Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

  • Hallo Alaaf,


    auch von mir der Dank für deine Rückmeldung.

    Dann hat sich der Poker doch schon gelohnt, 500€ sind doch besser als die zuerst geforderten 700€.


    Köln hat in 2021 auch die bekannte Passage stehen:


    21.3.3 beim Elternunterhalt

    Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2135) zu beachten.


    Da stehen keine SB mehr drin, nur mal so als Info.


    Gruß


    frase

  • hallo Meg, Frase und alle anderen,

    das war dem Sozialamt Köln ziemlich "ejal"..

    Sie sagen: Wir berechnen (mit viel Verspätung) ab 01.01.2020 mit 2000/1600 Selbstbehalt...und die 500€ die da rauskommen sind in 2021 "immer noch jod"...

    Da sich seither mein Gehalt und auch dad meiner Frau noch gesteigert hat lass ich sie gewähren und warte auf den ersten "Jecken"..der sich gernr verglagen lassen möchte um ein Grundsatzurteil zu erstreiten...mir fehlt dazu die Kraft...


    lieben Grusd an alle

    Alaaf

  • Hallo Alaaf,


    mir ging es um den Hinweis, das oft die Ämter nach 2 Jahren neue Auskunft verlangen um eine Neuberechnug anzustellen.

    Hier wäre dann der Änsatz, das die SB eben nicht mehr fixiert sind, sondern auf den "angemessenen Eigenbedarf" hingewiesen wird.

    Du könntest das einfach mal durchdenken, um genau auf diese Situation vorbereitet zu sein.

    Ohne Anwalt, Gericht und mögliche Klage.


    Wenn ich mal noch was fragen darf.

    Wie hoch ist der tatsächliche Betrag, den das Sozialamt für deine Mutter zahlt?


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    darst du gerne fragen..kann ich aber nur "ungefähr" beantworten....meine Mutter hat Pflegegrad 5 (gibt 2000€ von der Pflegekasse)

    und der Heimplatz kostest wohl so 4400€ (wurde grade erhöht).
    Da mein Vater aber auch noch in der eingenen Wohnung lebt, kann nur ein Bruchteil der Rente meiner Eltern ans Heim fliessen.
    Das Amt hat meinen Vater zu 600€ monatlicher Zahlung "verdonnert".


    Also 4400€ (Heim)

    - 2000€ (Kasse)

    - 600€ (Vater)

    - 500€ (ich)

    ------------------------------------------

    1300 (Sozialamt) ----> meine "Schätzung"



    By the way: Der "Star-Anwalt aus Duisburg in Sachen Elternunterhalt" gibt auch Seminare für Sozialämter.
    Ausserdem scheint er eine gewisse "Nähe" zum OLG Düsseldoof zu pflegen.
    Vielleicht war die neue Formulierung in der Dü-Tabelle ja ne ABS für Anwälte....

  • By the way: Der "Star-Anwalt aus Duisburg in Sachen Elternunterhalt" gibt auch Seminare für Sozialämter.
    Ausserdem scheint er eine gewisse "Nähe" zum OLG Düsseldoof zu pflegen.
    Vielleicht war die neue Formulierung in der Dü-Tabelle ja ne ABS für Anwälte....



    Darüber hinaus gehört er auch zur neunköpfigen Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.

    Diese Kommission bekommt vor Veröffentlichung die Dü-Tabelle übersandt. Persönlich denke ich, dass er bzw. die Kommission dort nicht ganz ohne Einfluss sein werden. Des Weiteren steht die Kommission auch im Kontakt mit Richtern. Da ist es ja nachvollziehbar, dass auch über die Dü-Tabelle gesprochen wird.


    Man darf aber auch nicht die Verdienste, die Hauß vor Gericht erstritten hat außer acht lassen. Da ist er schon so etwas wie ein Pionier und seine Ausführungen wurden oft zitiert und haben sich auch in den Urteilen wiedergefunden.


