rechtsverfahren, ..) wird zumindest ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Regress kompensiert.

  • Halli hallo!


    Ich hab mich nun auch endlich angemeldet um schreiben zu können und nicht nur zu lesen. Erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge!


    Ich selbst zahle seit mehr als 10 Jahren, war nie vor Gericht, denke aber, dass die Berechnung meines verfügbaren Einkommens korrekt ist.


    Was ich mache, wenn die 100.000 Euro Grenze kommt!? Ich feiere und werde meinen Dauerauftrag kommentarlos einstellen. Diesbezüglich bin ich sehr zuversichtlich. Habe u.a. die Stellungnahme des DGBs gelesen, die darauf hinweisen, dass die 100.000 Euro ggfls. zu gering sind und dieser Betrag zu erhöhen ist um wieder das 3,5 fache des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen (112.000 Euro).


    Viele Grüße

    Jennifer

  • Was ich mache, wenn die 100.000 Euro Grenze kommt!? Ich feiere und werde meinen Dauerauftrag kommentarlos einstellen. Diesbezüglich bin ich sehr zuversichtlich. ...

    möchte davor warnen nur einfach einen Dauerauftrag zu kündigen!
    Es ist anzuraten, den Sozialleistungsträger mit einem Gehaltsauszug oder Steuerklärung des Vorjahres, darauf hinzuweisen, dass man unter der Leistungsgrenze von 100.000 Euro liegt und mit Wirkung des neuen Jahres die Zahlungen einstellt.

  • möchte davor warnen nur einfach einen Dauerauftrag zu kündigen!
    Es ist anzuraten, den Sozialleistungsträger mit einem Gehaltsauszug oder Steuerklärung des Vorjahres, darauf hinzuweisen, dass man unter der Leistungsgrenze von 100.000 Euro liegt und mit Wirkung des neuen Jahres die Zahlungen einstellt.


    Warum eigentlich?

    Wenn nicht aufgrund eines Titels bezahlt wird, wird sicherlich sowie unter Vorbehalt bezahlt, oder?

    Und im Zweifel fordert der UHP einfach Ende 2020 das ganze Geld zurück, weil er gar nicht zum Unterhalt hätte herangezogen werden dürfen.

    Oder ist das Geld für immer weg?

    Das wird alles noch sehr, sehr spannend werden.