RWA / Auskunftserteilung - Hohe Altersvorsorgerücklage - pers. Lebensgewohnheiten

  • und da ich wusste, ich bin gut leistungsfähig, habe ich mich von Anfang mit den aus meiner Sicht entscheidenden Themen beschäftigt und gewonnen

    Das ist auch gut so! Ich habe selbst massig Zeit investiert und recherchiert. Mein RA und ich "arbeiten" in dieser Sache ja auch zusammen. Er sendet kein Anschreiben raus, ohne dass ich gegengelesen und zugestimmt habe. Fehlt meiner Meinung nach etwas, hinterfrage ich es bzw. weise darauf hin. Er hat die Erfahrung mit dem Amt und Gerichten und weiss auch, wie man die Daten verschnüren und präsentieren muss. Er selbst hatte auch noch etliche Urteile und Vorgänge im Kopf, da wäre ich selbst nie darauf gekommen. Ich habe hier auch schon darauf geachtet einen Spezialisten mit entsprechender Reputation zu wählen.


    Gruß

    ~Exo~

  • zum Thema Leistungsfähigkeit:

    ich habe beispielsweise eine mtl. Rücklage PKW vor Gericht durchgesetzt, u. a. auch weil die mtl. Rücklage bereits vor Rechtswahrungsanzeige erfolgte,

    und damit war auch das gebildete Vermögen geschützt, auch noch nach Eintritt in die Rente

    sonstiges:

    die fehlerhafte Berechnung der Geschwisterquote benutzt, die Höhe der Heimkosten erfolgreich bestritten, und, und

  • bei alten und armen Eltern wußte ich, da kommt Elternunterhalt auf mich zu und ich bin leistungsfähig, dann ........

    Das kommt immer auf den Einzellfall an. Wusstest Du lange vorher, dass diese zum Pflegefall und in ein Heim gesteckt werden?


    Ich den Fall hätte ich den alten Herrschaften für ne Hand voll € eine private Pflegevorsorge spendiert. EIn paar EUR Unterhalt werden mich selbstverständlich auch weiterhin nicht umbringen. Ich weiss, meiner Mutter geht es derzeit sehr gut. Das Heim ist super und Mutter hat sich dort auch gut eingelebt und "vegetiert" nicht vor sich hin... Preislich ist es schon so die Obergrenze, was das SA noch akzeptiert. Meine Mutter wäre auch so gut rehabilitiert, dass ggf. ein Umzug in eine seniorengerechte Mietwohnung mit "3-maliger täglicher mobiler" Betreuung möglich wäre. Allerdings sind die Nachteile nicht von der Hand zu weisen: Gemachte Kontakte wären wieder verloren. Das überdurchschnittliche Angebot an gemeinschaftlichen Programmen, die spitzen Lage direkt am Wald und einem Park, usw. Dies alles trägt ja auch zur Lebensqualität bei. Ich habe ihr auch freie Auswahl gelassen zwischen Wohnung und Heim...


    Dafür bin ich gerne bereit auch meinen Teil dazu beizutragen. Ich möchte halt nur vermeiden, dass dieser fremdbestimmte Anteil für mich zum Fass ohne Boden wird.


    Gruß

    ~Exo~

  • Da vertraue ich aber auch ein Stück weit auf meinen RA.

    was den meisten Anwälten fehlt, sind Ideen, wie nutze ich Recht und Gesetz, die Kenntnis von Urteilen ist aus meiner Sicht nicht so entscheidend

    viele Anwälte kennen die Grundlagen des Sozialhilferegress nicht, beispielsweise den Unterschied zwischen subsidären und nicht-subsidären Leistungen der Sozialhilfe, oder

    eine meiner Lieblingsthemen, was beinhaltet eigentlich Hilfe zur Pflege gemäß §§ 61SGB XII

    oder

    sind die Investitionskosten bei den Heimkosten vom Unterhaltspflichtigen zu tragen

  • Wusstest Du lange vorher, dass diese zum Pflegefall und in ein Heim gesteckt werden?

    sie waren über 80 Jahre und hatten so einige Gebrechen


    ich habe deswegen häusliche Pflege im betreuten Wohnen umgesetzt, das konnte noch ohne Sozialhilfe bezahlt werden

    das Thema "betreutes Wohnen" spielt merkwürdigerweise keine Rolle, oder häusliche Pflege in der eigenen Wohnung, warum immer gleich ins Heim?

    das wollen doch die Eltern auch nicht

  • guten morgen,

    Weiß einer von euch ob eine neue Brille (Dioptrien Änderung) die mit Ratenzahlungsvertrag bezahlt wird mindernt auf das Nettoeinkommen angerechnet wird? Ich denke wegen eigener Gesundheit.

