Was bringt den dann der Zusatz: "Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung"
Da würde es ja noch drauf ankommen, zahlt der UHP freiwillig, also ohne Berechnung/Einigung mit demSozialamt?
Als freiwilliger Zahler, kann ich mit diesem Zusatz meine Leistungen erstattet bekommen, wenn ich beweisen kann, dass mein Gehalt nun doch unter dem Selbstbehalt liegt. Ohne diesen Zusatz werden freiwillige Zahlungen nämlich vom Sozialamt nicht zurückerstattet.
Zahlt der UHP auf "Anweisung", nach einer Unterhaltsberechnung, und sein Einkommen verändert sich, ist der Sozialhifeträger verpflichtet die Überzahlungen zu erstatten.