Aufteilung der Rente

  • Hallo,

    Noch mal kurz zu unserem Fall:

    Mutter ist im Pflegeheim, Stiefvater verbleibt in der Wohnung. Die beiden leben von der Rente der Mutter in Höhe von 1650 €, das Sozialamt möchte jetzt von uns 1930 € (pflegestufe 2). Wir würden (müssen) den Betrag von 1930€ (Laut SA ab Juli nach Rentenerhöhung nur noch 1873,01€) für die Mutter zahlen, möchten aber auf keinen Fall indirekt für den Stiefvater aufkommen. Nach der Berechnung des Sozialamtes , werden von der Rente (1650€) 570 € (§92aSGB XII) für die Unterbringung im Pflegeheim angerechnet, Somit zahlen wir rund 1000 € indirekt an den Stiefvater. Wie können wir das verhindern?

    Desweiteren gibt es hier in der Umgebung Pflegeheime die bis zu 1000 € günstiger. Da verweist das Sozialamt auf § 9 SGB XII mit dem Wunsch und Wahlrechts für die Bewohner.

    Gibt es noch eine Chance, das eine höher Summe ihrer Rente für ihren Bedarf genutzt wird?

  • Mutter ist im Pflegeheim, Stiefvater verbleibt in der Wohnung. Die beiden leben von der Rente der Mutter in Höhe von 1650 €,

    die Sachlage ist ganz einfach, die im Pflegeheim befindliche hat ihr gesamtes Einkommen, ihr eventuelles Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung für die Heimkosten einzusetzen


    was das Sozialamt macht ist falsch, ich würde daher das Sozialamt auf das Urteil des BGH vom 07.07.2004,

    AZ: XII ZR 272/02 hinweisen



    "Ein Elternteil, dem Hilfe zur Pflege gewährt wird, weil sein Einkommen mit Rücksicht auf die mit seinem Ehegatten bestehende Bedarfsgemeinschaft seitens des Sozialhilfeträgers nur teilweise angerechnet wird, ist im Verhältnis zu einem Abkömmling nicht unterhaltsbedürftig, wenn sein Einkommen ausreicht, den eigenen Bedarf zu decken."

    "[16] c) Unterhaltsbedürftig ist der Vater des Beklagten indessen nur, soweit er außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Soweit seine eigenen Einkünfte dagegen ausreichen, um den Bedarf zu decken, besteht ein Unterhaltsbedarf nicht."


    Eindeutiger geht es nicht


  • Hallo unikat,

    vielen Dank für die schnelle und erfreuliche Antwort.

    Wie gehen wir am besten vor? Sollen wir uns einen Anwalt nehmen, der uns vertritt oder versuchen wir es selbst? Die Frage ist nur, werden wir ernst genommen wenn wir auf das Urteil verweisen und fordern, dass die gesamte Rente der Mutter angerechnet wird?

    P.S. Das Sozialamt weiß auch noch nicht, dass wir zahlen werden, da wir noch keine Auskünfte erteilt haben.

  • Wie gehen wir am besten vor? Sollen wir uns einen Anwalt nehmen, der uns vertritt oder versuchen wir es selbst? Die Frage ist nur, werden wir ernst genommen wenn wir auf das Urteil verweisen und fordern, dass die gesamte Rente der Mutter angerechnet wird?

    ich würde mir das Geld für den Anwalt vorerst ersparen und das Sozialamt auf das Urteil eindeutig hinweisen und damit klarmachen, das deren Meinung falsch ist, also die gesamte Rente anzurechnen ist

  • Wollte nur kurz mitteilen, dass das Sozialamt nachdem wir Ihnen ein Schreiben mit dem Hinweis auf das Urteil geschickt haben, ihren Fehler eingeräumt hat. Jetzt wird die gesamte Rente der Mutter angerechnet und somit verringert sich der Betrag um fast 1000 €. Das war nur mit Hilfe aus diesem Forum möglich.