    Er verdient mit EU seinen Lebensunterhalt, dass er da Seminare gibt mag nicht verwerflich sein. Hat jedoch für mich bezogen auf seine Neutralität einen Beigeschmack, weil ich hier einen Interessenskonflikt sehe.

    Und auch könnte er und seine Taktik durch die Seminare und sein Buch einfach auszurechnen sein.


    Mag jetzt vielleicht off-topic sein, aber wenn man sieht, was die Regierung jetzt bei Corona für Gelder freigegeben und rausgehauen hat, kann mir keiner mehr erzählen, dass für etwas kein Geld mehr vorhanden ist, erst recht nicht für die komplette Abschaffung des EU!

    Der EU in sich ist total ungerecht und spiegelt nur staatliches Versager wieder, solange die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist.

  • dass er da Seminare gibt mag nicht verwerflich sein. Hat jedoch für mich bezogen auf seine Neutralität einen Beigeschmack, weil ich hier einen Interessenskonflikt sehe.


    Ich sehe keinen. Ich dachte, es ist generell bei Anwälten üblich, dass sie mal eine Seite vertreten, mal die andere, man den Kläger, mal den Beklagten.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Warum sollte ein Anwalt "neutral" sein, den kannst du in die Tonne treten.


    Mir erscheint es eher so, als ob die schwammige Formulierung "angemessener Eigenbedarf" in der DT und bei vielen OLG jetzt dazu führen wird,

    des gerade solche Anwälte wider in den Ring steigen, die vorher eine Flut von Mandanten verloren hatten durch die Regressgrenze.

    Würde man also die SB auf ca. 5.000 anheben, gäbe es vermutlich keine großen Diskussionen.


    Ich kann mich noch an den Aufschrei erinnern, als die 100.000€ Grenze auch für die fast gesamte Sozialhilfe vorgeschlagen wurde.

    Da gab es auch viele Gegner, nicht nur die Kommunen auch in der breiten Bevölkerung wurde man angegriffen, wenn man dafür sprach.

    Das Meinungsbild meiner Kollegen, alle mit ordentlichen Gehältern, war vollkommen ambivalent.


    Gruß


    frase

  • Mir erscheint es eher so, als ob die schwammige Formulierung "angemessener Eigenbedarf"

    frase,


    ist die Methode Selbstbehalt nicht ebenso schwammig?


    im übrigen wird die Methode angemessener Eigenbedarf oder auch vollständiger Verbrauch auch beim Ehegattenunterhalt angewandt, wenn es sich um höhere Einkommen handelt, wie du bestimmt weißt, denn du berätst ja auch im Forum Ehegattenunterhalt

  • Bei einem Bruttogehalt > 100.000 habe ich es "geschafft" den zu Zahlenden Unterhalt auf 500€ runterzuhandeln....
    ... jedoch wurde auch für 2020 und 2021... einfach die Selbstbehalte 2000+1600 vum Sozialamt angesetzt.


    Wem das nicht gefällt, der kann sich anwaltlich Vertregen lassen.

    auch wenn ich die Einzelheiten nicht kenne und man "Selbstbehalte 2000+1600" für mehr als fragwürdig halten kann (und m.E. soll)


    Unglaublich aber wahr: in Hamburg gibt es "Arbeitshilfe zu § 94 SGB XII" für SHT. Dieses Dokument hat sich zwischen 2019 und 2021 inhaltlich nicht verändert!


    2019: https://www.hamburg.de/content…/data/ah-sgbxii-94-00.pdf

    2021: https://www.hamburg.de/content…/data/ah-sgbxii-94-00.pdf


    Das Kapitel "II. 2.6.4.3 Sonderfall Eltern-UH: Einkommen / Familienbedarf, Eigenbedarf, Selbstbehalt" ist unverändert und zeigt z.B. in der "Anlage 1" auf veraltete Selbstbehalte von 1800 Euro für UHP.


