Zwangsgeld obwohl offiziell keine Aufforderung erhalten

  • Guten Abend!

    Ich wünsche mir einen Rat.


    Ich habe im Dezember 18 und im März 19 einen Brief mit der Aufforderung zur Offenlegung meiner finanziellen Verhältnisse bekommen, da mein Vater im Pflegeheim lebt. Ich wusste nichts davon, denn wir haben keinen Kontakt.

    Nun zu meinem Problem. Die beiden Briefe gingen an die Adresse meines Exfreundes, ich bin seit 4 Jahren dort nicht mehr gemeldet und mein Name steht nicht am Briefkasten. Ich fühlte mich zu nichts verpflichtet und bat ihn die Briefe wegzuschmeißen. Dachte es kostet das Sozialamt nur einen Anruf und dann wissen sie meine neue Adresse. Nun komme ich aus dem Urlaub zurück und finde eine Zwangsgeldfestsetzung vor, diesmal richtig adressiert.


    Ist das rechtens? Ich habe mich schließlich ordnungsgemäß umgemeldet und bin nicht verantwortlich für das sachgemäße Einwerfen in Briefkästen.

    Wie verhalte ich mich am besten?

    Vielen Dank

    Marie

  • Hallo Marie1972,


    willkommen im Forum.


    ich bin seit 4 Jahren dort nicht mehr gemeldet und mein Name steht nicht am Briefkasten.

    An welche Adresse wurde der Brief mit der Zwangsgeldfestlegung geschickt?

    Auch an die Adresse des Ex-Freundes?


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Dann würde ich Widerspruch gegen das Zwangsgeld einlegen.


    Ich fühlte mich zu nichts verpflichtet und bat ihn die Briefe wegzuschmeißen.

    Das spricht jedoch gegen dich.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Du musst nur aufpassen, was Du gegenüber dem Amt erklärst, bzw. erwähnst.


    Zur Aufklärung der Sachlage würde ich beim Amt nachfragen, wohin denn die Post gesendet wurde.

    Danach würde ich erklären, dass Du nachweislich seit 5 Jahren nicht mehr an dieser Adresse wohnst (aktuelle Meldebescheinigung ggf. beilegen)

    und dass Dir die Post nicht nachgesendet wurde. Wer und/oder was an der alten Adresse wohnt, ist völlig irrelevant.


    Gleichzeitig widersprichst Du dem Zwangsgeld mit den gleichen Argumenten. (Nicht: "Hab ich nicht gewusst...")


    Keinesfalls irgendwem gegenüber überhaupt mit Scheinargumenten auftreten...

    Hab ich nicht gewusst.... Schmeiss weg das Zeug, etc. - Das behälst Du schön für Dich.


    Gruß

    ~Exo~

  • Vielen Dank allerseits!

    Habe mit dem Sozialamt telefoniert. Es argumentiert, dass die Briefe von der Post zugestellt wurden. Zieht die Zwangsgeldforderung zurück und schickt die Aufforderung über Offenlegung der finanziellen Verhältnisse.

    Gruß


    Ingwer

    da mache ich mir keine Sorgen!