Haus und Zugewinnausgleich

  • Hallo Forum,

    da meine sieben Jahre andauernde Ehe nun in Scherben liegt und unausweichlich in einer Scheidung enden wird, habe ich eine Frage zum Zugewinnausgleich

    Folgende Konstellation:

    Anfangsvermögen Mann: 0 Frau:0

    Nach zwei Jahren Ehe habe ich eine Schenkung von meinem Vater von 150000€ für einen Hauskauf erhalten ( Es liegt ein Kontoauszug vor in dem der Geldfluss im Verwendungszweck als „Geschenk Tim für Hauskauf“ bezeichnet ist.

    Dafür habe ich ein EFH für 230000€ gekauft wozu ich noch einen Kredit von 100000 aufgenommen habe .

    Im Grundbuch bin ich als alleiniger Eigentümer eingetragen. Als Kreditnehmer bin ich ebenfalls allein eingetragen und bediene diesen auch vollständig selbst von meinem Einkommen ( wir haben auch immer getrennte Konten gehabt)

    Die übriggebliebene Differenz zwischen Kredit und Schenkung wurde für Renovierung Möbel usw. genutzt worüber auch Belege existieren die auch alle auf meinen Namen Ausgestellt sind .

    Bei der Scheidung wird es so aussehen dass beide Parteien über kein Vermögen verfügen und nur das Haus ( das weiterhin mit etwa 100000€ Kredit belastet ist für den nur ich gerade stehen muss) eventuell strittig werden könnte.

    Wie sieht es in solch einer Situation aus? Steht meiner Ex-Frau Irgendwas von dem Wert des Hauses zu?? Der Wert des Hauses hat sich nicht erhöht!

    Vielen Dank im voraus für eure Tips..

    Grüße

    Tim

  • Hallo,


    wie hoch ist der Verkehrswert des Hauses?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    dein Anfangsvermögen war 150000€


    das Haus hat jetzt einen rechnerischen Wert von 230000€ minus 100000€ (Schulden) =113000€.


    Endvermögen 113000€

    Anfangsvermögen: 150000€ minus


    kein Zugewinn,kein Ausgleich.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Puhhh, das klingt doch gut . Hab am Dienstag noch einen Beratungstermin beim Anwalt...

    Aber das baut mich schon mal auf. Vielen Dank das Sie sich die Mühe gemacht haben mir das mal vor zu rechnen. Sind Sie eigentlich vom „Fach“??

  • Hallo,


    muss man immer vom Fach sein?


    berichte vom RA-Termin


    hoffe du hast einen Fachanwalt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Nö, muss man natürlich nicht sein ...

    Ich werde am Dienstag berichten ... ist ein Fachanwalt für Familienrecht


    Der Grund warum ich mich hier überhaupt angemeldet habe ist da meine zukünftige Ex Frau mir schon mit dem Einschalten eines Anwalts gedroht hat um zu erreichen dass ich Ihr 60000€ auszahle da sie ja jetzt einen Neuanfang starten muss , dazu muss man wissen dass Sie durch einen Krassen Vertrauensbruch eigentlich die Verursacherin der Situation ist und Sie auch den Wunsch pflegt die Ehe zu beenden.

  • Hallo,


    mit dem Zugewinnausgleich kannst du dir 3 Jahre ab Scheidung Zeit lassen.


    "Vom Fach" glaubst du das dir kostenlos ein praktizierender Anwalt antwortet?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Eine Frage hätte ich noch kann meine Ex auch Trennungsunterhalt verlangen??

    Mein Netto Einkommen liegt bei 2450€ netto

    Ihrs bei 1500€ netto Sie hat aber eine 14 jährige Tochter aus einer früheren Beziehung für die der Erzeuger auch etwa 200€ monatlich Unterhalt zahlt +Kindergeld welches sie erhält

  • Hallo,


    Was ist Erzeuger? war sie bei "Bauer sucht Frau" ? oder ist vielleicht Vater gemeint?


    Ja,sie kann Trennungsunterhalt verlangen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)