Ohne Anwalt zur Wehr setzen, ist das möglich?

  • Oder nehmen die SHt einen nicht ernst?

    Das ist der Grund warum ich einen Anwalt einbeziehe. Er ist auf dem aktuellen rechtlichen Stand und ich nicht. Er kennt aus seiner Erfahrung andere Fälle und kann meinen beurteilen. Ich will dem SHT die Stirn bieten und denke das ein guter Anwalt der Schlüssel dazu ist.

    Das sind aber jetzt meine persönlichen Ansichten.

  • Auf jeden Fall den Anwalt rechtzeitig mit einbeziehen. Er sollte mit dem Themen rund um das Sozialrecht und Unterhalt aber gut vertraut sein.

    Hier hat es aber auch viele lesenswerte Threads mit guten Tipps & Tricks. Ansonsten einfach fragen... Spätestens wenn eine Seite klagen möchte, brauchst Du ihn sowieso als Vetreter vor dem Gericht. Von daher macht es schon Sinn, sich rechtzeitig umzusehen.

  • Hi,


    wenn man selbst sich nicht nur materiell-rechtlich auskennt, sondern auch im formellen Recht auskennt, weiss, dass in vielen Verfahren gerade das formelle Recht ganz wichtig ist, dann benötigt man keinen Anwalt.


    Noch ein Hinweis: für Rechtsanwälte sind Mandate ja die Einnahmequelle, wie für Handwerker die Auftragserteilung, den Supermarkt der kaufende Kunde. Verzichtest du deshalb auf den Kemptner, auf Lebensmittel? Und ich kenne keinen Anwalt, der sich am Sozialrecht eine goldene Nase verdient hat. Meine Putzfrau hat da netto mehr übrig.


    Herzlichst


    TK

  • ist jemand ohne Anwalt erfolgreich gewesen?

    Hallo,


    Ja.

    Wir konnten eine Forderung von 16.500 EUR Sofortzahlung (Nachzahlung) und dann monatliche Zahlung von 900 EUR komplett abwehren.

    Gezahlt haben wir 0 EUR.


    Geholfen hat uns kein Anwalt.

    Die Erstberatung bei einem Anwalt war eine Katastrophe.

    Der hatte von Elternunterhalt nur wenig Ahnung, denn er stellte nicht die entscheidenden Fragen.


    Erst als ich dann ein Forum fand (das gibt es inzwischen nicht mehr), bekam ich langsam Einblick in die Abläufe und Rechtsgrundlagen beim Elternunterhalt. Was zunächst nur ein Instinkt oder Gerechtigkeitsgefühl war, wurde mehr und mehr zur Gewissheit.


    "Die wollen uns abzocken."


    Es folgte ein langer Schriftwechsel, viele Androhungen von Klagen

    Dann hörten wir nichts mehr.

    Das war vor 10 Jahren.


    Ich wäre aber auch bereit gewesen, durch alle Instanzen zu gehen bis zum Bundesverfassungsgericht, und hatte in dieser Zeit auch schon eine Verfassungsbeschwerde in den Grundzügen vorbereitet.


    Siehe z.B. hier Beispiel einer Verfassungsbeschwerde


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Guten Morgen zusammen,


    Erst mal danke für die Anworten.

  • Hallo AWI, vielen lieben Dank für diese zielführende Information. Das hört sich beruhigend an, dass man sich als Bürger auch wehren kann, ohne das man

    sofort einen Anwalt einschalten muss. Das rettet den Montag.:)

  • Und ich kenne keinen Anwalt, der sich am Sozialrecht eine goldene Nase verdient hat.

    So lange es um relativ geringe Beträge geht, die gefordert werden, ist das sicherlich richtig. Aber 200 EUR für eine halbe Stunde Erstberatung ist für einen UHP auch nicht gerade wenig, vor allem dann, wenn bei der Erstberatung nicht mehr heraus kommt, als man sowieso schon wusste. Da ist dieses Forum bei weitem effektiver.


    Sozialrecht ?????


    Das wird zwar tangiert, ich würde mich aber auf keinem Fall an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Der hat nur bedingt vom Elternunterhalt Ahnung. Das trifft selbst für viele Anwälte für Familienrecht zu. Die kennen sich oft mit Scheidungen, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt gut aus, hatten aber mit Elternunterhalt noch nichts zu tun.


    Es sollte dann schon ein Anwalt sein, der seine langjährigen Kenntnisse im Bereich Elternunterhalt besonders hervor hebt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • Hi,


    sobald öffentliche Behörden drinne sind, fällt dieser Bereich typischerweise in den Bereich Sozialrecht. Aber, mein Gott, es ist doch wirklich nicht so schwer, sich in diesen Bereich einzuarbeiten. Ist zwar speziell, aber nicht sonderlich schwierig. Da kenne ich ganz andere Bereiche.


    Und deine Rechnung, 200 € für 30 Minuten sei viel, sorry, da komme ich auch nicht mit. Die Erstberatung ist zeitlich nicht begrenzt (das meinst du wohl mit diesem Betrag?), zeitlich begrenzt muss die Erstberatung bei Beratungshilfe sein, da gibt es ja deutlich weniger. Und, in dieser Pauschale (die mit späteren Anwaltsgebühren zu verrechnen ist) ist die Mehrwertsteuer enthalten. Der Anwalt muss davon sein Büro unterhalten, seine Mitarbeiter bezahlen, Berufshaftpflicht, Kammerbeiträge, die Pflichtversicherung für die Altersvorsorge und vieles mehr.


