Trennung mit Kind, Haus und Hund

  • Guten Abend.

    Meine Frau und ich haben uns nun festgelegt, wir werden uns im guten scheiden lassen.


    Jetzt ist die Sachlage wiefolgt:


    Ich verdiene netto 2900€ und sie kommt mit Elterngeld sowie Kindergeld auf gute 1000€.

    Geplant war nun, das Sie ab August wieder halbtags arbeitet und somit bei ca. 1000€ netto bleibt.


    Wir haben letztes Jahr ein Haus zusammen gebaut, was wir seid Dezember auch gemeinsam mit unserer 8 Monate alten Tochter bewohnen.

    Der Spaß hat uns 350000€ gekostet. Dieses Geld haben wir gemeinsam bei der Bank aufgenommen und wir müssen jeden Monat 1300€ abtragen. Ich habe die Rate immer alleine gezahlt, da es für sie auch nicht möglich war. Das Haus wurde in meinem Heimatort gebaut und sie möchte nicht hierbleiben.

    Ich würde das Haus gern halten und abbezahlen, damit meine Tochter dieses irgendwann erben kann.


    Laut der Düsseldorfer Tabelle stehen ihr gut 300€ an kindesunterhalt zu.


    Jetzt bin ich mir nicht sicher wieviel Geld ihr zu steht, da ich auch etwas von Ehegatten Unterhalt gelesen habe.


    Die Rate vom Haus und kindesunterhalt kann ich gerade noch stemmen, mehr aber auch nicht.


    Wieviel Geld steht ihr tatsächlich zu?

    Müsste ich vielleicht sogar das Haus verkaufen?


    Ich bin etwas verwirrt.


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Hallo,


    dein Einkommen muss noch bereinigt werden.


    Zunächst steht ihr Trennungsunterhalt zu.


    Solange ihr noch verheiratet seid, steht jedem Partner nach Abzug des Kindesunterhalt in etwa


    das gleiche "Einkommen" zu.


    Beispiel:


    dein Einkommen nach Bereinigung ca. 2700€


    abzüglich Kindesunterhalt = 2400€


    Dann dein EK + Ihr EK = 3400€ geteilt durch 2 = jeder 1700€


    edy

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  • Danke für die rasche Antwort.

    Die Rate für das Haus wir also nicht mit abgezogen von meinem Gehalt beim bereinigen?


    450€ meines Gehalts erwerbe ich durch einen Minijobs, ist das relevant?


    Und das Trennungsjahr gilt auch noch als verheiratet?


    Also muss ich kalkulieren das ich die Gehälter ausgleichen muss. bis nach dem trennungsjahr und anschließend dann nur noch das Geld für meine Tochter zahlen muss?


    Vielen Dank schonmal vorab.

  • Hallo,


    Ich glaube kaum das ein Gericht die Kredit-Rate anerkennt.


    Eure Tochter ist 8 Monate alt.


    Die Mutter ist bis zum 3. Geburtstag des Kindes nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.


    Du müsstet also theoretisch bis dahin auch Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen.


    edy

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  • Hi,


    in Ergänzung zu edy: der erste Schritt ist die Bereinigung des Netto-Einkommens. Du findest genug Beispiele für die Bereinigung (berufsbedingte Aufwändungen, zusätzliche Altersversorgung, das sind so die größten Posten), die ziehst du ab, achtung, zuvor sind Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Steuererstattungen hinzuzurechnen auf das Jahresgehalt, dann durch 12 zu dividieren, dann zu bereinigen.


    So, dann geht erst einmal der Kindesunterhalt ab, nach der Düsseldorfer Tabelle. ES kann sein, wenn du nur ein Kind hast, dass du eine Gruppe hochgestuft wirst, muss aber nicht sein. Deshalb ist es aus taktischen Gründen immer sinnvoll, da nicht rumzuzicken.


    Du bist der Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, die Höhe wird aber erst nach dem Kindesunterhalt berechnet. Und ihr eigenes Einkommen kommt in Anrechnung, das bitte nicht vergessen.


    Nun zum Haus. Im Außenverhältnis, also im Verhältnis zur Bank. Da haftet ihr beide gesamtschuldnerisch, das bedeutet, dass die Bank letztlich entscheiden kann, von wem sie ihre Rate holt. Davon ausgehend, dass ihr auch beide Eigentümer des Hauses seid, gestaltet sich das im Innenverhältnis wie folgt: Du schuldest deiner Frau Nutzungsentschädigung für ihren Anteil des Hauses. Sie schuldet dir umgekehrt die Hälfte der monatlichen Rate. Hier ist letztlich zu verhandeln, wie man das gebacken bekommt.


    Nur eines muss dir klar sein. Unterhalt soll die sozial Schwächeren absichern. Er kann nicht reduziert werden, um sich selbst Eigentum aufzubauen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi Jockel ,

    ich schätze bei deinem Netto-Einkommen brauchst du nicht über den Hausverkauf nachzudenken und im Heimatort ein Haus zu erben halte ich für einen sehr schönen Gedanken. ;-)

    Gib mal bei Google "Scheidung Düsseldorfer Tabelle ein" da solltest du schon direkt den korrekten und aktuellen Betrag finden.

    Bei Fragen einfach melden. LG Robin