Scheidung von zwei Anwälten eingerecht - ist das sinnvoll?

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand in folgender Angelegenheit weiterhelfen.

    Der Anwalt meines Mannes hat die Scheidung bereits eingereicht. Ich habe eine Anwältin beauftragt, mich bezüglich Trennungs und-nachehelichen Unterhalt als auch beim Versorgungsausgleich zu vertreten.

    Jetzt schrieb Sie mir, dass auch Sie einen Scheidungsantrag eingereicht hat. Ich habe sie dazu aber nicht beauftragt.

    Kann mich jemand aufklären, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist?

  • Hi, herzlich willkommen im Forum.


    Leider kann ich keinen Grund finden, eine eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Der Antrag ist anhängig, so dass eigentlich eine Zustimmung die richtige Vorgehensweise gewesen wäre. Mit den eigenen Anträgen für Unterhaltszahlungen. Der Versorgungsausgleich wird doch ohnehin von Amts wegen durch das Gericht durchgeführt.


    Ich denk noch mal drüber nach, aber diese Konstellation erschließt sich mir beim besten Willen nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die Scheidungspapiere, die vom Gericht kamen, zu meiner Anwältin gebracht. Leider war sie im Urlaub und ich habe darauf gewartet, was ich weiter tun soll. Die Assistentin der Anwältin hat gesagt, dass alles rechtzeitig geklärt wird und es automatisch für die Frist einen Alarm gibt. Ich habe dann gewartet, dass sich die Anwältin meldet, was ich als nächsten Schritt tun soll. In der Hinsicht kam aber innerhalb der Frist nichts von ihr.

    Hätte ich selbst Stellung zu dem Scheidungsantrag meines Mannes nehmen müssen? Ich war der Meinung, dass meine Anwältin das alles regelt, dafür ist sie ja da???? Und jetzt verlangt sie Geld von mir für den Scheidungsantrag, den sie gestellt hat. Aber der Antrag wird ja erst vom Gericht bearbeitet, wenn ich Geld überwiesen habe oder?


    Außerdem ist ja der Scheidungsantrag von meinem Mann eingereicht worden, dem ich ja zustimme.

  • Hi,


    ob gebührentechnisch für die Anwältin mehr rausspringt, wenn sie einen eigenen Scheidungsantrag stellt, das kann ich im Augenblick nicht abschätzen. Fakt ist, dass durch Bestellung bei Gericht ein neuer Gebührentatbestand erfüllt ist. Ob ein eigener Antrag auf Ehescheidung zur Ehöhung der Gebühren führt, das wage ich zu bezweifeln.


    So, nun zu den anderen Fragen. Ja, die Anwältin ist dazu da, alles zu regeln. Und wenn sie etwas nicht alleine kann, dann muss sie dich fragen. Du musst dich weder um Fristen, noch um sonstwas kümmern. Nö, das Gericht überprüft nicht, ob du deine Anwältin bezahlt hast. Das ist eine Sache zwischen euch. Es kann allerdings sein, dass Gerichtsgebühren für den selbständigen Scheidungsantrag anfallen, dazu fehlen mir hier die Infos. Nur, wenn der Noch-Gatte die Gerichtsgebühren bezahlt hat, dann ist doch alles im Lot.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, ich habe heute folgende Antwort erhalten, warum die Anwältin den Scheidungsantrag gestellt hat.

    Das ist die Antwort:

    Frau Rechtsanwältin S….. hat mit Schriftsatz vom 10.07.2019 fristgerecht die Stellungnahme zur Antragsschrift der Gegenseite beim Familiengericht eingereicht. Durch den gestellten eigenen Scheidungsantrag erfahren Sie keine Nachteile und es entstehen für Sie auch keine zusätzlichen Kosten. Der eigene Scheidungsantrag dient u.a. dazu, dass das Verfahren weiter betrieben werden kann, falls die Gegenseite den eigenen Scheidungsantrag zurücknimmt. So können gewisse Stichtage nicht durch die Gegenseite verschoben werden. Es handelt sich hier um ein normales Prozedere, sodass Sie sich diesbezüglich keine Gedanken machen müssen.


    Da steht, dass dadurch für mich keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings wurde mir per Post folgende Kostenaufstellung geschickt:

    1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 904,80 Euro

    Pauschaule für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20 Euro

    Zwischensumme Netto 924,80 Euro

    19 % MWST Nr. 7008 VV RVG 175,71 Euro

    Zu zahlender Betrag: 1100,51 Euro


    Sind das die normalen Gebühren, die ohnehin für die Anwältin anfallen oder sind da nochmal Gerichtsgebühren drin? Mein Mann hat diese ja schon mit seinem Antrag gezahlt.