Fragebogen Auskünfte über Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  • Hallo zusammen,


    Kann mir jemand sagen, warum das Sozialamt anfragt ob bei meiner Frau oder mir eine Schwerbehinderung vorliegt.



    Es ist eine Frage die ein UHP zunächst mal ignorieren kann und nicht beantworten muss, zumindest solange bis der SHT diese Frage begründet.


    Wie schon geschrieben, könnte diese Frage mit der Berücksichtigung der Steuerrückerstattung zusammenhängen.

    Falls der UHP nicht vollzeit arbeitet, wäre die Frage auch nachvollziehbar gewesen.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Kann mir jemand sagen, warum das Sozialamt anfragt ob bei meiner Frau oder mir eine Schwerbehinderung vorliegt

    Was ist denn der Hintergrund der Frage?


    Geht es um Elternunterhalt?

    Für wen?

    Warum?


    Wurde bereits Auskunft erteilt?

    Wird bereits Unterhalt gefordert.

    Wird bereits Unterhalt gezahlt?


    usw. usw. usw.


    Du solltest den Zusammenhang und Hintergrund beschreiben.

    Vielleicht kann dann jemand den Sinn der Frage erkennen?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Meine Frau hat vom SA hat den Fragebogen über unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse bekommen.

    Ja, es geht um Elternunterhalt für meine Schwiegermutter, die im Altenheim lebt. Zur Zeit ist noch alles in der Prüfung und das SA hat auf meine Frage geantwortet, dass der Steuervorteil einer Behinderung bei der Berechnung vom brutto abgezogen wird. Leider bin ich da sehr skeptisch, weil wir das Nettoeinkommen angeben müssen.

    2.Ist bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt worden? nein ja Grad der Behinderung

    bitte Nachweis beifügen

  • Hallo Dirk, hast du denn einen Schwerbehindertenausweis? Da steht doch alles drauf, was die wissen wollen. Kopie sollte als Nachweis ausreichen.

    Wenn ihr schon Auskunft erteilt habt, ist der Hinweis von MMing leider su spät für euch.

    Es geht ja auch um deine Schwiegermutter, du bist also nur indirekt betroffen. Da macht es schon Sinn, wenn du durch eine Schwerbehinderung deine Einkünfte auch indirekt absenken kannst und somit auch die Familienbilanz etwas günstiger (hier eben geringer) ausfallen dürfte.


    LG frase