Studienbeginn mit 26

  • Guten Abend,

    ich bitte um eine Information: unsere Tochter hat 07/2012 ihr Abi gemacht, dann 1 Jahr studiert vom 01.10.2012-30.09.2013 (Anglistik und Musikwissenschaften), nach Abbruch des Studiums hat sie nach einem Praktikum im selben Betrieb ihre Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau begonnen, die vom 01.02.2014-25.01.2017 ging. Seit dem 26.01.2017 hat sie in diesem Beruf ohne Unterbrechung bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet. Nun möchte sie zum 01.10.2019 ein Studium "Nachhaltige Entwicklung" beginnen. Sind wir als Eltern (mein Mann ist selbstständig, ich bin Teilzeit beschäftigt) ihr gegenüber unterhaltspflichtig? Da sie seit einigen Jahren schon nicht mehr bei uns wohnt, benötigt sie Geld, um während des Studiums über die Runden zu kommen.

    Danke für Antworten!!!

  • Hi,


    herzlich willkommen im Forum.


    Nö, ihr seid nicht zur Finanzierung des Studiums verpflichtet. Sie hat eine Ausbildung durchgezogen, und das wars dann. Ob sie die Voraussetzungen für elternunabhängiges BaföG erfüllt, das vermag ich nicht abzuschätzen. Wenn nicht, dann prüft die BaföG Behörde zwar, ob sie wegen des geringen Verdienstes der Eltern trotzdem BaföG bekommt, aber selbst wenn nicht, und sie auf die Eltern verwiesen wird, müsst ihr trotzdem nicht zahlen. Es wird häufig verkannt, dass es sich bei BaföG um öffentliches Recht handelt, insoweit das Einkommen der Eltern nur ein Rechenfaktor ist, familienrechtliche Belange außen vor bleiben. Für euch ist aber das Familienrecht entscheidend und danach müsst ihr nicht zahlen.


    Herzlichst


    TK