Angehörigen-Entlastungsgesetz - "100.000 Euro"-Grenze in der Sozial- und Eingliederungshilfe



  • ja, stand heute sieht es so aus

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • >>1800,- netto für Kinder (Single)

    >>3200,- netto für Ehepaare


    Du meinst Selbstbehalte.

    Der Entwurf beschäftigt sich mit dem Thema Selbstbehalte leider nicht. Leider, weil es dem Gesetzgeber ja nicht verboten worden wäre, einen festen hohen Selbstbehalt zu beschließen, anstatt diese Aufgabe an die "Düsseldorfer Tabelle" zu delegieren. Wenn die Gesetzgeber sich zutrauen eine feste 100T Brutte-Grenze zu "einbetonieren", warum dann nicht auch gleich eine gute Netto-Grenze





    wie hier im Forum schon diskutiert, stimmt diese Behauptung der BR nicht, zumindest nach der aktuellen Lage nicht:

    Zitat

    https://www.br.de/nachrichten/…-entlastet-werden,ROY0WIq


    Der sogenannte Mindestselbstbehalt liegt aktuell bei monatlich 1.800 Euro netto pro Person, bei Verheirateten sind es monatlich gut 3.200 Euro netto. Diese Beträge würden durch den geplanten Gesetz-Entwurf deutlich steigen.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


    Einmal editiert, zuletzt von Meg ()

  • Ich denke, wir sollten uns doch einfach alle freuen, wenn das Gesetz kommt.

    Losgelöst von wer hier ggfs. Vor- oder Nachteile zieht.

    Jetzt werden die Beamten thematisiert und als nächstes die Selbständigen, die eine Gewinnermittlung nach § 4(3) vornehmen?

    Wenn man ehrlich ist, dann gehört das Gesetz komplett abgeschafft!

  • Was hat denn ein 4/3 Rechner damit zu tun?


    Das die Beamten draussen sind, ist ja nun wirklich peinlich. Da haben die Gesetzgeber einfach nicht aufgepasst.


    Haben ein fettes Netto, aber wenig Brutto.


    Wenn Du dann in der Familie 2 A 15 Beamte hast, stecken die voll mit Geld, aber der 3 Sohn mit 101 T€ zahlt sich blöde, da die aus der Geschwister-Quote draussen sind. Das Gesetz ist der Lacher.


    Du hast Recht, der Quatsch gehoert abgeschafft. :-)

  • Wenn Du dann in der Familie 2 A 15 Beamte hast, stecken die voll mit Geld, aber der 3 Sohn mit 101 T€ zahlt sich blöde

    Dann hat diese Kostellation den Namen Familie nicht verdient. Es wäre mir als Beamter peinlich, wenn die gesamte Last auf den einen Geschwisterteil fiele.


    LG frase

  • Lasst uns mal nach vorne schauen ... Das sind unsere nächsten Meilensteine ...


    Bis zum 4. Juli 2019 können dem BMAS Stellungnahmen zum Gesetzentwurf übermittelt werden. Eine Anhörung zum Referentenentwurf wird am 23. Juli 2019 im BMAS stattfinden. Der Gesetzesentwurf soll bereits am 14. August 2019 vom Bundeskabinett beschlossen und danach in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. ( https://www.der-paritaetische.…erigen-entlastungsgesetz/ )


    Hoffentlich wird im Hintergrund weiterhin fleißig und vor allem schnell an dem Vorhaben gearbeitet.

  • Dann hat diese Kostellation den Namen Familie nicht verdient. Es wäre mir als Beamter peinlich, wenn die gesamte Last auf den einen Geschwisterteil fiele.


    LG frase

    Was können denn die zwei Beamten dafür, wenn der dritte nix gescheites gelernt hat? Nein, im Ernst. Eine "intakte Familie" wird hier schon zu einer *gemeinsamen* Lösung kommen.


    Ist bei uns genauso. Sollte ich dran glauben müssen und unterhaltspflichtig werden, wird mich meine Schwester auch nicht im Regen stehen lassen...

  • Ein Bericht zur Anhörung vergangene Woche im BMAS. Dynamisierung der 100.000 Grenze kommt wohl ebensowenig wie eine Streichung des EU. Grundsätzlich scheint das BMAS der Sache nach wie vor positiv gegenüber zu stehen:

    "Das BMAS kündigte an, den Referentenentwurf noch im August 2019 in das Kabinett einzubringen, so dass das Gesetz noch dieses Jahr im Deutschen Bundestag beschlossen werden könnte."


