Unterhaltsfrage Berechnung

  • Hallo,

    sorry ich bin neu hier, habe mich gerade eben erst angemeldet. Ich bin grad verzweifelt auf der Suche nach Infos. Es geht um den Selbsterhalt bei nicht erwerbstätigen für Kindesunterhalt. Ich habe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von 918,92. Jetzt will das Landratsamt von mir 39 Euro Unterhalt für meine Tochter. Ich habe jetzt im Internet gelesen das in dem Selbsterhalt Mietkosten von 380 enthalten sind und man kürzen kann wenn man begründet warum man mehr Miete bezahlt. Hier ist es so das ich in einem betreuten Wohnen lebe und dort 391 Miete zahlen muß. Dann ist ein Arbeitsloser dem ja auch 880 Euro selbsterhalt bleiben von der GEZ befreit, welches ich nicht bin da ich nur die Rente habe. Also da muß ich von den 880 Euro auch noch 17,50 im Monat zahlen wo ein Arbeitsloser nicht hat weil bei Arbeitslosengeld, bzw Hartz4 ist man davon befreit. Desweiteren muß ich im Monat 10 Euro für Medikamente davon bezahlen, wo arbeitslose auch vergünstigter sind. Kann man dies alles noch oben drauf rechnen? Ich war schon bei einer Anwältin die aber nur meinte, von den 880 Euro muß ich für meinen Lebensunterhalt aufkommen egal, was ich für extras habe aufgrund der Rente. Würde mich über hilfreiche Antworten freuen, und sorry das ich mir grade nicht alles durchgelesen habe und die Frage vielleicht schonmal gestellt wurde. Gruß Silverskys

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Meine Antwort wird dir wahrscheinlich nicht gefallen, aber ich fürchte, deine Anwältin hat recht.Zunächst einmal muss ich deine Vorstellungen etwas zurecht rücken. Ein ALG I Empfänger ist nicht von GEZ oder Zuhalhlungen bei Rezepten befreit. Lediglich ALG II Empfänger sind von den Rundfunkgebühren befreit. Von den Zuzahlungen bei Rezepten kann man sich auf Antrag bei der Krankenkasse befreien lassen. Und die rechnen dann. Da wird wie folgt gerechnet: Bruttoeinkommen, dann wird die Belastungsgrenze errechnet, das sind entweder 1 oder 2%, wobei da auch noch ein Freibetrag für das Kind einfließt. Also mal einen Antrag bei der GKV stellen.


    Fakt ist, dass du nach Mietzahlungen immer noch etwas mehr als 100 € zur Verfügung hast als ein ALG II Empfänger. Da sehe ich wenig Handlungsspielraum für eine Reduzierung des Kindesunterhalts auf 0.


    Herzlichst


    TK