Unterhalt für Schwangere Tochter

  • Hallo ,

    Wir haben 2 Kinder (17 ,13) unsere 17 jährige Tochter wird im Januar 18 und bekommt dann ihr erstes Kind.

    Seit Mai wohnt sie mit bei ihren Freund sie macht eine Ausbildung zum Kinderpfleger und bekommt 350Euro Bafög +ihr Kindergeld. Ich gebe ihr noch 200Euro im Monat.

    Ab November geht sie in den Mutterschutz und bleibt bis August 2020 im Babyjahr.

    Wie lange müssen wir an Sie Unterhalt zahlen und wieviel mein Mann bekommt 1500 und ich 1700 € Netto .

    Danke im voraus.

  • Hi,


    herzlich willkommen im Forum.


    Nun zu deiner Frage: Faustregel ist, dass Eltern für ihre volljährigen Kinder nur dann zahlen müssen, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden. Wird diese unterbrochen, so sind die Eltern nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Zumindest nicht für die Zeit der Unterbrechung. Da ist dann mal der glückliche Vater in der Pflicht. Also, Elternzeit muss anders organisiert werden, finanziell, aber nicht von euch. Evt. kommt dann ALG II in Betracht. Elterngeld bekommt sie auch, ihr könnt euch insoweit entspannt zurück lehnen.


    Es könnte allerdings das Problem aufkommen, dass ihr zwar nicht für die Tochter, sondern für das Enkelkind aufkommen müsst. Da sind allerdings auch die Hürden sehr hoch. Deshalb die Frage: wovon wollen die Eltern das Kind ernähren?


    Herzlichst


    TK

  • Sie bezieht ab September eine kleine Wohnung für sich und das Kind, durch Bafög und Kindergeld ist das auch zu schaffen, der kindsvater ist Azubi ca 1100netto , ja der weg für unsere Tochter wird nicht einfach .

    Ich hatte mich bei der ARGE erkundigt sie kann ab Januar ALG 2 beantragen,,ja aber sie müssen auch noch Unterhalt zahlen,,wurde mir gesagt.

    Sicher steuern wir als Eltern zu, aber irgendwo ist ja auch mal Ebbe.

  • Hi,


    die Auskunft, dass ihr für die Tochter finanziell unterstützen müsst, die ist definitiv falsch. Ergibt sich aus dem SGB II. Ab Schwangerschaft bildet die werdende Mutter eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass die Eltern der werdenden Mutter nicht mehr für ihre Tochter finanziell aufkommen müssen. Diese Regelung war eine politische Entscheidung, man wollte vermeiden, dass Eltern werdende Mütter zur Abtreibung zwingen. Und, wenn ihr Unterhalt für die Tochter zahlen würdet, dann würde der ja auf ALG II angerechnet werden.


    Was bekommt die Tochter? Ich gehe davon aus, dass sie sich vom Kindsvater trennt. Denn sonst würde sie ja nicht in eine eigene Wohnung ziehen. Sie bekommt für sich und das Kind ca. 800 € + Warmmiete + Mehraufwand + Erstausstattung für das Kind + Zuschuß zur Erstausstattung der Wohnung + Krankenkassenkosten. Dazu kommt Mehraufwand, etwa während der Zeit des Stillens. In dieser Berechnung ist das Kindergeld enthalten. Meine Güte, davon kann man doch leben.


    Die weitere gute Nachricht bei dieser Konstellation: die Tochter ist dann alleinerziehend. Das bedeutet, sie bekommt für euer Enkelkind Unterhaltsvorschuß, den sich die Kasse dann von dem glücklichen Vater zurückholen wird, sofern die Voraussetzungen da sind. Das muss euch aber nicht interessieren.


    Ich stehe vor so Fällen immer etwas ratlos. Da haben die jungen Menschen bis zur Pille danach alle Möglichkeiten der Verhütung, von denen wir seinerzeit nur träumen konnten. Sie sind aufgeklärt, und dann sowas. Muss doch heute nicht sein. Wisst ihr, woran es liegt? Häufig ist die Schwangerschaft in so Fällen eine Flucht vor irgend was. Unglücklich in Schule oder Ausbildung, unglücklich zu Hause, mit dem Lover, was weiss ich. Ich wünsche euch von ganzem Herzen, dass das Kind nicht für diese Zwecke instrumentalisiert wurde.


    Und nochmals - keine Ausbildung, die läuft, kein Geld.


    Herzlichst


    TK