    Danke für eure Antworten grüße CHB

  • bei mir waren beide Elternteile später gleichzeitig Sozialhilfeempfänger, da kommt richtig "Freude" auf

    erst häusliche Pflege bei einem Elternteil, später kombiniert betreutes Wohnen mit Heim, dann aus betreuten Wohnen bei einem Elternteil stationärer Aufenthalt

    zwischendurch Tod eines Elternteils

  • zum Thema Leistungsfähigkeit:

    ich habe beispielsweise eine mtl. Rücklage PKW vor Gericht durchgesetzt, u. a. auch weil die mtl. Rücklage bereits vor Rechtswahrungsanzeige erfolgte,

    und damit war auch das gebildete Vermögen geschützt, auch noch nach Eintritt in die Rente

    sonstiges:

    die fehlerhafte Berechnung der Geschwisterquote benutzt, die Höhe der Heimkosten erfolgreich bestritten, und, und

    Das ist ja nicht das Problem. Es geht nicht darum überhaupt Rücklagen zu bilden. Sondern einfach zu erklären, dass ein monatlicher Anteil vom Netto eben in diese Rücklagen mit einfliesst. Wenn das Notgroschen-Töpfle bei Eingang der RWA 0€ beträgt, habe ich ein Problem zu erklären, warum ich es künftig benötige. Schon klar. Der Topf ist ja vorhanden


    Mal wieder fiktiv gesponnen: Wenn ich jetzt 4000,00 netto verdiene, habe 8000,00 auf dem Giro-Konto und gebe an, 10% vom Netto (400€) sind mntl. Rücklagen für PKW, PKW-Instandhaltung und ETW + Instand-Haltung/Renovierung. Der PKW ist unerlässlich für die Fahrt zum AG und ist nach 5-6 Jahren mit 200.000km "schrottreif". Zusatzkosten für die ETW können sich neben der normalen Rücklage + Hausgeld mal schnell auf zusätzliche +2000 EUR belaufen.


    Was gibt es hier für Grenzen die man ansetzen kann? %-tual oder maximal? Oder ist das auch wieder alles "Auslegungssache".


    Das mit der Geschwister-Quote klingt auch interessant. Außer dass es bei meiner Schwester nichts zu holen gibt, muss ich mir das mal noch etwas genauer ansehen...


    Gruß

    ~Exo~

  • die Heimkosten konnte ich abwehren, es wurde nur der Aufenthalt im betreuten Wohnen akzeptiert,

    § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege

    Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

  • Was gibt es hier für Grenzen die man ansetzen kann?

    es gibt keinerlei "Grenzen", sondern der Unterhaltspflichtige hat die Frage zu beantworten, dient die mtl. Rücklagenbildung einen unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Zweck, ja oder nein

    Vermögensbildung ohne konkreten unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Zweck wird auch von Gerichten nie anerkannt

    dann ist das auch so gebildete Vermögen nicht geschützt


    simpel ausgedrückt

    der Zweck heiligt die Mittel

  • Rücklage PKW, ein Beispiel


    Neuwert 30.000 €, entspricht dem heutigen PKW-Typ

    bisherige Rücklage gebildet in Höhe von 10.000 €


    ich würde 1% vom Neuwert ansetzen, macht mtl. 300 €

    würde dies anerkannt, dann ist in einigen Jahren zusammen mit der bereits getätigten Rücklage der Neuwert erreicht

    dann ist auch die bisher gebildete Rücklage geschützt, und auch die zukünftige


    der alte PKW sollte schon ein gewisses Alter haben, da fallen bekanntermassen erhöhte Kosten an, etc.

  • bei mir waren beide Elternteile später gleichzeitig Sozialhilfeempfänger, da kommt richtig "Freude" auf

    erst häusliche Pflege bei einem Elternteil, später kombiniert betreutes Wohnen mit Heim, dann aus betreuten Wohnen bei einem Elternteil stationärer Aufenthalt

    zwischendurch Tod eines Elternteils


    Das ist natürlich bitter. Ähnlich verhielt es sich auch bei mir. Etwas andere "Vorbedingungen", aber letztendlich mit gleichem Ergebnis.


    Das mit dem Betreuten Wohnen in der Heimwohnanlage vs. Heim-Vollfürsorgestation ist ein sehr guter Hinweis.


    Letzteres benötigt meine Mutter eigentlich nicht (mehr). Und das gewohnte "Umfeld" wäre trotzdem vorhanden.


    Hat sich doch schon "gelohnt" die Unterhaltung.


    Gruß

    ~Exo~


  • OK, verstehe... realitätsnahe, plausible und nachvollziehbare Rechenbespiele mit absoluten Angaben.


    Damit teste ich doch gleich mal den Anwalt mit die nächste Woche ;-)


    (Deine UHP-beratende Seite ist mir sympathischer, als Dein Auftreten als SA-Sachbearbeiter)


    Gruß

    ~Exo~

  • im Umkehrschluss, wenn ich dein Anwalt wär, der Sachbearbeiter hätte viel " Freude" mit mir

    Hatte das SA auch so schon mit Ihm...


    Ich zweifle auch nicht an Deinem oder seinem Fachwissen. Das Spielfeld geht weit über den sichtbaren Horizont des Normal-Betroffenen hinaus. DIe hohe Individualität vieler Gerichtsurteile kommt erschwerend hinzu, usw. Ich kann mich selbst leider nicht stundenlang mit Recherchieren "vergnügen" und bin eben darauf angewiesen, dass mir jemand meine Daten so aufbereitet, dass diese von der Gegenseite entsprechend Akzeptanz finden.


    Gruß

    ~Exo~