    Ich stimme dir zu, man kann vieles auch alleine regeln, man muss nicht für alles einen Anwalt haben. Die Frage ist doch, ob man es kann, auch taktisch, ob man den nötigen Abstand hat, das ist doch die Frage. Muss jeder für sich alleine entscheiden.


    Herzlichst


    TK

  • Da stimme ich Dir voll zu. Obwohl ich mich inzwischen ziemlich in die Sachen eingelesen und Kontakte geknüpft habe, gehe ich die weitere Sache nicht ohne RA an. Je früher dieser involviert ist, desto besser. Obwohl das Unterhaltsrecht jetzt nicht explizit in meiner Rechtsschutzversicherung ausgewiesen war, übernahm man trotzdem die Erstberatungskosten. Auch hier lohnt es sich, einfach mal nachzufragen. Oft zahlt man Jahre in diese Versicherung ein, ohne sie jemals in Anspruch genommen zu haben. Da zeigt man sich sich auch mal gerne kulant, Kosten zu übernehmen, die eigentlich kein Vertragsbestandteil sind...


    Gruß

    ~Exo~

  • wozu braucht ein Unterhaltspflichtiger aus deiner Sicht einen Spzialisten für Elternunterhalt?

    immer wieder taucht die Frage auf,

    wo und wie finde ich einen Anwalt für Elternunterhalt?

    in diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wodurch unterscheidet sich denn ein "normaler" Familienanwalt von einem "Experten" für Elternunterhalt?

    Wodurch soll sich denn ein Spezialist für Elternunterhalt auszeichnen, welche speziellen Kenntnisse soll er haben?

    Der Unterschied zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt auf der der einen Seite und Elternunterhalt auf der anderen Seite besteht ausschließlich bei Bedarf/Bedürftigkeit, jedoch nicht bei den unterhaltsmindernden Positionen, Stichwort Leistungsfähigkeit

    Konzentriert sich ein Unterhaltspflichtiger ausschließlich auf seine Leistungsfähigkeit, dann reicht jeder normale Anwalt für Familienrecht, denn das ist sein tägliches Brot. Ein Spezialist für Elternunterhalt wird dann nicht benötigt

  • für die meisten Beitragsersteller hier im Forum kann ich nur sagen, du benötigst dringend einen Anwalt


    als Ergänzung dazu, es langt der "normale" Anwalt für Familienrecht

    Noch mal, dass Thema ist hier verfehlt.

    Sechs setzen :-)


    Und an andere Mitlesenden.Gemäß Jörn Hauß wird in jedem Fall ein Spezialist benötigt, da sich hier nur wenige mit der Thematik auskennen!


  • Konzentriert sich ein Unterhaltspflichtiger ausschließlich auf seine Leistungsfähigkeit, dann reicht jeder normale Anwalt für Familienrecht

    @ Unikat,


    wenn es nur um Leistungsfähigkeit geht, liegen oft auch die "ganz normalen Anwälte für Familienrecht" daneben. Das weiß ich aus eigener Erfahrung und aus verschiedenen Foren, sei es aus Beiträgen oder aus PN. Deshalb habe ich geschrieben:


    Es sollte dann schon ein Anwalt sein, der seine langjährigen Kenntnisse im Bereich Elternunterhalt besonders hervor hebt.


    Abgesehen vom Selbstbehalt ist der Kindesunterhalt privilegiert, der Elternunterhalt aber nur "schwach ausgestaltet". Beim Kindesunterhalt gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Existenzsicherung der Kinder hat Vorrang vor Altersvorsorge. Auch das Vermögen spielt beim Kindesunterhalt eine sehr viel größere Rolle. Die sog. Lebensstandardsgarantie gibt es beim Kindesunterhalt nicht.


    Im übrigen bin ich im Gegensatz zu dir der Meinung, dass die Kenntnis der eigenen Leistungsfähigkeit für einen UHP durchaus Priorität haben kann, denn jemand, der weiß, dass von ihm höchstens 100 EUR gefordert werden können, schläft bedeutend besser, als jemand, der meint, die gesamte Deckungslücke übernehmen zu müssen.


    Und wer dann gut schläft, kann sich ja mit Bedarf und Bedürftigkeit auseinander setzen, um zu versuchen auch die 100 EUR zu sparen, oder sich einen Anwalt suchen und dem das gesparte Geld zahlen, oder einfach zahlen und seine Ruhe haben.


    Ich habe nicht gut geschlafen, als der SHT plötzlich 16.500 EUR Nachzahlung und dann monatlich 900 EUR von meiner Frau haben wollte. Wäre es nur um 100 EUR gegangen, dann hätte ich mir viel Schreiberei, Ungewissheit, Schlaflosigkeit usw. erspart.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • wenn es nur um Leistungsfähigkeit geht, liegen oft auch die "ganz normalen Anwälte für Familienrecht" daneben. Das weiß ich aus eigener Erfahrung und aus verschiedenen Foren, sei es aus Beiträgen oder aus PN.


    der Experte für Elternunterhalt genauso, wie oft beschrieben

    somit kein Grund einen sogenannten Experten für Elternunterhalt aufzusuchen, wenn es nur um die unterhaltsmindernden Positionen geht, Stichwort Leistungsfähigkeit

    da ich sämtliche Bücher, Ratgeber, etc. von den Experten besitze, kann ich sehr gut beurteilen, wie schwach deren Argumentation zum Thema Leistungsfähigkeit ist, da wird fröhlich vor sich hingeschwurbelt