    Hier der Link


  • Aus der Stellungnahme des Deutschen Städtetags:

    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2

    Die Zielrichtung des Gesetzes, Familien mit pflegebedürftigen und eingliede-rungshilfeberechtigten Angehörigen zu entlasten, wird grundsätzlich begrüßt. Mit der Beschränkung der Unterhaltsheranziehung auf unterhaltsverpflichtete Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro pro Jahr(100.000 €-Grenze) ist auch eine Verwaltungsvereinfachung für die Kommunen verbunden.



    Die des Landkreistages ist nun auch dort veröffentlicht. Wie bereits schon bekannt, diese ist negativ, aber es ist auch nur ein Lobbyverband.

    Und das ist in diesem Zusammenhang auch bemerkenswert:

    Quelle Wikipedia:

    In der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben sich der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossen, um zu übergreifenden kommunalpolitischen Themen gemeinsam Stellung zu nehmen.


    Grüße

  • Aus der Stellungnahme des Deutschen Städtetags:

    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2

    Die Zielrichtung des Gesetzes, Familien mit pflegebedürftigen und eingliede-rungshilfeberechtigten Angehörigen zu entlasten, wird grundsätzlich begrüßt. Mit der Beschränkung der Unterhaltsheranziehung auf unterhaltsverpflichtete Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro pro Jahr(100.000 €-Grenze) ist auch eine Verwaltungsvereinfachung für die Kommunen verbunden.

    naja ... aber die schreiben auch, dass die für die Gegenfinanzierung Kohle haben wollen...

    Hoffentlich hat der Bund einen Plan!

  • Ich kann mich nur Frases Ausführungen anschließen.
    Das Gesetz wird kommen. Der Selbstbehalt ist seit 2015 nicht mehr angehoben werden....von wegen Kaufkraft und so....

    1. Es gab eine positive Bewertung der Petition.

    2. In der Regierungspressekonferenz gab es u. a. diese Aussage von Dominik Ehrentraut

    "Grundsätzlich kann ich aber bestätigen, dass wir aus verfassungsrechtlichen Gründen bestrebt sind, diese Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auf die gesamte Sozialhilfe des SGB XII auszuweiten und deswegen auch auf die Eingliederungshilfe zu übertragen, da wir eine Schlechterstellung der Eingliederungshilfe gegenüber der Leistung der Sozialhilfe vermeiden wollen.

    Was die Finanzierung und die Kostenverteilung anbelangt, bitte ich noch um etwas Geduld; denn wie gesagt gibt es derzeit nur einen Arbeitsentwurf, den ich in seinen Einzelheiten noch nicht kommentieren kann."

    3.

    Der Vertreter der Regierungspartei (Wielfried Oellers CDU) kündigte in einer Sitzung bereits an, dass das Angehörigen-Unterhaltsentlastungsgesetz kommen soll: "Letztlich soll auch der Unterhaltsrückgriff auf Angehörige beschränkt werden: auf einen jährlichen Einkommensbetrag von 100 000 Euro. Damit werden wir – in einem zweiten Schritt, wie gesagt – das Bundesteilhabegesetz ergänzen. Die letztgenannten Punkte werden aber solche sein, die wir im Herbst im Rahmen des angekündigten Angehörigen-Entlastungsgesetzes beraten werden."(S. 13302)

    Plenarprotokoll vom 27.06.2019.

  • Hallo Bürgerwehr, du bist ja auch gut informiert und stellst aktuelle Ergebnisse ein, wofür ich hier mal gerne danke sage:thumbsup:


    Wenn man die Entwicklung seit dem Beginn dieser Legislatur betrachtet, sind ja einige Projekte angeschoben worden.

    Der zurückhaltende Tenor auch hier im Forum zu dieser Gestzgebung hat sich etwas aufgehellt.

    Im Entwurf sind Aspekte der Finanzierung bereits enthalten, auch wenn ich diese als "Alibiaussagen" dazu sehe.

    Der Herbst wird sicher spannend, ich bleibe aber optimistisch.


    LG frase