    Sieht für mich nach einem Versehen der Behörde aus, sollte eigentlich unter der Rubrik "Anekdote" laufen. Meine Vermutung wäre, dass die Behörde ihre Arbeitshilfe für 2021 demnächst anpasst. Ich kann mir vorstellen, dass sowas auch in den anderen Bundesländern passieren kann, passieren wird

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg

    Unglaublich aber wahr: in Hamburg gibt es "Arbeitshilfe zu § 94 SGB XII" für SHT. Dieses Dokument hat sich zwischen 2019 und 2021 inhaltlich nicht verändert!

    Ist ja immer blöd, wenn die Handlungsanweisungen an den LL der OLG´s vorbeizielen.


    Hier sind die SB in 2020 und 2021 und auch der Hinweis zur Angemessenheit eingearbeitet.


    https://justiz.hamburg.de/unterhaltsleitlinien/


    Gruß frase

  • Hey Allaf,


    Vielen lieben Dank für deine Ausführungen und Glückwunsch das Du deine Unterhaltszahlung auf ein so geringes Mass veringern konntest. Euro <500 mtl. Unterhalt ist doch bestimmt bei einem hohen Einkommen vertretbar.


    Kannst Du uns vielleicht ein paar Tipps geben wie Du dies erreicht hast? bzw. welche Abzugspositionen (beim UHP, ggf. beim Schwiegerkind, ggf. Kinder vorhanden?) konntest Du geltend machen?


    Welche SB wurden bei Dir berücksichtigt? Auch für Zeiträume nach dem AEG? (Oder wurdest Du nach den Eigenbedarfgrundsätze berechnet?)


    Es wäre super nett, wenn Du uns an deiner Strategie teilhaben lassen könntest, sodass wir dies ggf. ebenso wahrnehmen können.


    VG Scrat?

  • Hallo Scrat,


    also, meine "Tricks" sind die wohlbekannten... du musst wissen meine Mutter ist jetzt schon seit ca 8 Jahren im Heim.

    Ich bin vor Corona immer selbst aufs Amt gegangen und nun per Telefon immer SEHR freundliche mit den Sachbearbeiterinnen
    gesprochen...(die haben mir durch die Bank bestätigt, dass sie Anwälte nicht mögen und dann auch schnell "blocken")


    Als "Hilfe" hatte ich nur dar Buch vom Hauß und seine Excel-Tabellen.


    1) vor 3 Jahren wurde unser Hauskredit ungeschichtet... da habe ich die Gelegenheit genutzt, die Kreditsumme einfach wieder etwas zu erhöhen für anstehende Reparaturen/Instandhaltung. --> Bloss keine Sondertilgungen machen.


    2) Altersvorsorge für mich 5% bis Beitragsbemessungsgrenze und 25% darüber


    3) meine Frau hat vor vielen Jahren ihren Beruf an den Nagel gehangen, um 5 Kinder zu erziehen.

    --> ich spare ein paar Hundert Euro pro Monat für meine Frau

    !!! Wichtiges Detail, (sieher Excel) Ich habe drauf bestanden dass dieser Posten auf MEINER Seite der Berechung (Excel) steht.


    4) Bzgl des Elternunterhaltes kommen bei uns noch 4 Kinder in Betracht.

    -> ich habe das Amt auf die Kapitel vom Hauß hingewiesen, dass bei Kindern unter 18 das KG nur halb abzuziehen ist, wurde

    dann akzeptiert.

    --> bei einem Kind ärgere ich mich ein bißchen... er macht eine Lehre und sein Gehalt wird voll vom KG abgezogen...grrrrr.


    5) Ich habe eine Bafög-Simulation gemacht und konnte dem Amt zeigen, dass die drei jüngeren Kinder KEIN Bafög bekommen werden,

    sollten sie einmal studieren gehen...

    -> ich habe argumeniert, "Wenn die Öffentliche Hand (Bafög) meine Kinder schon nicht bei der Finanzierung des Studiums unterstützt, dann

    sollte die Öffentliche Hand (Sozialamt) mir doch erlauben, Rücklagen für das Studium zu bilden... wurde mit 400€ im Monat anerkannt.


    Also, alles keine Zauberei...


    Gruss Alaaf.